Aktuelles: Gemeinde Pleidelsheim

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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Pleidelsheim und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für das Haushaltsjahr 2025

icon.crdate14.03.2025

Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung vom 30.01.2025 wurden am 25.02.2025 genehmigt.

Die vom Gemeinderat am 30.01.2025 beschlossene Haushaltssatzung 2025 mit ihren Anlagen sowie die Wirtschaftspläne 2025 für die Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung wurden gemäß § 81 Abs.2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 31.01.2025 vorgelegt.

Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung vom 30.01.2025 wurden am 25.02.2025 genehmigt.

Der Haushaltsplan wird zur Einsichtnahme auf der Internetseite der Gemeinde öffentlich bereitgestellt. Er ist unter folgendem Link abrufbar:

https://www.pleidelsheim.de/rathaus-buergerservice-gemeinderat/rathaus-aktuell/finanzen

Er steht dort bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung zur Verfügung.

Die nachfolgende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen und die Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2025 werden mit folgendem Wortlaut öffentlich bekannt gemacht:

Haushaltssatzung der Gemeinde Pleidelsheim

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 30.01.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen

1.1Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von20.163.400 €
1.2Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von21.829.400 €
1.3Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von-1.666.000 €
1.4Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von0 €
1.5Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von0 €
1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von0 €
1.7Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von-1.666.000 €

2. im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen

2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von19.743.800 €
2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von20.231.100 €
2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes

 

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

-487.300 €
2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von915.900 €
2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von5.653.700 €
2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von-4.737.800 €
2.7Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

 

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-5.225.100 €
2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von5.250.000 €
2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von1.115.000 €
2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von4.135.000 €
2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,

 

Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-1.090.100 €

§ 2 Kreditermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie für die Ablösung von inneren Darlehen

wird festgesetzt auf 5.250.000 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 4.940.000 €

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 4.000.000 €

§ 5 Realsteuerhebesätze

Es gilt die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Pleidelsheim vom 14. November 2024.

Darin werden die Hebesätze festgesetzt:

1.für die Grundsteuer 
 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf800 v. H.
 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

 

der Steuermessbeträge;

285 v.H.
2.für die Gewerbesteuer auf

 

der Steuermessbeträge.

390 v.H.
Pleidelsheim, den 30.01.2025Ralf Trettner

 

Bürgermeister

 

Wirtschaftsplan der Wasserversorgung der Gemeinde Pleidelsheim für das Wirtschaftsjahr 2025

Auf Grund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der jeweils aktuellen Fassung hat der Gemeinderat 30.01.2025 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1. Erfolgsplan

1.1Gesamtbetrag der Erträge701.500 €
1.2Gesamtbetrag der Aufwendungen661.700 €
1.3Veranschlagter Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag39.8000 €

2. Liquiditätsplan

2.1.1Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit699.500 €
2.1.2Auszahlungen aus laufender Geschäftsstätigkeit536.700 €
2.1.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus lfd. Geschäftstätigkeit

 

(Saldo aus 2.1.1 und 2.1.2)

162.800€
2.2.1Einzahlungen aus Investitionstätigkeit0 €
2.2.2Auszahlungen aus Investitionstätigkeit305.000 €
2.2.3Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.2.1 und 2.2.2)-305.000 €
2.3Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

 

(Saldo aus 2.1.3 und 2.2.3)

-142.200 €
2.4.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von250.000 €
2.4.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von128.000 €
2.4.3Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

 

(Saldo aus 2.4.1 und 2.4.2)

122.000 €
2.5Änderung des Finanzierungsmittelbestands im Wirtschaftsjahr

 

(Saldo aus 2.3 und 2.4.3)

-20.200 €

3. Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie für die Ablösung von inneren Darlehen wird festgesetzt auf 250.000 €

4. Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf: 0 €

5. Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 130.000 €

Pleidelsheim, den 30.01.2025Trettner

 

Bürgermeister

 

Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung der Gemeinde Pleidelsheim für das Wirtschaftsjahr 2025

Auf Grund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der jeweils aktuellen Fassung hat der Gemeinderat 30.01.2025 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1. Erfolgsplan

1.1Gesamtbetrag der Erträge1.208.000 €
1.2Gesamtbetrag der Aufwendungen1.139.000 €
1.3Veranschlagter Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag69.000 €

2. Liquiditätsplan

2.1.1Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit1.053.000 €
2.1.2Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit749.100 €
2.1.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus lfd. Geschäftstätigkeit

 

(Saldo aus 2.1.1 und 2.1.2)

304.000€
2.2.1Einzahlungen aus Investitionstätigkeit0 €
2.2.2Auszahlungen aus Investitionstätigkeit512.000 €
2.2.3Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.2.1 und 2.2.2)-512.000 €
2.3Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

 

(Saldo aus 2.1.3 und 2.2.3)

-208.000 €
2.4.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von500.000 €
2.4.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von552.000 €
2.4.3Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

 

(Saldo aus 2.4.1 und 2.4.2)

-52.000 €
2.5Änderung des Finanzierungsmittelbestands im Wirtschaftsjahr

 

(Saldo aus 2.3 und 2.4.3)

-260.000 €

3. Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie für die Ablösung von inneren Darlehen wird festgesetzt auf 500.000 €

4. Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf: 0 €

5. Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 €

Pleidelsheim, den 30.01.2025Trettner

 

Bürgermeister