Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates
TOP 1. Einwohneranfragen
Sachverhalt
–
Verhandlungsverlauf
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
TOP 2. Forsteinrichtungserneuerung 2024 - 2033
Sachverhalt
Im 10-jährigen Rhythmus findet bei allen Forstbetrieben die sog. Forsteinrichtungserneuerung statt. Die Forsteinrichtung ist die umfassende, mittelfristige, naturale Steuerung und Kontrolle von Forstbetrieben. Sie besteht aus der Zustandserfassung (Waldinventur), der Kontrolle des Betriebsvollzuges und der Forstbetriebsplanung für den neuen Forsteinrichtungszeitraum.
Dabei legt der Waldeigentümer, in diesem Fall die Gemeinde Pleidelsheim, im Rahmen des Landeswaldgesetzes die Ziele der Waldbewirtschaftung fest.
Das Ergebnis der Forsteinrichtungserneuerung wird im Rahmen der Sitzung vorgestellt. Die Ziele und das Ergebnis der örtlichen Prüfung sind in den beiliegenden Anlagen ausführlich festgehalten.
Verhandlungsverlauf
Herr Dr. Boden, Leiter des Fachbereichs Forsten des Landkreises Ludwigsburg, stellt die Forsteinrichtung 2024-2033 des Gemeindewaldes anhand einer PowerPoint-Präsentation vor.
BM Trettner bedankt sich für die Ausführungen von Herrn Dr. Boden.
GR’in Staudenmaier bedankt sich. Sie findet es hervorragend, dass nicht alles nur aus der ökonomischen Sicht betrachtet wird. Es gäbe wenig Naherholungsmöglichkeiten. Der Gemeindewald sei daher ein Juwel. Es sei ihr in der Präsentation aufgefallen, dass es keine Bäume gibt, welche 100-120 Jahre alt seien. Sie stellt die Frage, ob alle Bäume von 1900-1920 gefällt wurden.
Herr Dr. Boden erläutert, dass es durchaus Bäume gibt, welche 101 Jahre alt sein. Es handelt sich bei der Darstellung um eine grobe Annäherung. Es sei daher eher ein statistisches Problem.
Herr Weiß ergänzt, dass die Bestände zusammengefasst wurden.
GR Reuther stellt fest, dass viel Eiche gefällt wurde. Er fragt sich, was mit den gefällten Eichen geschah.
Herr Weiß antwortet, dass die gefällten Eichen regional verkauft werden. Es gibt zudem einen großen Einkäufer hinter Heilbronn. Zudem wurde das Holz auch zu Spitzenpreisen verkauft.
GR’in Düding möchte gerne wissen, wie viel Wasser ein Wald in Kubikmetern im Jahr benötigt. Sie fragt sich, wie es im Hardtwald aussieht und ob es Messeinrichtungen gibt.
Herr Dr. Boden antwortet, dass es Untersuchungen diesbezüglich gegeben hat. Es ist von dem Waldbestand abhängig. Es ist entscheidend, was auf dem Boden ankommt. Bei hohen Temperaturen kommt es zu einer Verdunstung des Wassers, noch bevor es unten an den Wurzeln ankommt.
GR Vogel erwähnt, dass die Buche nicht für die Trockenheit geschaffen sei. Der momentane Buchenanteil beträgt 13 %. Er möchte wissen, ob ein Anstreben von einem Anteil von 20 % wirklich zielführend ist.
Herr Dr. Boden sagt, dass es ein Grundgerüst von Buchen bereits gibt und man diese natürliche Verjüngung des Waldes auch zulasse. Man hat die Hoffnung, dass sich die neuen Buchen klimatisch anpassen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt den Eigentümerzielen zur Forsteinrichtungserneuerung 2024 – 2033 sowie der 10-jährigen Planung zu.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss 14 Gegen den Beschluss 0 Enthaltungen 0 |
TOP 3. Ortsbücherei Pleidelsheim – Jahresbericht 2024
Sachverhalt
Siehe Jahresbericht 2024 der Ortsbücherei Pleidelsheim
Verhandlungsverlauf
BM Trettner begrüßt Frau Leibel, Frau Schopf und Frau Mucha von der Ortsbücherei Pleidelsheim.
Frau Leibel stellt den Jahresbericht 2024 der Ortsbücherei Pleidelsheim anhand einer PowerPoint-Präsentation vor. Sie gibt einen Überblick über die Entwicklung und die Aktivitäten des vergangenen Jahres. Es kam zu einer sehr positiven Entwicklung. Die Nutzung der Medien ist deutlich um 21,2 % gestiegen. Die Kinder- und Jugendliteratur wird mehr nachgefragt, was ein Zeichen für ein gezieltes und effektiveres Medienmanagement ist. Es kam zu einer Steigung von 8,2 % bei den aktiven Büchereinutzern. Die Gewinnung von solchen ist elementar wichtig. Bei den Ausleihrennern ist unter anderem Galakto, ein Musik- und Hörspielplayer für Kinder, mit dabei. Die Ortsbücherei Pleidelsheim ist die erste Bücherei gewesen, die Galakto angeboten hat.
GR’in Staudenmaier bedankt sich und findet, dass alles positiv klingt. Es ist erkennbar, dass auf Trends eingegangen wird und es immer mehr in Richtung digitales Lesen geht. Eine Steigerung von 27 % ist gewaltig. Es können alle zufrieden sein.
BM Trettner bedankt sich bei Frau Leibel für die Arbeit.
