Beratungen aus der Gemeinderatssitzung vom 27.06.2024
icon.crdate05.07.2024
Beratungen aus der Gemeinderatssitzung vom 27.06.2024
BM Trettner dankt Frau Marquardt und dem ganzen Rathaus-Team sowie allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die Organisation und Durchführung der Wahl. In den kommenden zwei Wochen ist mit dem Wahlerlass des Landratsamtes zu rechnen.
Im Anschluss gratuliert er den wiedergewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäten. Er freut sich auf die weitere Zusammenarbeit. Voraussichtlich wird die Ehrung und Verabschiedung von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten sowie die Verpflichtung der neu gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte am Donnerstag, 18. Juli 2024 stattfinden.
TOP 1 Einwohneranfragen
Abwesenheiten GR
GRin Ulrike Bender
Stimmberechtigt 14
Zu Beginn der Sitzung sind drei Einwohnerinnen und Einwohner anwesend.
Sachverhalt
-
Verhandlungsverlauf
-
Beschluss
-
Es werden keine Einwohneranfragen eingebracht.
TOP 2 Bausachen
TOP 2.1 Errichten eines Carports mit Fahrradstellplätzen Flst. 774 Goethestraße
Abwesenheiten GR
GRin Ulrike Bender
Stimmberechtigt 14
Sachverhalt
Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan „Östlich der Mundelsheimer Straße“, rechtskräftig seit dem 26.02.2016.
Es handelt sich um ein Allgemeines Wohngebiet. Garagen und überdachte Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und auf den im Lageplan dafür ausgewiesenen Flächen zulässig. Ausnahmsweise sind überdachte Stellplätze im Einvernehmen mit der Gemeinde auch außerhalb der überbaubaren oder außerhalb der im Lageplan ausgewiesenen Flächen zulässig.
Der Abstand zwischen überdachten Stellplätzen und der öffentlichen Verkehrsfläche muss mind. 5 m betragen.
Im Vorgarten des Grundstücks soll ein Carport mit Fahrradstellplätzen mit einer Größe von rd. 40 m² errichtet werden. Die Einfahrt ist seitlich und nicht direkt von der öffentlichen Verkehrsfläche aus geplant.
Planungsrechtliche Prüfung:
Die Baugrenze zur Goethestraße wird um rund 1,90 m /16,76 m² überschritten.
Erste bauordnungsrechtliche Einschätzung:
Zum derzeitigen Stand sind keine Verstöße ersichtlich. Bei einer Anordnung deines Carports mit Einfahrt 90 ° und geringem Abstand zur Verkehrsfläche wird immer vor der Genehmigung bzw. Bewilligung eine Baulast auf dem Grundstück eingetragen, so dass keine Seitenwände angebracht werden dürfen.
Dadurch würde der Carport zur Garage und der Nutzer würde ohne Übersicht rückwärts in den Verkehr ausfahren. Im vorliegenden Fall wäre eine solche Baulast durch die seitliche Einfahrt nicht notwendig, könnte aber trotzdem als Voraussetzung/Bedingung für die Erteilung einer Befreiung vom Vorgarten-Bauverbot gefordert werden.
Dies wird von der Baurechtsbehörde Freiberg empfohlen.
Verhandlungsverlauf
-
Beschluss
Vor Genehmigung ist für den Carport folgende Baulast durch den Bauherrn zu übernehmen:
„Der Eigentümer des belasteten Grundstückes hat zu Gunsten der Errichtung eines Carports eine Befreiung vom Bebauungsplan erhalten.
Er übernimmt für sich und seine Rechtsnachfolger die Verpflichtung, das durchlässige Erscheinungsbild des Carports dauerhaft zu erhalten und keine an sich verfahrensfrei anzubringenden Wände (§ 50 Abs. 1 LBO Anhang Nr. 2b) anzubringen.
Dem/den Erklärenden ist bekannt, dass die Baulast auch gegenüber dem Rechtsnachfolger wirksam ist.“
In der Baugenehmigung soll festgehalten werden, dass für die Ein- und Ausfahrt von Garagen, Carports und Stellplätzen durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde generell keine Halteverbote erlassen werden.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 2.2 Neubau einer Lagerhalle – Kalthalle Flst. 5566, Raiffeisenstraße
Abwesenheiten GR
GRin Ulrike Bender
Stimmberechtigt 14
Sachverhalt
Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan „Gewerbegebiet XII“, genehmigt am 12.12.2023.
Zulässig sind Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude.
Die Grundflächenzahl beträgt 0,8. Die Gebäudehöhe ist mit max. 12 m festgelegt.
