Ablehnung des Halbanschlusses Freiberg im Zuge der A 81 durch den Bund ist kurzsichtig
Verkehrssituation im Raum Freiberg/Pleidelsheim/Ingersheim
Weitergehende Verkehrsuntersuchungen sind der richtige Weg
Ablehnung des Halbanschlusses Freiberg im Zuge der A 81 durch den Bund ist kurzsichtig
Das von Regierungspräsident Johannes Schmalzl gemeinsam mit Oberbürgermeister Jürgen Kessing, den Bürgermeistern Dirk Schaible, Ralf Trettner und Volker Godel sowie dem Landratsamt Ludwigsburg vereinbarte Vorgehen der Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes für die betroffenen Verkehrsräume stellt einen Schritt in die richtige Richtung dar, die Verkehrsbeziehungen im Raum übergreifend zu betrachten und zu werten. Insbesondere das Augenmerk auf den Schwerverkehr und die vorgesehene Bewertung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen stellen im Vorgehen ein Novum einer ganzheitlichen Betrachtung der Verkehrsbeziehungen dar, so dass tragfähige Grundlagen eines weiteren Vorgehens gegeben sein dürften.
Durch den ablehnenden Bürgerentscheid in Pleidelsheim im März letzten Jahres hatte sich für alle Beteiligten eine neue Ausgangssituation ergeben. Lösungen, die zu einer Minderung der Belastungen durch den Kraftfahrzeugverkehr, insbesondere auch in den Ortsdurchfahrten der L 1125 beitragen könnten, schienen in einem überschaubaren Zeitraum nicht realisierbar.
Von Seiten der Gemeinde Ingersheim, aber auch aus Sicht von Pleidelsheim wurde es deshalb als konsequent und besonders verantwortungsvoll empfunden, dass das Regierungspräsidium Stuttgart kurzfristig Alternativen zu den bisherigen Planungen ausgearbeitet hatte, jeweils mit einem Halbanschluss an die Bundesautobahn A 81 im Schnittpunkt der Landesstraßen L 1113 und L 1138. Über diesen neuen Anschluss hätten die Verkehrsbeziehungen in und aus Richtung Heilbronn abgewickelt werden können, die Verkehrsbeziehungen in und aus Richtung Stuttgart verblieben weiterhin auf der B 27 und dem Anschluss Ludwigsburg-Nord.
Von Seiten des Bundes wurde dazu mitgeteilt, dass neue Anschlussstellen nur in Betracht kämen
- wenn sie als Verknüpfungspunkte mit anderen Fernverkehrsnetzen fungieren,
- als Verbesserung des Anschlusses von Ballungsgebieten oder
- zur Verbesserung von Regionen mit unterentwickelter Fernverkehrsanbindung.
Die Entlastung von Ortsdurchfahrten dagegen rechtfertige die Neuanlage von Autobahnanschlussstellen nicht, vor allem dann nicht, wenn hierdurch überwiegend lokale Verkehrsprobleme behoben werden. Eine Verbesserung des Anschlusses eines Ballungsgebietes durch die Verlagerung der Verkehrsströme von der L 1125 auf die A 81 könne im vorliegenden Fall nicht festgestellt werden. Zudem würde der Verkehrsablauf auf der Autobahn durch den zusätzlichen Anschluss erheblich gestört.
Es ist in Erinnerung zu rufen, dass wir es hier mit einer Konzeption zu tun hätten, die geeignet sein würde, die Ortsdurchfahrten in Pleidelsheim und Ingersheim nicht unwesentlich zu entlasten. Unter Einbeziehung der angedachten flankierenden Maßnahmen könnte davon sogar die Ortsdurchfahrt im Zug der L 1138 in Freiberg davon profitieren.
Grundlegende Bestandteile der Planungsvarianten C sind nach wie vor einerseits der Halbanschluss an die A 81 und andererseits die Teilumfahrung Ingersheim südwestlich des Gewerbegebiets Gröninger Weg. Die vollständige Umsetzung einer der Planungsvarianten wäre geeignet und notwendig den aus und in Richtung Bietigheim-Bissingen fließenden Verkehr über die Landesstraße L 1113 an der bebauten Ortslage von Ingersheim vorbei zu führen.
Jedoch auch bereits eine Teilumfahrung als eigenständiger Bauabschnitt eröffnet in Ingersheim hervorragende Perspektiven für eine Entlastung der Ortsdurchfahrt. Das Regierungspräsidium erarbeitet derzeit die für eine Anhörung notwendigen Plangrundlagen und will diese bis zum Frühjahr 2009 in die Öffentlichkeit bringen, was wir begrüßen, so dass dieser Streckenabschnitt auch ohne den Halbanschluss an die Bundesautobahn A 81 gebaut werden und Wirkung entfalten kann.
In der Planung werden die Landesstraßen L 1113 und L 1125 auf der Bietigheimer Straße gebündelt und führen durch Ortsteile mit gewerblicher Nutzung. Insoweit werden die Auswirkungen auf die Wohnbebauung entlang der bisherigen Landesstraße südlich der überlasteten Kreuzung von L 1113 und L 1125 deutlich verringert. Dieses Straßenstück wird zur Sammelstraße, da es nicht mehr an die Teilumfahrung angeschlossen ist. Auch die Kreuzung wird durch entfallende Querungen verkehrlich entlastet und somit der Verkehrsfluss verbessert.