Der Jahresbericht wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss
Der Jahresbericht 2024 der Ortsbücherei Pleidelsheim wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
TOP 4.1. Nutzungsänderung Autohaus mit Werkstatt zu Digitaldruckerei
Benzstraße, Flst. 4053/5
Sachverhalt
Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan „Gewerbegebiet V 2“, rechtskräftig seit dem 17.08.1984.
Der Bauherr plant die Nutzungsänderung von einem ehemaligen Autohaus mit Werkstatt zu einer Digitaldruckerei.
Zum Gebäude wurden in der Vergangenheit ungenehmigte Veränderungen (Anbau Technikraum) durchgeführt. Das Gebäude war ursprünglich als Autohaus genehmigt worden. Zwischenzeitlich wird es als Digitaldruckerei und Autohandel genutzt. Hinsichtlich der Digitaldruckerei gab es Geruchsbeschwerden, das Gebäude wurde voraussichtlich hinsichtlich der neuen Nutzung baulich oder technisch nicht angepasst.
Die Gemeinde Pleidelsheim wurde von der Baurechtsbehörde Freiberg a.N. mit Schreiben vom 22.01.2025 um Stellungnahme gebeten.
Die Baurechtsbehörde weist auf folgende Punkte hin:
Planungsrechtliche Prüfung:
Der Bebauungsplan setzt fest, dass im eingeschränkten Nutzungsbereich überwiegend Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude errichtet werden sollen.
Die Baurechtsbehörde stellt hier fest, dass andere gewerbliche Nutzungen mit dieser planungsrechtlichen Festsetzung nicht ausgeschlossen sind, solange deren Immissionen Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden entsprechen. Die Fachbehördenanhörung wird hier mit entsprechenden Hinweisen hinsichtlich der Zulässigkeit durchgeführt. Ursprünglich war ein Autohaus mit Werkstatt genehmigt, was eigentlich auch deutlich mehr Immissionen erzeugt, aber die geruchliche Komponente ist natürlich auszuräumen.
Grünordnung – Pflanzgebot 2:
Der Bauherr möchte von den Festsetzungen zur Grünordnung befreit werden (siehe Antrag.)
Festgesetzt ist die innere Durchgrünung. Pro 15 lfm eines Grundstücks angrenzend an die Straßenfläche ist ein Baum bis zu einer Tiefe von 10 m nachzuweisen. Die Grundstückslänge entlang der Benzstr. und Gottlob-Gussmann-Str. beträgt ca. 90 m. Dies entspricht einer Befreiung von 6 Bäumen für das Grundstück.
Erste bauordnungsrechtliche Einschätzung:
Die Vorgaben über die ausgestoßenen Immissionen müssen durch die Fachbehörden geklärt/geregelt werden. Das Bauvorhaben kann nur mit der Eintragung/Übernahme der Abstandsflächenbaulast genehmigt werden. Diese wird von der Gemeinde Pleidelsheim vorgenommen.
Andere Verstöße sind zum derzeitigen Stand nicht ersichtlich.
Verhandlungsverlauf
Frau Ehmann stellt den Sachverhalt vor. Sie erwähnt, dass es bereits als Digitaldruckerei genutzt wird und der Antragsteller nun nachträglich die Genehmigung einholt. Es handelt sich um eine Nachnutzung.
BM Trettner fügt in Bezug auf die Bäume hinzu, dass das Gebäude auf dem Gelände schon lange ohne Bäume steht. Der Nutzer wird eine Nachpflanzung auf dem Gelände vornehmen, aber er wird nicht alle Bäume unterbringen können. Er betont, dass die vorgeschriebene Anzahl der Bäume eingehalten wird und es bei der Beschlussfassung lediglich um den Standort und nicht um eine Befreiung bezüglich der Anzahl geht.
GR’in Staudenmaier erkundigt sich, ob dies in dem Industriegebiet erfolgt.
BM Trettner bejaht dies.
GR Vogel erkundigt sich, was gegen die ursprüngliche Stelle spreche.
BM Trettner antwortet, dass eine richtig teilweise Entsiegelung stattfinden müsse. Die Verhältnismäßigkeit müsse gewahrt werden. Der Vorgänger habe keine Bäume pflanzen müssen.
GR Beutel erkundigt sich bezüglich der Abluftführung des Technikraums.
BM Trettner geht davon aus, dass es eine Abluftführung über das Dach geben wird. Er fügt hinzu, dass die Gewerbeaufsichtsbehörde über die Ordnungsmäßigkeit entscheidet.
GR’in Düding möchte wissen, ob die Automaten auf dem Gelände ein anderes Gewerbe seien.
Frau Ehmann antwortet, dass die Automaten ein anderes Gewerbe sind. Sie sind verfahrensfrei.
Beschluss
Von der Festsetzung der Bäume wird befreit. Ein Ausgleich über den ökologischen Eingriff erfolgt an geeigneter Stelle.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss 14
Gegen den Beschluss 0
Enthaltungen 0
TOP 4.2. Einbau eines Friseursalons Beihinger Straße, Flst. 98
Sachverhalt
Für das Grundstück wurde kein Bebauungsplan rechtskräftig. Das Bauvorhaben wird nach § 34 BauGB im Zusammenhang bebauter Ortsteile beurteilt.
Der Bauherr plant die Umnutzung einer bestehenden Ladenfläche zu einem Friseursalon. Die Gemeinde Pleidelsheim wurde von der Baurechtsbehörde Freiberg a.N. mit Schreiben vom 27.01.2025 um Stellungnahme gebeten.