Es ist ein Flachdach mit 0 – 9 ° Dachneigung erlaubt. Dachflächen sind zu 80 % zu begrünen.
Grellfarbene, glänzende und reflektierende Materialien sind für die Fassade nicht zulässig, mit Ausnahme von Fenstern, Türen und Flächen für die Solarnutzung.
Tote Einfriedigungen dürfen die Höhe von 2 m nicht überschreiten. Entlang der öffentlichen Verkehrsfläche ohne Gehweg oder Sicherheitsstreifen ist ein Abstand von 0,50 m zur Verkehrsfläche einzuhalten. Tote Einfriedigungen müssen zur Durchlässigkeit von Kleintieren einen Mindestabstand von 10 cm zum Boden aufweisen.
An der Westseite besteht ein flächiges Pflanzgebot mit Sträuchern und Bäumen (Pfg2).
Die Anlage von Mulden zur Regenwasserableitung ist zulässig. Das Pflanzgebot wird in den Planunterlagen nicht dargestellt. Ein Pflanzplan wird von der Baurechtsbehörde nachgefordert.
Beantragt wird der Neubau einer 1-geschossigen Lagerhalle mit den Maßen L 30,49 m x B 20 m x H 6,35 m. Sie hat netto eine Nutzfläche von 561 m². Die Lagerhalle ist eine Kalthalle, d. h. es wird keine Heizung eingebaut. Das Flachdach hat eine Dachneigung von 2 ° und wird extensiv begrünt.
Auf dem Grundstück sind 3 Stellplätze vorgesehen.
Der Waldabstand beträgt 30 m.
Planungsrechtliche Prüfung:
Überschreitung der Baugrenze mit einer Überdachung um bis zu 0,5 m/0,85 m².
Erste bauordnungsrechtliche Einschätzung:
Zum derzeitigen Stand keine Verstöße ersichtlich.
Verhandlungsverlauf
GR Reuther macht darauf aufmerksam, dass die maximale Bauhöhe nicht ausgeschöpft wurde. Zudem würde er sich eine Seitenbegrünung wünschen.
GRin Staudenmaier erinnert daran, dass sie grundsätzlich gegen die Erweiterung des Gewerbegebietes XII war, da aus ihrer Sicht wertvolle Flächen verloren gehen und Flächenversiegelungen eingespart werden sollen und müssen. Aus baurechtlicher Sicht bestehen ohne Frage keine Einwände.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
12 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
1 Enthaltung
TOP 3 Örtliche Bedarfsplanung der Kindergärten in Pleidelsheim 2024
Abwesenheiten GR
GRin Ulrike Bender
Stimmberechtigt 14
Sachverhalt
Die Power-Point-Präsentation ist veröffentlicht unter https://pleidelsheim.ris-portal.de.
Verhandlungsverlauf
Anhand einer Power-Point-Präsentation erläutert Frau Marquardt die örtliche Bedarfsplanung für das Jahr 2024.
Die Gemeinde Pleidelsheim bietet ein umfangreiches Betreuungsangebot für Kinder im Alter bis zu 10 Jahren. Es wird nahezu das ganze Spektrum der Angebotsalternativen abgedeckt. Durch die Beteiligung von freien Trägern können verschiedene pädagogische Ansätze bei der Kinderbetreuung im Kindergartenbereich angeboten werden.
Bereits zum 1. Oktober 2023 wurde das Zwergennest im ehemaligen Rathaus-Container wieder eröffnet und weist 10 Plätze für Kinder unter drei Jahren aus.
Die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und im außerschulischen Bereich im Rahmen der Kernzeitbetreuung weist einen hohen Standard auf.
Ziel der Gemeinde Pleidelsheim ist der langfristige Erhalt des umfangreichen Betreuungsangebotes. Dies wird auch zukünftig im Fokus der Verwaltungsarbeit stehen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Bürgerinnen und Bürger von Pleidelsheim zu gewährleisten sowie sicherzustellen, dass ein Beitrag zur sozialen Teilhabe für alle Kinder aus sämtlichen gesellschaftlichen Schichten sichergestellt ist. Dies ist nur durch professionelle pädagogische und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich, die sich Tag für Tag dieser Aufgabe stellen. Die Personalsituation in den gemeindlichen Kindergärten ist aktuell um ein Vielfaches besser als in anderen Kommunen. Dennoch ist auch im Bereich der Ausbildung ein Rückgang zu verzeichnen.
