Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates vom 20.03.2025
TOP 1. Einwohneranfragen
Sachverhalt
–
Verhandlungsverlauf
Es wurden keine Anfragen seitens der Einwohnerschaft gestellt.
TOP 3. Jahresbericht 2024 zur offenen Jugendarbeit in Pleidelsheim
Sachverhalt
–
Verhandlungsverlauf
BM Trettner begrüßt die zwei Mitarbeiterinnen des Jugendhauses Frau Viúdez und Frau Strähle-Hottenrott.
Frau Viúdez und Frau Strähle-Hottenrott, begrüßen den Gemeinderat und freuen sich, den Jahresbericht vorstellen zu dürfen.
Frau Viúdez erklärt, dass das Jugendhaus ein wichtiger Treffpunkt für junge Menschen sei und dass sie dem Gemeinderat einen Überblick über die Erfolge des vergangenen Jahres präsentieren möchten. Im vergangenen Jahr war das Jugendhaus an insgesamt 165 Tagen geöffnet und verzeichnete im Schnitt 25 Besucher pro Tag. Es wurden 12 große Aktionen und Feste organisiert, darunter das Jubiläum im Jahr 2024.
Frau Strähle-Hottenrott berichtet, dass das Jugendhaus einen Schwerpunkt auf den offenen Betrieb und die Funktion als Treffpunkt legt, bei dem die Jugendlichen selbst entscheiden können, wann sie kommen und gehen. Zusätzlich bieten Sie Beratungen und Einzelhilfe, wie letztes Jahr an etwa 50 Termine zu Themen wie Bewerbungen an. Sie schildert, dass ein wichtiger Fokus auch auf der Beteiligung und Partizipation der Jugendlichen liegt. Sie können ihre Wünsche einbringen, Ausflüge und Projekte planen. Außerdem erzählt sie, dass das Jugendhaus zudem eng mit anderen Einrichtungen zusammenarbeitet, um Veranstaltungen und Aktionen gemeinsam zu gestalten. Sie informiert, dass es ein bedeutendes Anliegen des Jugendhauses ist, die Integration und Inklusion, um allen Jugendlichen, unabhängig von Geschlecht oder Herkunft, eine gleichberechtigte Teilnahme zu ermöglichen.
Frau Viúdez zeigte anschließend Bilder von Ausflügen, darunter ein Ausflug nach Tripsdrill, Turniere mit anderen Jugendhäusern und ein Playstation-Fußballturnier, sowie der „Action Day“, bei dem 80 Kinder teilnahmen. Diese Bilder sollen das Engagement für die Teilhabe der Jugendlichen zeigen. Die Ausflüge wurden teilweise durch den Verkauf von Orangen finanziert. Sie berichtet, dass der Jugendhausverein sich positiv entwickelt, trotz Herausforderungen wie der gezielten Ansprache von Mädchen und der Förderung der Beteiligung. Sie informiert zudem, dass in den Sommerferien das Jugendhaus donnerstags und freitags geöffnet bleibt, um die Arbeit noch weiter zu optimieren.
Frau Viúdez und Frau Strähle-Hottenrott bedanken sich bei allen Ehrenamtlichen und Kooperationspartnern der Gemeinde.
GRin Staudenmeier äußert ihre Wertschätzung für das Jugendhaus als Anlaufstelle für Jugendliche, die hier einen geschützten Raum finden, um Fragen zu stellen und Unterstützung zu erhalten. Sie betont, dass, auch wenn die Haushaltslage angespannt ist, dieses Angebot einen hohen Stellenwert hat und unbedingt beibehalten werden muss. Sie fragt, warum das Angebot im Winter deutlich weniger genutzt wird als im Sommer.
Frau Viúdez erklärt, dass sich viele Jugendliche im Winter mehr zu Hause aufhalten, was auch am Wetter liege. Der Vorteil sei jedoch, dass sie sich dann intensiver mit den einzelnen Besuchern beschäftigen können, da weniger Jugendliche vor Ort sind.
Frau Strähle-Hottenrott ergänzt, dass der Rückgang auch mit den vielen Prüfungen und dem Leistungsdruck in der Schule in dem Zeitraum zusammenhängen kann.
GR Breuer bedankt sich ebenfalls für den Bericht und fragt, ob es eine Maximalgrenze für die Anzahl der Besucher im Jugendhaus gibt.
Frau Viúdez erklärt, dass die maximale Kapazität vom Wetter abhängt, aber grundsätzlich bei etwa 40 Besuchern liegt. Ab dieser Zahl wird es zu laut, und nicht jeder bekommt einen Platz. Die optimale Zahl liege bei 25 Besuchern.