Die Baurechtsbehörde weist auf folgende Punkte hin:
Planungsrechtliche Prüfung:
Das Gebiet kann nach der Umgebung als besonderes Wohngebiet (WB) festgestellt werden.
Aufgrund von Innenausbauten, die Auswirkungen auf die brandschutzrechtlichen Vorgaben haben, ist eine Änderung der bisher genehmigten Nutzung nötig.
Die Nutzung Friseursalon ist zulässig.
Erste bauordnungsrechtliche Einschätzung:
Der Nachweis nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze) muss vom Entwurfsverfasser noch erfolgen – es sind aber die 2 gelisteten Kfz-Stellplätze ausreichend.
Der Bauherr verfügt bisher über drei Stellplätze. Zwei der drei Stellplätze sind bereits seinem anderen Gewerbebetrieb zugeordnet. Somit steht für dieses Bauvorhaben nur ein Stellplatz zur Verfügung. Der fehlende Stellplatz kann nach der VwV Stellplätze zu § 37 Abs. 7 LBO durch einen finanziellen Gegenwert von 15.000 Euro abgelöst werden.
Zum derzeitigen Stand sind keine Verstöße ersichtlich.
Verhandlungsverlauf
Frau Ehmann stellt den Sachverhalt dar. Nach neuem Kenntnisstand sind ausreichend Parkplätze vorhanden. Es liegen alte Verträge vor, über diese die Verwaltung zum Zeitpunkt der Verfassung der Sitzungsvorlage nicht in Kenntnis war. Es seien vier Stellplätze vorhanden. Zwei Parkplätze sind für dieses Vorhaben vorhanden. Die anderen zwei Parkplätze können für das andere Gewerbe genutzt werden. Es muss keine Ablöse im Hinblick auf den Stellplatz erfolgen.
BM Trettner fügt hinzu, dass die Baurechtsbehörde die Anzahl der Stellplätze festlegen muss. Dabei kommt es auf die Größe der Gewerbeeinheit an.
GR Keller sagt, dass man froh sein muss, wenn so ein Laden wieder belebt wird. Genau so etwas möchte man in Pleidelsheim.
GR’in Düding erkundigt sich, ob eine Art von Außenwerbung geplant sei und wie es mit der Beleuchtung aussieht.
BM Trettner antwortet, dass dies der Bebauungsplan regelt. Es wurde nichts beantragt. Bei Außenwerbung gibt es eine vorgeschriebene Quadratmeteranzahl. Bei einer Beleuchtung müsste nochmal eine Genehmigung erfolgen.
GR Kaspar findet das Vorhaben nicht schlecht. Seine Befürchtung ist allerdings, dass die Kunden aufgrund von der begrenzten Anzahl an Parkplätzen auf die umliegenden Parkplätze ausweichen.
BM Trettner bejaht die begrenzte Anzahl an Parkplätzen. Er fügt hinzu, dass eine vermehrte Kontrolle durch den Gemeindevollzugsdienst stattfinden könnte.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss 14
Gegen den Beschluss 0
Enthaltungen 0
TOP 4.3. Neubau Mehrfamilienwohnhaus mit 12 WE, Tiefgarage, 18 Stellplätze
Abbruch Wohnhaus und Garage Blumenstraße, Flst. 532/1 und 533
Sachverhalt
Für das Grundstück gilt der nicht qualifizierte Baulinienplan „Baulinie Blumenstraße“, rechtskräftig seit dem 06.05.1958.
Die Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH plant den Neubau eines dreigeschossigen Mehrfamilienwohngebäudes mit Flachdach, einer Tiefgarage und Kellerräumen. Dafür soll das auf dem Grundstück Blumenstraße 18 stehende Gebäude abgebrochen werden.
Im Erdgeschoss, 1. Obergeschoss und 2. Obergeschoss werden jeweils 4 Wohneinheiten geschaffen. Das Dachgeschoss wird als Staffelgeschoss ausgebildet und springt nach Süden hin um ca. 1,5 m zurück. Zu den 16 Tiefgaragenstellplätzen sind zwei ebenerdige Parkplätze vorgesehen.
Die Gemeinde Pleidelsheim wurde von der Baurechtsbehörde Freiberg a.N. mit Schreiben vom 28.01.2025 um Stellungnahme gebeten.
Die Baurechtsbehörde weist auf folgende Punkte hin:
Planungsrechtliche Prüfung:
Es gilt der nicht qualifizierte Baulinienplan Baulinie Blumenstraße vom 06.05.1958. Das Bauvorhaben wird nicht entlang der Baulinie errichtet. Im Bestand ist die Baulinie in der Umgebung bereits unter- oder überschritten. Es ist eine Befreiung für die Unterschreitung der Baulinie notwendig.
Das Maß der baulichen Nutzung wird nach § 34 BauGB im Zusammenhang bebauter Ortsteile beurteilt. Die Dachform ist dabei nicht maßgeblich. Im Gebiet befinden sich Wohngebäude zweigeschossig mit Satteldächern bis zu einer Höhenentwicklung von Traufhöhe 6,50 m / Firsthöhe 11,50 m (Ludwig-Hofer-Str. 31-37). Das beantragte Vorhaben hat in Bezug auf die Blumenstraße eine Höhe des Staffelgeschosses von ca. 9,60 m – die Oberkante des 1. OG beträgt ca. 6,60 m – die sichtbare Oberkante der Staffelung (Oberkante Brüstung Balkone 2. OG) ist ca. 7.35 m in Bezug auf die Blumenstraße.