BM Trettner dankt für die Ausführungen und merkt an, dass die Wiedereröffnung des Containers die richtige Entscheidung gewesen ist mit Blick auf die Entwicklung der Kinderzahlen. Auch die Planungen des fünfgruppigen Kindergartens Neckarbande, der eine weitere U3-Gruppe vorsieht, zeigt sich als zukunftsweisend.
Das zentrale Thema aller Kommunalverwaltungen ist derzeit die Personalsituation. Aus der Presse ist immer wieder zu lesen, dass einige Kommunen die Betreuungszeiten nicht einhalten können. Dies ist in Pleidelsheim nicht der Fall. Sein Anliegen ist weiterhin, dass qualifiziertes Personal vorausschauend eingestellt wird.
Er geht auf die Beschlüsse der Landesregierung zur Einführung einer Ganztagesbetreuung in Grundschulen ein, die bis zum Jahr 2026/2027 umgesetzt sein sollen. Für die Kommunen und Städte ist dies eine enorme Herausforderung, auch mit Blick auf qualifiziertes Personal.
GR Breuer geht auf die Belegung der Kernzeitbetreuung ein und erkundigt sich nach Erweiterungsmöglichkeiten der Räumlichkeiten.
BM Trettner führt aus, dass die Verwaltung situativ reagiert und vorausschauend versucht wird, qualifiziertes Personal einzustellen, wenn ein weiterer Bedarf an Betreuungsplätzen ersichtlich ist. Hinsichtlich der Räumlichkeiten kann die angrenzende Festhalle genutzt werden, dies entspannt die Situation in den Räumlichkeiten der Kernzeitbetreuung. Zudem ist es so, dass die Kinder sehr unterschiedlich die Kernzeitbetreuung besuchen und keinesfalls alle Kinder an allen Tagen und zu allen Zeiten gleichzeitig anwesend sind.
GRin Staudenmaier ist zufrieden hinsichtlich der Betreuungsangebote in den Einrichtungen und hat den Eindruck, dass auch die Eltern dies sind. Dies ist durchaus herausfordernd, da auch die Elternschaft immer mehr Ansprüche erhebt. Mit Sorge betrachtet sie den Rückgang der Ausbildungszahlen, da diese Personen die Arbeitskräfte von morgen sind.
Beschluss
Das Gremium stimmt der vorgelegten Örtlichen Bedarfsplanung 2024 nach § 3 Kindertagesbetreuungsgesetz der Gemeinde Pleidelsheim zu.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 4 Beteiligungsbericht 2023 über die Unternehmen des privaten Rechts der Gemeinde Pleidelsheim
Abwesenheiten GR
GRin Ulrike Bender
Stimmberechtigt 14
Sachverhalt
Der Beteiligungsbericht ist veröffentlicht unter https://pleidelsheim.ris-portal.de.
Verhandlungsverlauf
GR Reuther erkundigt sich nach den genauen Zahlen, die der Windpark Aalen-Waldhausen GmbH und das Solarfeld Speichersdorf für die Gemeinde abwerfen.
Frau Husar führt aus, dass der Gewinn beim Solarfeld Speichersdorf im Jahr 2023 bei 17 550 € liegt und die Ausschüttung beim Windpark Aalen-Waldhausen GmbH bei 6 000 €; 3500 € Gewinn sowie 2 500 € Kapitalrückführung.
GRin Staudenmaier erkundigt sich nach dem Zweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg (KBL) und dessen Aufgabe. Zudem erkundigt sie sich nach den Kosten.
BM Trettner antwortet, dass ursprünglich dieser Zweckverband im Jahre 2019 gegründet wurde, um ein eigenes Backbone-Netz im Landkreis Ludwigsburg einzurichten. Dies ist hinfällig aufgrund der Selbstverpflichtung der Deutschen Telekom, den Ausbau bis ins Jahr 2030 für die gesamte Region Stuttgart sicherzustellen.
Der Zweckverband kümmert sich um die „grauen“ und „weißen“ Flecken auf der Landkarte sowie um die Stellung der Förderanträge. Er benennt die Bereiche Schule sowie Aussiedlerhöfe, deren Ausbau bzw. Anschluss ans Netz in den nächsten drei Jahren umgesetzt sein sollte.
Die Gemeinde Pleidelsheim hat sich mit ca. 3 800 € beteiligt. In den ersten fünf Jahren werden die Betriebskosten vom Landkreis Ludwigsburg übernommen.