Von der geschilderten Maßnahme werden alle bislang diskutierten Trassenvarianten nicht tangiert, die Teilumfahrung könnte problemlos in der einen oder anderen Richtung weiter geführt werden. Wir sehen im Bau dieses überschaubaren Teilstücks auch ein wichtiges Signal des Regierungspräsidiums und des Landes, die Gemeinde Ingersheim in ihren Bemühungen zu unterstützen, den Bürgern ein weniger durch Emissionen des Kraftfahrzeugverkehrs belastetes Wohnumfeld zu schaffen und die Innenentwicklung als wichtiges kommunales Ziel zu stärken.
Darüber hinaus wäre es aus Ingersheimer Sicht möglich, im Zusammenhang mit der derzeit dringend notwendigen Erweiterung des Gewerbegebiets auch eine gesonderte Erschließung für den gewerblichen Bestand anzubieten, unabhängig von der Zufahrt, die bisher an Wohnlagen vorbei führt. Bei einer weiteren Ausdehnung der gewerblich genutzten Flächen innerhalb der Teilumfahrung ist eine von dem innerörtlichen Netz gänzlich getrennte Erschließung des Gebiets künftig von der neuen Trasse möglich.
Wir sehen in der derzeit in der Ausarbeitung befindlichen Planung einen Vorschlag, der neben der kurzfristigen Realisierbarkeit und den verkehrlichen Aspekten auch einen wesentlichen Beitrag für eine längerfristige Entwicklung aufzeigt und auch geeignet wäre, Verkehrsströme in einem weiteren Umfeld zu lenken und zu bündeln.
Nachdem die zwischenzeitlich realisierte Ortsumfahrung in Pleidelsheim sehr gut angenommen wird und sich dort im Ortskern spürbare Entlastungswirkungen nachweisen lassen, wäre dies ein erster Ansatz, um auch für Ingersheim zu dokumentieren, dass Entlastungen möglich, darstell- und umsetzbar wären. Es würde uns freuen, wenn wir aufgrund der eingeleiteten Vorplanungen des Landes unter Berücksichtigung des überschaubaren Bauabschnitts und insoweit auch der Kosten zu einer kurzfristigen Verwirklichung dieses Straßenabschnitts gelangen könnten. Dadurch wäre eine Verkehrsentlastung auf der mit täglich bis zu 15000 Fahrzeugen belasteten Ortsdurchfahrt der L 1125 in beiden Gemeinden zu erreichen und gleichzeitig weiteres Entwicklungspotential zu generieren.
Wie bereits dargestellt, gehörte zu den grundlegenden Bestandteilen der Planungsvarianten C der Halbanschluss an die A 81, der im Schnittpunkt der L 1113 und L 1138 auf Freiberger Markung in ausreichender Entfernung von der bebauten Ortslage geeignet gewesen wäre, sämtliche Verkehrsbeziehungen auf der A 81 von und in Richtung Heilbronn darzustellen und so nicht nur, wie ausgeführt, die L 1125 zu entlasten. Positive Auswirkungen hätten sich auch auf der ebenfalls stark belasteten und parallel zur Trasse der A 81 liegenden L 1138 in Freiberg ergeben können, da ein nicht geringer Teil insbesondere des Schwerverkehrsaufkommens auf die Autobahn hätte gelenkt werden können. Somit stellte eine logische und konsequente Fortsetzung dieser Tangente eben doch ein so genannter Autobahnhalbanschluss im Schnittpunkt der L 1113 und L 1138 auf Freiberger Markung dar.
Es ist uns auch bekannt, dass im Zuge der A 81 von Heilbronn bis zum AD Leonberg weitere Überlegungen zu ergänzenden Anschlüssen bestehen, die bereits in der Öffentlichkeit zum Teil kontrovers diskutiert werden. Planungsüberlegungen des Bundes gingen in der Vergangenheit oftmals von Mindestentfernungen einzelner Autobahnanschlüsse zueinander von ca. 1,8 Kilometer aus. Im Falle des dargestellten Halbanschlusses könnten sich ca. 1,2 Kilometer zu den weiteren Anschlüssen nördlich und südlich ergeben.
Bei der Betrachtung dieser „Entfernungsstandards“ sollten jedoch zwei wichtige Punkte nicht unberücksichtigt bleiben. Zum einen ist aufgrund der topographischen und naturschutzrechtlichen Gegebenheiten der Bau einer leistungsfähigen Ost-West-Verbindung als Landesstrasse südlich von Pleidelsheim und Ingersheim nicht (mehr) darstellbar. Zum anderen besteht bereits jetzt eine Verknüpfung des vorhandenen Verkehrsnetzes zueinander, welches das Denken in abgeschlossenen Verkehrszellen nicht mehr ermöglicht. Insoweit ist es aus unserer Sicht nach wie vor zweckmäßig und notwendig, die A 81 in diese Überlegungen mit einzubeziehen. Diese hat bereits jetzt nicht mehr nur ausschließlich die Funktion einer Bundesfernstrasse, sondern erfüllt zum Teil schon Erschließungsfunktionen in einem Umfeld mit hoher baulicher Verdichtung einerseits und noch gut erhaltenen naturnahen Räumen andererseits.