Das Vorhaben fügt sich nach Prüfung und Einschätzung der Baurechtsbehörde in das Gebiet ein.
Im Vorgartenbauverbot werden 2 Außenstellplätze für die zwei barrierefreien Wohnungen im EG errichtet. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird insgesamt auf eine Aufzugsanlage verzichtet, wodurch die Tiefgarage nicht barrierefrei erreichbar ist.
Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar.
Erste bauordnungsrechtliche Einschätzung:
Zum derzeitigen Stand sind keine Verstöße ersichtlich.
Es wurde beantragt, von der Kinderspielplatzpflicht zu befreien. Es handelt sich um eine bauordnungsrechtliche Vorschrift, von der nicht befreit werden kann, denn in der Gesetzgebung sind schon mehrere Möglichkeiten gegeben, der Vorschrift zu entsprechen:
- Spielplatz herstellen (§ 9 Abs. 2 LBO),
- Fläche für Spielplatz als Baulast eintragen – Pflicht lebt bei Bedarf sofort auf und Spielplatz ist herzustellen (§9 Abs. 2 Satz 3 LBO, -Bedingung in der Baugenehmigung),
- nach § 9 Abs. 3 LBO kann die Baurechtsbehörde mit Zustimmung der Gemeinde zulassen, dass der Bauherr zur Erfüllung seiner Verpflichtung einen Geldbetrag an die Gemeinde zahlt (wie Stellplatz-Ablöse, Bedingung in der Baugenehmigung).
Die Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH hat angegeben, dass die Verpflichtung, einen Spielplatz zu errichten, durch einen finanziellen Betrag abgelöst wird.
Die Baurechtsbehörde braucht hierfür die explizite Zustimmung der Gemeinde zur Kinderspielplatz-Ablöse sowie die Höhe des Geldbetrags, der gezahlt werden soll. Es ergeht eine entsprechende Bedingung in der Baugenehmigung.
Verhandlungsverlauf
BM Trettner erläutert den Sachverhalt.
GR’in Staudenmaier erkundigt sich, ob es bei dem Gebäude auf der Seite in Richtung Blumenstraße zum Nachbargrundstück wirklich 90 cm heruntergeht. Es scheint für sie so, als sei es mehr.
BM Trettner antwortet, dass die Mauer der Tiefgarageneinfahrt hoch geht, da das Gelände 90 cm höher liegt. Es handelt sich um die Absturzsicherung.
GR Reuther spricht das Thema des Spielplatzes an.
BM Trettner sagt, dass in einem Jahr hoffentlich die Genehmigung vorliegt. Es wurde das Baugesuch eingereicht. Nach Stellung des Bauantrags wird weiter geschaut. Unabhängig von dem Bauantrag wird eine Wirtschaftlichkeitsberechnung gemacht.
GR‘ in Staudenmaier möchte gerne wissen, ob der Bauantrag zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund von der Beantragung von Fördermitteln gestellt wurde.
BM Trettner bejaht dies.
Beschluss
Der fehlende Spielplatz kann für einen finanziellen Gegenwert von 5.000 Euro abgelöst werden.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss 14
Gegen den Beschluss 0
Enthaltungen 0
TOP 4.4. Nutzungsänderung der Büros zu einer Betriebswohnung und Anbau eines
Windfangs und Balkons Benzstraße, Flst. 4039/4, 4039/5, 4039/6
Sachverhalt
Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan „Handwerker- und Gewerbehof-1. Bauabschnitt“, rechtskräftig seit dem 11.07.1997. Es handelt sich um ein Gewerbegebiet.
Der Bauherr plant eine Nutzungsänderung der Büros zu einer Betriebswohnung. Ebenso ist ein Anbau eines Windfangs und Balkons geplant. Die Betriebswohnung ohne Balkon ist mit einer Wohnfläche von 73,45 m² der Betriebsfläche von 224,96 m² untergeordnet. Diese Wohnung dient dem Eigentümer als Unterkunft.
Die Gemeinde Pleidelsheim wurde von der Baurechtsbehörde Freiberg a.N. mit Schreiben vom 18.02.2025 um Stellungnahme gebeten.
Die Baurechtsbehörde weist auf folgende Punkte hin:
Planungsrechtliche Prüfung:
Der Balkon befindet sich (wie das Gebäude selbst) auf unüberbaubarer Grundstückfläche und auch durch die Änderung des Grenzverlaufs auf nach Bebauungsplan festgesetzter öffentlicher Grünfläche. Hierfür benötigt der Bauherr eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (siehe Antrag).
Betriebswohnungen sind nach dem Bebauungsplan nur ausnahmsweise zulässig – der Bauherr beantragt eine Ausnahme (siehe Antrag).
Erste bauordnungsrechtliche Einschätzung:
Die Abstandsflächen reichen auf das Nachbargrundstück, mit der dort festgesetzten öffentlichen Grünfläche ist das zulässig (§ 5 Abs. 2 LBO).
Zum derzeitigen Stand sind keine Verstöße ersichtlich.
Verhandlungsverlauf
GR Keller verlässt vor Eintritt in diesen Tagesordnungspunkt um 20:15 Uhr aufgrund seiner Befangenheit gem. § 18 Abs. 1 Gemeindeordnung seinen Platz und begibt sich in den Zuschauerraum.