Beschluss
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Erstellung des Beteiligungsberichts ortsüblich bekanntzugeben.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 5 Feststellen des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen der neu gewählten Gemeinderäte
Abwesenheiten GR
GRin Ulrike Bender
Stimmberechtigt 14
Sachverhalt
Auf Grund der Gemeinderatswahl vom 09.06.2024 ergeben sich für den neuen Gemeinderat auf vier Plätzen Veränderungen. Neu in den Gemeinderat wurden die Bewerber Patrick Sirch, Ralf Kaspar, Michael Beutel und Hasan Uzun gewählt. Alle Gewählten haben die Wahl gemäß § 44 Abs. 3 Kommunalwahlordnung angenommen.
Der Gemeinderat hat nun lediglich noch gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, ob bei den gewählten Gemeinderatsbewerbern entsprechend den Abs. 1-4 desselben Paragraphen Hinderungsgründe vorliegen, die es verhindern würden, dass die Gewählten in den Gemeinderat eintreten können.
Die Verwaltung hat die vier Personen schriftlich um Stellungnahme gebeten. Bei keiner Person wurden Hinderungsgründe festgestellt.
Verhandlungsverlauf
-
Beschluss
Der Gemeinderat stellt gemäß § 29 Abs. 5 GemO fest, dass unter den am 09.06.2024 neu gewählten Gemeinderäten keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat im Sinne von § 29 Abs. 1-4 GemO vorliegen.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 6 Spenden
Abwesenheiten GR
GRin Ulrike Bender
Stimmberechtigt 14
Sachverhalt
-
Verhandlungsverlauf
-
Beschluss
Es stehen keine Beratungen an.
TOP 7 Bekanntgaben
TOP 7.1 Olympiade 2024 in Paris
Abwesenheiten GR
GRin Ulrike Bender
Stimmberechtigt 14
Sachverhalt
-
Verhandlungsverlauf
BM Trettner informiert darüber, dass ein ehemaliger Pleidelsheimer, Philip Schaub, an der Olympiade in Paris teilnehmen wird in der Kategorie BMX Race.
Beschluss
-
TOP 7.2 Tiefgarage Ärztehaus
Abwesenheiten GR
GRin Ulrike Bender
Stimmberechtigt 14
Sachverhalt
-
Verhandlungsverlauf
BM Trettner teilt mit, dass die Bauarbeiten in der Tiefgarage des Ärztehauses begonnen haben. In diesem Zuge stellt er dem Gemeinderat Herrn Dinkelacker vor, der zum 1. Juni 2024 seinen Dienst im Bereich Liegenschaften und Hochbauprojekte angetreten hat.
Beschluss
-
TOP 7.3 Zensus 2022 – Veröffentlichung Ergebnisse
Abwesenheiten GR
GRin Ulrike Bender
Stimmberechtigt 14
Sachverhalt
-
Verhandlungsverlauf
BM Trettner berichtet, dass die Ergebnisse des Zensus 2022 veröffentlicht wurden und viele Kommunen und Städte vor dem gleichen Phänomen stehen, dass Einwohnerinnnen und Einwohner fehlen. Dem Landkreis Ludwigsburg fehlen 20 000 Einwohnerinnen und Einwohner, der Gemeinde Pleidelsheim 350 Einwohnerinnen und Einwohner. Dies hat enorme Auswirkungen auf die Finanzzuweisungen, sodass Pleidelsheim 400 000 € an Zuweisungen fehlen. Als Begründung wird aufgeführt, dass erheblich weniger Ausländerinnen und Ausländer in den Kommunen wohnen würden. Dennoch ist diese Abweichung zum Melderegister enorm.
Beschluss
-
TOP 8 Verschiedenes
TOP 8.1 Anfrage GR Reuther: Bewegungspark Großbottwarer Weg
Abwesenheiten GR
GRin Ulrike Bender
Stimmberechtigt 14
Sachverhalt
-
Verhandlungsverlauf
GR Reuther erkundigt sich, bis wann der Bewegungspark fertiggestellt sein wird.
BM Trettner rechnet mit der Fertigstellung im Oktober dieses Jahres.
Beschluss
-
TOP 8.2 Anfrage GR Reuther und GR Keller: Hochwassersituation Ende Mai
Abwesenheiten GR
GRin Ulrike Bender
Stimmberechtigt 14
Sachverhalt
-
Verhandlungsverlauf
GR Reuther erkundigt sich, wohin das Regenwasser im Bereich Großbottwarer Weg (Geplanter Spielplatz am Jugendhaus) abläuft.
BM Trettner teilt mit, dass in diesem Bereich kein Regenwasser in den Abwasserkanal abgeführt wird, sondern was nicht versickert in den Riedbach fließt.
GR Keller merkt an, dass im Regenrückhaltebecken in der Zeppelinstraße das Wasser nach den Regenereignissen nicht gänzlich abgepumpt wurde.