Wenn vom Bund behauptet wird, dass neue Anschlussstellen nur in Betracht kämen, wenn sie als Verknüpfungspunkte mit anderen Fernverkehrsnetzen fungieren, ist aus unserer Sicht zumindest festzuhalten, dass der ins Auge gefasste Halbanschluss einen weiteren idealen Verknüpfungspunkt des klassifizierten Straßennetzes zu einer Bundesfernstraße hätte darstellen können. Auch eine Verbesserung des Anschlusses an eine Bundesfernstraße im Verdichtungsraum wäre gegeben gewesen. Die Behauptung, dass die Entlastung von Ortsdurchfahrten die Neuanlage von Autobahnanschlussstellen nicht rechtfertige, vor allem dann nicht, wenn hierdurch überwiegend lokale Verkehrsprobleme behoben werden sollen, ist aus unserer Sicht in sich nicht schlüssig und zeugt von einer „verqueren Logik“. Ein Großteil der Belastung auf den Ortsdurchfahrten der L 1125 in Pleidelsheim und Ingersheim wird ja gerade durch deren Lage als Zubringerfunktion zur Anschlussstelle Pleidelsheim der A 81 hervorgerufen. Ein großer Teil des überörtlichen Verkehrs aus Richtung Heilbronn und weiter, ist somit durch diese Lage bedingt. Insoweit werden „lokale Verkehrsprobleme“ entscheidend mit durch die Autobahn bestimmt.
Wenn vom Bund postuliert wird, dass eine Verbesserung des Anschlusses eines Ballungsgebietes durch die Verlagerung der Verkehrsströme von der L 1125 auf die A 81 im vorliegenden Falle nicht festgestellt werden könne, so bleibt zu bemerken, dass auf der L 1125 in ihrer Funktion als Zubringer zur A 81 oftmals durch starkes Verkehrsaufkommen staubedingt eben eine Verschlechterung der Anbindung an die Autobahn Fakt ist.
Wenn weiter behauptet wird, dass der Verkehrsablauf auf der Autobahn durch den zusätzlichen Anschluss erheblich gestört würde, bleibt einzuwerfen, dass das Verkehrsaufkommen auf der Bundesautobahn A 81 in den letzten Jahren bis zu 120.000 Kfz/24 Stunden gestiegen ist und durch diese Steigerung des Verkehrsaufkommens der Verkehrsablauf auf der Autobahn eher gestört sein dürfte. In diesem Punkt muss sich der Bund fragen lassen, warum nicht schon bisher Überlegungen angestellt worden sind, mit einem weiteren verkehrsgerechten Ausbau dieser Bundesfernstraße diesem Rechnung zu tragen. Ganz unabhängig davon, gibt es in Ballungsgebieten in anderen Bundesländern, speziell in Nordrhein-Westfalen, oftmals Bundesautobahnen, deren Anschlussstellen in sehr kurzem Abstand voneinander örtliche Erschließungsfunktion aufweisen. Bei einem Vergleich dieser Situationen mit unserem Verdichtungsraum sind Parallelen nicht von der Hand zu weisen.
Ganz unabhängig davon würde ein solcher Ansatz geeignet sein, im näheren Umfeld künftige großflächige Zerschneidungen unserer wertvollen Kultur- und Erholungslandschaft mit Straßenbaumassnahmen zu vermeiden.
Im Rahmen der jetzt gegeben Ausgangslage ist es konsequent und zielgerichtet, dass die vom Regierungspräsidium ins Auge gefasste Verkehrsuntersuchung die genannten Räume ganzheitlich umfassen und daneben durch Verkehrszählungen insbesondere die Erfassung des Schwerverkehrs im Fokus haben wird. Neben diesen erhoffen wir uns auch von Befragungen zu den Quell-Ziel-Beziehungen der LKW weitere Aufschlüsse.
Erstmalig werden somit die Verkehrsbeziehungen in der Raumschaft erfasst und unter Einbeziehung aller bisherigen Überlegungen einer Bewertung unterzogen. Es ist zu begrüßen, dass das Regierungspräsidium die Kommunen in Sachen Verkehrsentlastung weiter unterstützt und seiner Verantwortung für unser Umfeld Rechnung trägt. Ein Novum und dabei von besonderer Bedeutung dürfte sein, dass neben einer Aufnahme des Ist-Zustandes und daraus resultierender Empfehlungen auch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen insbesondere in Pleidelsheim mit einbezogen werden sollen. So kann auch die Diskussion um eine Tempo-30-Zone und die Möglichkeit der Installation einer Pförtnerampel berücksichtigt werden.















