Frau Ehmann stellt den Sachverhalt vor.
GR Breuer befürwortet es, dass der Bauherr sich in eine kleinere Wohnung zurückzieht und somit eine Familie die Möglichkeit auf eine größere Wohnung hat.
GR’in Staudenmaier erwähnt, dass so ein Vorhaben bereits schon öfters abgelehnt wurde. Pro Betrieb darf eine Betriebswohnung errichtet werden. Im Bebauungsplan steht Wohnungen. Es ist nicht klar definiert. Sie wird gegen das Vorhaben stimmen, da man alle gleich behandeln müsse.
BM Trettner erwidert, dass der Bebauungsplan von Wohnungen spricht. Bei der Benzstraße 12 handelt es sich um ein ähnliches Objekt. Es wurden zwei Wohnungen genehmigt. Die Verwaltung sieht keinen Grund, warum es rechtswidrig sei. Es handelt sich um eine Betriebswohnung. Die Überprüfung der richtigen Nutzung ist Aufgabe der Baurechtsbehörde.
GR Keller begibt sich nach Beschlussfassung und Ende des Tagesordnungspunktes um 20:23 Uhr wieder auf seinen Platz.
Beschluss
Die Befreiung zur Überbauung der nicht überbaubaren Grundstücksfläche wird erteilt.
Von der Ausnahmeregelung zur Errichtung einer Betriebswohnung in einem Handwerkerhof wird befreit.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss 10
Gegen den Beschluss 0
Enthaltungen 3
Befangen 1
TOP 4.5. Neubau zweier Hallen mit zwei Büro- und Sozialgebäuden,
Fritz-Roth-Straße/Raiffeisenstraße, Flst. 5571
Sachverhalt
Zum vorliegenden Bauvorhaben wird die Gemeinde Pleidelsheim im Rahmen des Genehmigungsverfahrens angehört. Eine Stellungnahme der Baurechtsbehörde Freiberg liegt bisher nicht vor. Um das Verfahren zu beschleunigen, da das künftig ansässige Gewerbeunternehmen aufgrund von Abrissarbeiten zeitnah die bisherigen Räumlichkeiten in Freiberg verlassen muss, soll das gemeindliche Einvernehmen vorab erteilt werden.
Planungsrechtliche Prüfung:
Das Flurstück 5571 liegt im Gebiet des qualifizierten Bebauungsplans Gewerbegebiet XII (in Kraft getreten am 22.12.2023).
Es handelt sich um ein Gewerbegebiet.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,8.
Es wird im Bauantrag eine Befreiung von der Grundflächenzahl um 1.040 m2 beantragt. Eine Kompensation von diesem Eingriff soll durch versickerungsfähiges Pflastermaterial (Fuge 5 mm, Abflussbeiwert 0,4) in der gesamten befestigten Fläche erfolgen.
Außerdem soll von den festgesetzten Standorten der Laubbäume des Grünordnungsplans zum Bebauungsplan Gewerbegebiet XII mehr als die vorgeschriebenen 5 Meter abweichen. Die geforderte Anzahl der Bäume wird beibehalten.
Erste bauordnungsrechtliche Einschätzung:
Es stehen keine Einwände entgegen.
Grünordnungspläne sowie ein Brandschutzkonzept werden zum Baugesuch nachgeliefert.
Verhandlungsverlauf
BM Trettner stellt den Sachverhalt vor.
GR’in Staudenmaier möchte wissen, wie viel Dachbegrünung der Antragsteller plant.
BM Trettner sagt, dass der Bauherr umsetzt, was in dem Bebauungsplan steht. Der Antragsteller hat gesagt, dass er, wenn es der Wunsch des Gemeinderates ist, auch Rasengittersteine verlegt.
GR’in Staudenmaier erwähnt, dass es trotzdem zu einer fast 100-prozentigen Versiegelung kommt.
GR’in Staudenmaier stellt den Antrag, dass er die Befreiung der Grundflächenzahl in Höhe von 1.040 m² bekommt. Im Gegenzug verlangt sie mehr Fassadenbegrünung.
GR Keller sagt, dass er Bäume im Gewerbegebiet nicht immer für sinnvoll erachtet.
GR Reuther sagt, dass er mehr Wert auf Fassadenbegrünung legt.
BM Trettner versteht die Argumente. Er erwähnt, dass er sich freut, wenn Unternehmen in solchen Zeiten noch investieren. Im Bebauungsplan ist schon viel geregelt. Man muss über die Investitionen seitens der Unternehmer froh sein, die diesen Schritt trotz dieser vielen Vorgaben gehen.
GR Breuer spricht die Vorschriften bei der Dachbegrünung an. Diese umzusetzen sei extrem teuer. Fast die komplette Fläche ist bereits begrünt. Es muss immer noch wirtschaftlich sein. Für ihn ist es gut, so wie es ist.
GR Günther sagt, dass er keinen Grund sieht zu diskutieren. Der Bebauungsplan ist von Ende 2023 und somit aktuell.
GR’in Staudenmaier erwähnt, dass sie keinen Bebauungsplan ändern möchte. Der Bauherr ist über den Bebauungsplan informiert. Sie findet, dass es eine Überlegung wert ist, wenn die Kommune mehr fordert.
GR Beutel findet, dass das Industriegebiet nicht dafür da ist, dass Bäume gepflanzt werden.
Es erfolgen keine Wortmeldungen mehr.
Zuerst wird über den weitestgehenden Antrag von Frau Staudenmaier abgestimmt.