BM Trettner führt aus, dass die Steuerung des Wasserablaufs durch die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen erfolgt. Je nach Steuerung des Pumpwerks in Ingersheim läuft das Wasser schneller oder langsamer im Rückhaltebecken in der Zeppelinstraße ab. Im Bereich der Kläranlage stehen ebenfalls noch zwei Regenüberlaufbecken zur Verfügung, die als erstes abgewirtschaftet werden.
GR Reuther sieht es kritisch, dass im Gewerbegebiet XII das Regenrückhaltebecken eingezäunt wurde. Ihm hätte es besser gefallen, wenn Sitzbänke aufgestellt worden wären.
BM Trettner antwortet, dass dies aufgrund der Verkehrssicherung notwendig ist.
GR Keller erkundigt sich nach den Schäden des Hochwassers.
BM Trettner informiert, dass analog zum Jahr 2009 die Felder der Landwirte abgemäht und die Kosten von der Gemeinde übernommen werden.
Es wurden ca. 20 ha abgemäht, dies ist mehr als im Jahr 2019 führt GR Reuther aus. Ca. 90 % der Arbeiten sind erledigt. Im Namen der Landwirtinnen und Landwirte dankt er der Gemeinde ausdrücklich für die Unterstützung, die nicht über die entsprechenden Maschinen für diese Aufgaben verfügen. Es war wenig Unrat dabei, zum größten Teil Gras, das verschlammt war.
Des Weiteren bittet er um Prüfung des Kraftwerkskanals. Er hätte den Hinweis bekommen, dass der Wasserspiegel im Kanal der Süwag angestiegen sei.
BM Trettner sagt eine Prüfung zu, kann sich dies aber nicht vorstellen, da der Wasserspiegel im Kraftwerkskanal mit dem Schifffahrtskanal gekoppelt ist und über das Wasserkraftwerk der Wasserspiegel des Schifffahrtskanales konstant gehalten wird.
GR Breuer regt eine Begehung des Fliederwegs bzw. des Biotops mit dem Technischen Ausschuss an. Aus seiner Sicht ist hier dringend etwas zu tun.
BM Trettner sagt dies zu.
Beschluss
-
TOP 8.3 Anfrage GR Reuther: Förderung von Steckersolargeräten, aktueller Stand
Abwesenheiten GR
GRin Ulrike Bender
Stimmberechtigt 14
Sachverhalt
-
Verhandlungsverlauf
GR Reuther erkundigt sich nach dem aktuellen Stand.
Frau Husar antwortet, dass bisher ca. 3 000 € ausbezahlt wurden, d. h. es gab 15 bewilligte Antragsstellungen.
Beschluss
-
TOP 8.4 Anfrage GRin Staudenmaier: Wasenweg, Aufforstung
Abwesenheiten GR
GRin Ulrike Bender
Stimmberechtigt 14
Sachverhalt
-
Verhandlungsverlauf
GRin Staudenmaier erinnert an die Zusage der Verwaltung, dass der Wasenweg wieder aufgeforstet wird.
BM Trettner verweist darauf, dass das Umweltamt sich mit dem Thema auseinandersetzt.
Beschluss
-
TOP 8.5 Anfrage GR Reuther: Segelflugplatz
Abwesenheiten GR
GRin Ulrike Bender
Stimmberechtigt 14
Sachverhalt
-
Verhandlungsverlauf
GR Reuther informiert darüber, dass am Fuß des Damms des Schifffahrtskanals im Wiesental Gruben vom Wasser- und Schifffahrtsamt nicht geschlossen sind und auch nicht abgesichert sind. Er bittet, das Thema weiterzuleiten bzw. um Beseitigung der Gefahrenstelle.
BM Trettner sagt zu, dieser Sache nachzugehen.
Beschluss
-
TOP 8.6 Anfrage GR Reuther: Neubau Baubeschluss Kindergarten Neckarbande
Abwesenheiten GR
GRin Ulrike Bender
Stimmberechtigt 14
Sachverhalt
-
Verhandlungsverlauf
GR Reuther kommt zurück auf den Baubeschluss aus der Sitzung vom 16. Mai 2024. Er äußert erneut Kritik an der Ausrichtung des Kindergartens hinsichtlich Parkplätze und Eingangsbereich. Er versteht die Planungen nicht.
BM Trettner führt aus, dass der Baubeschluss mit großer Mehrheit gefasst und ausreichend diskutiert und beraten wurde.
Beschluss
-
Hinweis: Weitere Informationen sowie Grafiken sind veröffentlicht unter https://pleidelsheim.ris-portal.de