Frau Strähle-Hottenrott stimmt zu und ergänzt, dass viele Kinder ins Jugendhaus kommen, um abzuschalten und Ruhe von zu Hause zu haben. Deshalb sei es besser, wenn das Jugendhaus nicht immer zu voll sei.
GR Reuther fragt, ob es in den letzten Jahren schon Streitigkeiten gab, bei denen die Polizei eingeschaltet werden musste.
Frau Viúdez antwortet, dass das Jugendhaus in dieser Hinsicht Glück gehabt habe. Die Polizei musste nie gerufen werden, was auch an den klaren Verhaltensregeln liege. In den letzten 10 Jahren sei es nie zu ernsten Vorfällen gekommen.
GR Reuther fragt, ob der neue Spielplatz in der Nähe Auswirkungen auf die Besucherzahlen hat.
Frau Strähle-Hottenrott erklärt, dass der neue Spielplatz viele Kinder anzieht, weshalb sie keine Werbung mehr benötigen. Sie bemerken, dass täglich neue Kinder kommen.
GR Reuther möchte wissen, ob die Jugendlichen hauptsächlich aus Pleidelsheim oder auch aus Nachbargemeinden kommen.
Frau Viúdez antwortet, dass die Mehrheit der Besucher aus Pleidelsheim komme, jedoch auch am Wochenende immer wieder Kinder aus anderen Kommunen.
GR Sirch dankt und schlägt vor, dass das Potenzial des Jugendhauses noch stärker durch Kooperationen mit Vereinen wie dem Turnverein und dem Fußballverein ausgeschöpft werden könnte.
GRin Staudenmeier fragt, ob das Tonstudio im Untergeschoss des Jugendhauses noch genutzt wird.
Frau Strähle-Hottenrott bestätigt das.
BM Trettner betont, dass er sehr froh ist, die beiden Mitarbeiterinnen vor Ort zu haben, da sie für eine hohe Kontinuität im Betrieb sorgen. Er freut sich besonders, dass Frau Viúdez schon so lange im Jugendhaus tätig ist. Er betont, dass die finanziellen Mittel zwar begrenzt sind, das Jugendhaus jedoch in der heutigen Gesellschaft eine immer wichtigere Rolle spielt.
TOP 4. 9. Änderung des Redaktionsstatuts für das Amtsblatt (Pleidelsheimer Nachrichten)
Sachverhalt
In Vorbereitung auf die Bürgermeisterwahl am 1. Juni 2025 beziehungsweise Stichwahl am 22. Juni 2025 gilt es den rechtlichen Rahmen so zu setzen, dass eine allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl stattfinden kann (vgl. § 45 GemO).
Das Amtsblatt ist das Veröffentlichungsorgan der Gemeinde und informiert die Einwohnenden über die allgemeinen Angelegenheiten der Gemeinde. Das Redaktionsstatut regelt hierbei grundsätzlich alles Nähere zum Amtsblatt, insbesondere den Umfang der Beiträge der Fraktionen (§ 20 Abs. 3 GemO). Vorgeschrieben ist dabei in der Gemeindeordnung eine maximale Karenzzeit von sechs Monaten vor dem jeweiligen Wahltermin, in der keine Veröffentlichungen von Beiträgen der Fraktionen erlaubt ist.
Hintergrund der Karenzzeit stellt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Staatsgerichtshofs Baden-Württemberg dar, welche es untersagt, dass Staatsorgane sich in amtlicher Funktion bei Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern identifizieren. Dieser Grundsatz gilt selbstverständlich auch für Städte und Gemeinden. Aus diesem Grund ist eine Regelung für das Veröffentlichungsorgan der Gemeinde zu treffen.
Nach Auffassung des Innenministeriums Baden-Württemberg wird empfohlen, die Karenzzeit im zeitlichen Rahmen zwischen mindestens drei bis maximal sechs Monaten vor der Wahl festzulegen.
In der Gemeinderatssitzung vom 19.11.2024 wurde festgelegt, dass in den drei Monaten vor einem Wahltermin keine Veröffentlichungen im Amtsblatt erlaubt sind. Diese Regelung soll für den redaktionellen Teil auch beibehalten werden.
Um Wahlbewerberinnen und -bewerbern trotz dieser Vorgabe weiterhin die Möglichkeit zu bieten, Wahlwerbung veröffentlichen zu können, schlägt die Verwaltung vor, im Anzeigenteil auch während der Karenzzeit Wahlwerbung zu erlauben. Ausgenommen sind die beiden Amtsblätter vor dem Wahltermin, um dem Neutralitätsgebot trotzdem gerecht zu werden.
Die übrigen Vorgaben des im November angepassten Redaktionsstatuts bleiben unverändert.