Anschließend wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.
Beschluss
Beschluss GR’in Staudenmaier
Der Befreiung der Grundflächenzahl in Höhe von 1.040 m² wird zugestimmt, wenn
der Antragsteller mehr Fassadenbegrünung macht.
Beschluss Verwaltung
Der Befreiung der Grundflächenzahl in Höhe von 1.040 m² wird zugestimmt.
Der Befreiung von den vorgeschriebenen Standorten der Laubbäume wird zugestimmt.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis Beschluss GR’in Staudenmaier
Für den Beschluss 4
Gegen den Beschluss 10
Enthaltungen 0
Abstimmungsergebnis Beschluss Verwaltung
Für den Beschluss 11
Gegen den Beschluss 0
Enthaltungen 3
TOP 5. Änderung der Satzung über die öffentliche Bekanntmachung
Sachverhalt
Die öffentliche Bekanntmachung ist einer der wichtigsten verwaltungsrechtlichen Grundsätze.
Durch die öffentliche Bekanntmachung wird eine transparente Entscheidungs- und Informationsübermittlung gegenüber der Öffentlichkeit gewährleistet. Zudem trägt dieser Grundsatz zur Rechtssicherheit bei und das Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen in die Verwaltung wird gestärkt.
In vielen unterschiedlichen Bereichen sehen die gesetzlichen Bestimmungen vor, dass die öffentlichen Bekanntmachungen innerhalb einer bestimmten Frist zu veröffentlichen sind. Wenn die Veröffentlichung nicht fristgerecht erfolgt, ist die Rechtmäßigkeit des Handelns nicht mehr gegeben. Infolgedessen ist es umso wichtiger, Risiken, welche zu einer Gefährdung der Einhaltung der Frist führen könnten, zu minimieren. Die öffentliche Bekanntmachung im Internet ist so eine Möglichkeit der Risikominimierung, da die Gemeinde Pleidelsheim die Einhaltung der Frist selber überwachen kann. Die Vorgaben bezüglich der Satzung über die öffentliche Bekanntmachung im Internet sind in § 1 Abs.2 der Verordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (DVO GemO) geregelt.
Zwei der wichtigsten Vorgaben sind die Sicherung durch die qualifizierte elektronische Signatur und das Erkennen des Bereichs der öffentlichen Bekanntmachungen auf der Startseite der angegebenen Internetseite der Gemeinde. Die Gemeinde Pleidelsheim verfügt bereits über die qualifizierte elektronische Signatur, mithin ist diese gesetzliche Vorgabe erfüllt. Außerdem wird mit Inkrafttreten der Satzung die neue Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ auf der Gemeindehomepage erscheinen.
Die öffentlichen Bekanntmachungen werden zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim – Pleidelsheimer Nachrichten – veröffentlicht, um die Bürger und Bürgerinnen, welche über keinen Zugang zum Internet verfügen, zu informieren.
Die Einsichtnahme und auf die Möglichkeit der Ausdrucke, auch auf deren Zusendung, wird in der Satzung hingewiesen (vgl. § 1 Abs.2 Satz 2 und 3 DVO GemO). Im Fall einer Notbekanntmachung erfolgt die öffentliche Bekanntmachung durch Aushang am Rathaus (vgl. § 1 Abs.5 DVO GemO).
Zusätzlich erfolgen die ortsüblichen Bekanntmachungen und Bekanntgaben ebenfalls durch Bereitstellung im Internet.
Zu Informationszwecken sollen ortsübliche Bekanntgaben zur Einberufung von Sitzungen des Gemeindesrates, dessen Ausschüsse u. ä. ergänzend durch Einrücken im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Verhandlungsverlauf
Frau Kempf erläutert, dass öffentliche Bekanntmachungen künftig durch die Bereitstellung im Internet unter der Adresse der Gemeinde unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ einsehbar seien. Bei Bestehen von sondergesetzlichen Bestimmungen und bei der Bekanntgabe zur Einberufung von Sitzungen des Gemeinderats und dessen Ausschüsse, wird eine Veröffentlichung ergänzend im Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim – Pleidelsheimer Nachrichten – stattfinden.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Beschluss
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in ihrer jeweils gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Pleidelsheim die folgende Neufassung der Satzung über die öffentliche Bekanntmachung:
Satzung über die öffentliche Bekanntmachung und die ortsüblichen Bekanntgaben
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in ihrer jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Pleidelsheim am 27.02.2025 folgende Satzung über die öffentliche Bekanntmachung und die ortsüblichen Bekanntgaben beschlossen:
§ 1 Öffentliche Bekanntmachungen
- Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Pleidelsheim erfolgen, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Pleidelsheim unter www.pleidelsheim.de. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Die im Internet öffentlich gemachten Bekanntmachungen werden zusätzlich informatorisch durch das Einrücken in das Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim – „Pleidelsheimer Nachrichten“ – veröffentlicht.
- Bei Bestehen von sondergesetzlichen Bestimmungen erfolgt die öffentliche Bekanntmachung durch das Einrücken in das Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim – „Pleidelsheimer Nachrichten“ –. Der Tag der öffentlichen Bekanntmachung ist der Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim – „Pleidelsheimer Nachrichten“ –.
- Die öffentlichen Bekanntmachungen können bei der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden. Die öffentlichen Bekanntmachungen sind gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Die Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen können auch unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt werden.
