Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Pleidelsheim und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für das Haushaltsjahr 2025
Die vom Gemeinderat am 30.01.2025 beschlossene Haushaltssatzung 2025 mit ihren Anlagen sowie die Wirtschaftspläne 2025 für die Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung wurden gemäß § 81 Abs.2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 31.01.2025 vorgelegt.
Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung vom 30.01.2025 wurden am 25.02.2025 genehmigt.
Der Haushaltsplan wird zur Einsichtnahme auf der Internetseite der Gemeinde öffentlich bereitgestellt. Er ist unter folgendem Link abrufbar:
https://www.pleidelsheim.de/rathaus-buergerservice-gemeinderat/rathaus-aktuell/finanzen
Er steht dort bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung zur Verfügung.
Die nachfolgende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen und die Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2025 werden mit folgendem Wortlaut öffentlich bekannt gemacht:
Haushaltssatzung der Gemeinde Pleidelsheim
für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 30.01.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 20.163.400 € |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 21.829.400 € |
1.3 | Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -1.666.000 € |
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 € |
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 € |
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 € |
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -1.666.000 € |
2. im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 19.743.800 € |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 20.231.100 € |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von | -487.300 € |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 915.900 € |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 5.653.700 € |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -4.737.800 € |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -5.225.100 € |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 5.250.000 € |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 1.115.000 € |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 4.135.000 € |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -1.090.100 € |
§ 2 Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie für die Ablösung von inneren Darlehen
wird festgesetzt auf 5.250.000 €
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 4.940.000 €
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 4.000.000 €
§ 5 Realsteuerhebesätze
Es gilt die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Pleidelsheim vom 14. November 2024.
Darin werden die Hebesätze festgesetzt:
1. | für die Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 800 v. H. | |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
der Steuermessbeträge; | 285 v.H. | |
2. | für die Gewerbesteuer auf
der Steuermessbeträge. | 390 v.H. |
Pleidelsheim, den 30.01.2025 | Ralf Trettner
Bürgermeister |
Wirtschaftsplan der Wasserversorgung der Gemeinde Pleidelsheim für das Wirtschaftsjahr 2025
Auf Grund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der jeweils aktuellen Fassung hat der Gemeinderat 30.01.2025 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
1. Erfolgsplan
1.1 | Gesamtbetrag der Erträge | 701.500 € |
1.2 | Gesamtbetrag der Aufwendungen | 661.700 € |
1.3 | Veranschlagter Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag | 39.8000 € |
2. Liquiditätsplan
2.1.1 | Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 699.500 € |
2.1.2 | Auszahlungen aus laufender Geschäftsstätigkeit | 536.700 € |
2.1.3 | Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus lfd. Geschäftstätigkeit
(Saldo aus 2.1.1 und 2.1.2) | 162.800€ |
2.2.1 | Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 € |
2.2.2 | Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 305.000 € |
2.2.3 | Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.2.1 und 2.2.2) | -305.000 € |
2.3 | Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.1.3 und 2.2.3) | -142.200 € |
2.4.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 250.000 € |
2.4.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 128.000 € |
2.4.3 | Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.4.1 und 2.4.2) | 122.000 € |
2.5 | Änderung des Finanzierungsmittelbestands im Wirtschaftsjahr
(Saldo aus 2.3 und 2.4.3) | -20.200 € |
3. Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie für die Ablösung von inneren Darlehen wird festgesetzt auf 250.000 €
4. Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf: 0 €
5. Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 130.000 €
Pleidelsheim, den 30.01.2025 | Trettner
Bürgermeister |
Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung der Gemeinde Pleidelsheim für das Wirtschaftsjahr 2025
Auf Grund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der jeweils aktuellen Fassung hat der Gemeinderat 30.01.2025 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
1. Erfolgsplan
1.1 | Gesamtbetrag der Erträge | 1.208.000 € |
1.2 | Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.139.000 € |
1.3 | Veranschlagter Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag | 69.000 € |
2. Liquiditätsplan
2.1.1 | Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 1.053.000 € |
2.1.2 | Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 749.100 € |
2.1.3 | Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus lfd. Geschäftstätigkeit
(Saldo aus 2.1.1 und 2.1.2) | 304.000€ |
2.2.1 | Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 € |
2.2.2 | Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 512.000 € |
2.2.3 | Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.2.1 und 2.2.2) | -512.000 € |
2.3 | Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.1.3 und 2.2.3) | -208.000 € |
2.4.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 500.000 € |
2.4.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 552.000 € |
2.4.3 | Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.4.1 und 2.4.2) | -52.000 € |
2.5 | Änderung des Finanzierungsmittelbestands im Wirtschaftsjahr
(Saldo aus 2.3 und 2.4.3) | -260.000 € |
3. Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie für die Ablösung von inneren Darlehen wird festgesetzt auf 500.000 €
4. Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf: 0 €
5. Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 €
Pleidelsheim, den 30.01.2025 | Trettner
Bürgermeister |