Verhandlungsverlauf
Frau Ehmann erklärt, dass aufgrund der Bürgermeisterwahl Anpassungen vorgenommen werden. Sie erläutert, dass Wahlwerbung für die Kandidaten ausschließlich im Anzeigenteil zugelassen wird. Jedoch soll das in den zwei Wochen vor der Wahl aufgrund des Neutralitätsgebots nicht möglich sein. Für Parteien, die im Gemeinderat vertreten sind oder sonst unter § 2 Punkt 20 des Redaktionsstatuts fallen, sind Veranstaltungsankündigungen im redaktionellen Teil möglich. Die Veranstaltung darf in keinem Zusammenhang zu Wahl stehen.
BM Trettner ergänzt, dass Werbung zu einer demokratischen Wahl dazugehört und daher auch im Anzeigenblatt zugelassen wird.
Beschluss
Das Redaktionsstatut für das Amtsblatt (Pleidelsheimer Nachrichten) vom 13.06.1996 (1. Änderung am 18.03.1999, 2. Änderung am 24.01.2002, 3. Änderung am 13.11.2003, 4. Änderung am 05.11.2009, 5. Änderung am 22.11.2012, 6. Änderung am 18.02.2016, 7. Änderung am 12.01.2022, 8. Änderung am 19.11.2024) wird wie folgt geändert:
§ 3 Nr. 21 erhält folgende Fassung
Karenzzeit
Innerhalb einer Karenzzeit von drei Monaten vor einer Wahl sind Wahlwerbung und Veröffentlichungen jeder Art von Parteien und Wahlbewerbern im redaktionellen Teil des Amtsblattes unzulässig.
Im Anzeigenteil des Amtsblattes sind Anzeigen auch während dieses Zeitraumes, ausgenommen in den beiden Amtsblättern vor der Wahl, erlaubt.
Parteien und Wählervereinigungen, die unter Punkt 20 fallen, ist es erlaubt, Veranstaltungshinweise und Verweise auf ihre Homepage im redaktionellen Teil zu veröffentlichen. Der Inhalt beschränkt sich auf Veranstaltungstitel, -zeit und -ort. Die Veranstaltung darf in keinem Zusammenhang mit der Wahl stehen.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss 15
Gegen den Beschluss 0
Enthaltungen 0
TOP 5. Jahresabschluss 2023 der Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH
- Weisungsbeschluss für die Gesellschafterversammlung
Sachverhalt
Der Jahresabschluss der Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH für das Jahr 2023 wurde von der Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit der Baker Tilly Steuerberatungsgesellschaft aus Stuttgart erstellt.
Im Jahr 2023 hat die Gemeinde Wohnbau Pleidelsheim einen Gewinn in Höhe von 12.408.,08 € erwirtschaftet. Der Verlustvortrag hat sich durch den Vorjahresgewinn auf -2.047.146,95 € verringert. Der Stand des Eigenkapitals insgesamt beläuft sich zum Ende des Jahres 2023 auf 3.097.561,13 €.
Nähere Details zum Jahresabschluss 2023 können dem Lagebericht der Geschäftsführung entnommen werden.
Damit der Bürgermeister in der Gesellschafterversammlung die im Beschlussantrag formulierten Beschlüsse herbeiführen kann, muss er hierzu vom Gemeinderat beauftragt werden. In der Gesellschafterversammlung können Geschäftsführer und Aufsichtsrat vom Bürgermeister entlastet werden.
Verhandlungsverlauf
Frau Fauser berichtet, dass der Jahresabschluss für 2023 ausgeglichen ist und ein positives Ergebnis von 12.000 Euro erzielt wurde. Die Hauptertragsquelle sind die Mieteinnahmen. Die Ausgaben, vor allem für Personal und Gebäudebewirtschaftung, wurden größtenteils gedeckt. Die Mieterträge lagen jedoch etwas unter den geplanten Werten.
BM Trettner erklärt, dass mit der GWP Mietraum für Menschen geschaffen wurde, die weniger finanzielle Mittel haben. Es gibt einen gewissen Sanierungsstau, aber derzeit wird nur in dringende Instandhaltungsmaßnahmen investiert.
GR Reuther fragt, welche Ausgaben in den kommenden Jahren anstehen.
BM Trettner erklärt, dass dies vom Aufsichtsrat der GWP festgelegt werden muss, aber es gibt viele Dinge, die dringend gemacht werden müssen, insbesondere die Erneuerung der Heizungsanlagen sowie Fenster und Fassaden. Es wird darauf geachtet, welche Ausgaben notwendig sind und welche man sich leisten kann.
GR Reuther fragt, ob kontrolliert wird, ob Mieter noch sozialbedürftig sind.