§ 2 Außerordentliche Form der öffentlichen Bekanntmachung
Ist die Internetseite der Gemeinde Pleidelsheim infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht verfügbar, so sind öffentliche Bekanntmachungen durch Aushang am Rathaus zulässig.
§ 3 Ortsübliche Bekanntmachungen und Bekanntgabe
- Ortsübliche Bekanntmachungen der Gemeinde Pleidelsheim erfolgen, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Pleidelsheim unter www.pleidelsheim.de. Unter die ortsüblichen Bekanntmachungen nach Satz 1 fallen auch öffentliche Bekanntgaben und ortsübliche Bekanntgaben. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung.
- Zu Informationszwecken sollen ortsübliche Bekanntgaben zur Einberufung von Sitzungen des Gemeindesrates, dessen Ausschüsse u. ä. ergänzend durch Einrücken im Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim – „Pleidelsheimer Nachrichten“ – veröffentlicht werden.
- Soweit sondergesetzliche Bestimmungen einer ortsüblichen Bekanntmachung der Gemeinde Pleidelsheim im Internet entgegenstehen, erfolgt diese durch Einrücken im Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim – „Pleidelsheimer Nachrichten“ –. Dies gilt auch, wenn sondergesetzliche Bestimmungen eine zusätzliche Bereitstellung im Internet vorsehen. In diesem Fall ist die ortsübliche Bekanntmachung an dem Tag erfolgt, an dem der Bekanntmachungstext im Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim – „Pleidelsheimer Nachrichten“ – erfolgt ist.
§ 4 Inkrafttreten
- Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
- Gleichzeitig tritt die am 08.03.1982 beschlossene Satzung über die öffentliche Bekanntmachung außer Kraft.
Pleidelsheim, den 28.02.2025
Ralf Trettner
Bürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen einer Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung in der Fassung vom 24.07.2000 (Gesetzblatt S. 581, ber. S. 698) unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der Verletzungen begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Pleidelsheim geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
- vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss 14
Gegen den Beschluss 0
Enthaltungen 0
TOP 6. Änderungen in der Geschäftsführung der Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH
Sachverhalt
Frau Sophie Fauser war seit dem 01.10.2022 Geschäftsführerin der Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH.
Um die Arbeit in der Kämmerei auf verschiedene Personen zu verteilen, wird vorgeschlagen, Frau Acelya Yilmaz zum 01.04.2025 zur neuen Geschäftsführerin zu bestellen.
Prokurist der Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH bleibt weiterhin Herr Stefan Lörcher. Diese Funktion hat er seit dem 01.03.2019.
Der Aufsichtsrat der GWP hat im Rahmen seiner Zuständigkeit am 27.02.2025 über diese Thematik beraten und der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, die im Beschlussantrag formulierte Lösung zu beschließen.
Verhandlungsverlauf
BM Trettner erklärt, dass Frau Acelya Yilmaz zum 01.04.2025 zur neuen Geschäftsführerin bestellt werden soll.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Beschluss
Herr Bürgermeister Trettner wird als Vertreter der Gemeinde Pleidelsheim in der Gesellschafterversammlung der GWP beauftragt, den nachfolgenden Beschlüssen zuzustimmen:
- Frau Sophie Fauser wird als Geschäftsführerin der Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH zum 31.03.2025 abberufen.
- Frau Acelya Yilmaz wird mit Wirkung ab 01.04.2025 zur Geschäftsführerin der Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH bestellt.
AbstimmungsergebnisFür den Beschluss 14
Gegen den Beschluss 0
Enthaltungen 0
TOP 7. Gewährung eines Kassenkredits an die GWP
Sachverhalt
Wie in der Gemeinderatssitzung vom 30.01.2025 berichtet, wurden der Gemeinde / Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH zwei Wohnungen im Schillerplatz 1 zum Kauf angeboten. Es handelt sich um zwei 3-Zimmerwohnungen mit 57 bzw. 84 qm mit insgesamt einem Pkw-Stellplatz im Hof.
Zur Finanzierung des Kaufes müsste die Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH einen Kredit aufnehmen. Da die GWP in ihrem Wirtschaftsplan für 2025 derzeit keine Kreditermächtigung hat, müsste die Gemeinde der GWP einen Kassenkredit in Höhe des Kaufpreises gewähren. Der Zinssatz sollte mit 3,0 % festgelegt werden.
Verhandlungsverlauf
BM Trettner verweist auf die Ausführungen in der Sitzung vom 30.01.2025. Der Gemeinde / Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH (GWP) liege ein Angebot zum Kauf von zwei Wohnungen im Schillerplatz 1 vor.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Gewährung eines Kassenkredits an die Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH in Höhe von 325.000 € zu einem Zinssatz von 3,00 % zu.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss 14
Gegen den Beschluss 0
Enthaltungen 0
TOP 8. Beschaffung von Handfunkgeräten für die Freiwillige Feuerwehr Pleidelsheim
Sachverhalt
Für ein einheitliches Funknetz für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wird 2025 beziehungsweise 2026 auf den digitale Einsatzstellenfunk umgestellt. Das Land Baden-Württemberg plant dabei, Ende 2025 den Betrieb der analogen Gleichwellenfunknetze zu beenden. Der Landkreis Ludwigsburg visiert für die kreisbezogene Infrastruktur eine Einstellung des Analogfunks für Ende 2026 an. Bis dahin müssen alle kreiseigenen Feuerwehren den digitalen Einsatzstellenfunk einführen.
Um in diesem Funknetz mit anderen Feuerwehren und der integrierten Leitstelle (ILS) kommunizieren zu können, sind digitale Handfunkgeräte zwingend nötig.
Für die Freiwillige Feuerwehr Pleidelsheim sind 28 Handfunkgeräte notwendig, um alle Feuerwehrfahrzeuge ausreichend mit den Geräten auszustatten.
Seitens des Landes Baden-Württemberg wird ein Förderprogramm zu Verfügung gestellt. Hier ist mit einer Förderung von 250 Euro pro Gerät zu rechnen. Für den Gemeindebedarf von 28 Geräten ergibt sich eine Förderung von 7.000 Euro. Der Förderantrag wurde am 10.02.2025 beim Landratsamt Ludwigsburg gestellt. Es kann von einem positiven Förderbescheid ausgegangen werden. Eine verbindliche Förderzusage liegt aber zum heutigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Zwischenzeitlich gibt es für analoge Handfunkgeräte auch keine Ersatzmittel mehr, was die Beschaffung in Zukunft zunehmend erschweren wird.
Verhandlungsverlauf
BM Trettner erklärt, dass 2025 bzw. 2026 auf ein einheitliches digitales Funknetz für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) umgestellt werde und hierfür die Beschaffung von Handfunkgeräten notwendig sei. Eine Fördersumme i.H.v. 7.000 EUR wurde bereits beim Land Baden-Württemberg beantragt.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung der für die Umstellung auf den Digitalfunk notwendigen Handfunkgeräte mit 33.876,30 € zu.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss 14
Gegen den Beschluss 0
Enthaltungen 0
TOP 9. Spenden
Sachverhalt
–
Verhandlungsverlauf
Es sind folgende Spenden eingegangen:
- Für die Sozialstation eine Spende in Höhe von 100 EUR
- Für die Freiwillige Feuerwehr eine Spende in Höhe von 500 EUR
- Für die Gemeinde eine Spende in Höhe von 711,62 EUR. Mit diesem Betrag werden zwei Sitzbänke für den Sportplatz angeschafft
Die Namen der Spender sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im öffentlichen Protokoll aufgeführt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der angebotenen Spenden im Zeitraum vom 14.02.2025 bis zum 26.02.2025 zu.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss 14
Gegen den Beschluss 0
Enthaltungen 0
TOP 10.1. Anmerkung GR Breuer: Rechtsabbiegen von langen Lkw von Ingersheim kommend
Sachverhalt
–
Verhandlungsverlauf
GR Breuer merkt an, dass lange LKWs von Ingersheim herkommend, wenn sie auf die Beihinger Str. rechts abbiegen, des Öfteren an der Ampel „hängen bleiben“. Er schlägt einen neuen Standort für die Ampel vor.
BM Trettner antwortet, dass er auch diese bekannte Problematik an das Landratsamt weitergeben werde.
TOP 10.2. Anmerkung GR Reuther: Stelle am Alten Rathaus an der Fußgängerüberquerung auf die Beihinger Straße
Sachverhalt
–
Verhandlungsverlauf
GR Reuther merkt an, dass die Stelle am Alten Rathaus an der Fußgängerüberquerung auf der Beihinger Straße gefährlich sei. Er berichtet von Situationen, in denen Autos am Alten Rathaus von Ingersheim kommend links auf die Beihinger Straße abbiegen. Die Ampel an der Fußgängerüberquerung schaltet sich aber erst verzögert auf Grün. Die Autofahrer bremsen aufgrund des noch roten Ampelsignals stark ab und riskieren Auffahrunfälle. Fußgänger überqueren in diesen Situationen aber nicht die Straße.
BM Trettner antwortet, dass er die Problematik kennt, das Landratsamt sei auch bereits in Kenntnis gesetzt worden. Er sichert zu, das Landratsamt darüber nochmals zu informieren.
TOP 10.3. Ankündigung BM Trettner: Austausch der Fußgängerampeln am alten Rathaus
Sachverhalt
–
Verhandlungsverlauf
BM Trettner kündigt den Austausch der Fußgängerampeln am alten Rathaus an. Das Vorhaben wird in den Osterferien zwischen dem 14.04.2025 und 25.04.2025 umgesetzt. Während der Baumaßnahme wird der Verkehr umgeleitet. Der Verkehr wird von der Ortsmitte herkommend am alten Rathaus in zwei Bauabschnitten, rechts und links außen vorbeigehen. Der Verkehr von Ingersheim kommend wird über die Talstraße, Max-Eyth-Straße und Hohenzollernstraße umgeleitet.
Frau Ehmann ergänzt, dass für die Bauzeit für den Busverkehr eine sogenannte „Busampel“ installiert werde, damit der Bus ohne Umleitung planmäßig fahren kann.
TOP 11.1. Anfrage GR Reuther: Bauarbeiten an der Straße an der Aral-Tankstelle
Sachverhalt
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Verhandlungsverlauf
GR Reuther erkundigt sich, was es mit den Bauarbeiten an der Straße an der Aral-Tankstelle auf sich hat.
Frau Ehmann antwortet, dass dort zurzeit der Stromanschluss für die Marbacher Straße 64 gelegt werde.
TOP 11.2. Anfrage GR Breuer: Stand Planung eines Behindertenparkplatzes an der Hauptstraße 28
Sachverhalt
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Verhandlungsverlauf
GR Breuer erkundigt sich nach dem aktuellen Stand zur Planung eines Behindertenparkplatzes an der Hauptstraße 28.
BM Trettner sichert eine Antwort im Nachgang zu.