BM Trettner entgegnet, dass das Mietrecht gilt und niemand gezwungen werden kann, die Wohnung zu verlassen. Falls erforderlich, könnte dies durch Mieterhöhungen geregelt werden.
Beschluss
Herr Bürgermeister Trettner wird als Vertreter der Gemeinde Pleidelsheim in der Gesellschafterversammlung der Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim (GWP) beauftragt, folgenden Beschlüssen der Gesellschafterversammlung zuzustimmen:
Der Jahresabschluss für das Jahr 2023 wird mit einem Gewinn von 12.408,08 €
festgestellt.
Der Jahresgewinn von 12.408,08 € wird zur Tilgung des Verlustvortrages verwendet.
Der Aufsichtsrat der Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim wird für das Wirtschaftsjahr 2023 entlastet.
Die Geschäftsführung der Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH wird für das Wirtschaftsjahr 2023 entlastet.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss 15
Gegen den Beschluss 0
Enthaltungen 0
TOP 6. 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2025 und Finanzplanung 2026 – 2028 der Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH – Weisungsbeschluss für die
Gesellschafterversammlung
Sachverhalt
Auf Grund der Regelungen des § 10 des Gesellschaftsvertrags der GWP ist für die Erstellung des Wirtschaftsplans der Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH die Geschäftsführung zuständig. Gemäß § 8 Abs. 14 Nr. c) benötigt die Geschäftsführung zum Vollzug jedoch die Zustimmung des Aufsichtsrats. Seit der Änderung des Gesellschaftsvertrags im Jahr 2003 sind zusätzlich der Wirtschaftsplan sowie die Finanzplanung der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Dem Aufsichtsrat der GWP wird in seiner Sitzung am 20.03.2023 der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2025 mit Finanzplan in der vorliegenden Form zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Nachtrag wird notwendig, da die GWP zwei Wohnungen erwerben möchte. Diese Investition sowie die benötigte Kreditaufnahme waren im Wirtschaftsplan seither nicht vorgesehen.
Durch die Übertragung der Zuständigkeit an die Gesellschafterversammlung ist vor allem auch gewährleistet, dass der Gemeinderat dem Bürgermeister die Stimmrechtsausübung der Gesellschafterversammlung entsprechend durch Weisung erteilen muss. Somit ist auch der Gemeinderat eingebunden und informiert.
Verhandlungsverlauf
Frau Fauser berichtet, dass der Nachtrag aufgrund des Erwerbs der zwei Wohnungen am Schillerplatz 1 notwendig wurde. Durch die zusätzlichen Mieterträge steigen die Erträge um 10.100 €, gleichzeitig fallen aber auch höhere Abschreibungen und Zinsaufwendungen von insgesamt 9.500 € an. Das geplante Ergebnis verbessert sich somit leicht auf +600 €.
Da für den Kauf der Wohnungen auch eine Kreditneuaufnahme notwendig wird, erhöht sich die Netto-Verschuldung auf 136.000 €.
BM Trettner ergänzt, dass die Zinslast eine entscheidende Rolle spielt. Der Kreditbedarf wird steigen, aber es hat kaum Auswirkungen auf die finanzielle Lage der Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim. Positiv sei, dass zwei neue Wohnungen erworben werden konnten.
GR Reuther fragt, ob die Wohnungen in der Hölderlinstraße 8 bereits bezogen wurde.
Frau Fauser antwortet, dass die Mietverträge zum 01.01.2025 begonnen haben.
BM Trettner fügt hinzu, dass das Gebäude bereits voll belegt ist.
GR Reuther bemerkt, dass die neuen Wohnungen Kapital für die Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim darstellen und dass sie eine Wertsteigerung erfahren haben. So könne man die Wohnungen mit Gewinn verkaufen, falls man Kapital benötigt.
Beschluss
Herr Bürgermeister Trettner wird als Vertreter der Gemeinde Pleidelsheim beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH (GWP) dem in der Anlage zu dieser Beratungsunterlage beigefügten 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2025 und der Finanzplanung für die Jahre 2026 – 2028 der GWP zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss 15
Gegen den Beschluss 0
Enthaltungen 0
TOP 7. Erneuerung der Beleuchtung für die Festhalle
Sachverhalt
Die Pleidelsheimer Festhalle dient der Gemeinde als Veranstaltungsort vieler unterschiedlicher Bereiche für Schule, Sport oder Öffentlichkeit. Dadurch, dass die Halle regelmäßig genutzt wird und gerade in den Abendstunden beleuchtet sein muss, ist der Stromverbrauch entsprechend hoch. Aus diesem Grund entschied man sich Anfang der Jahrtausendwende, die Hallenbeleuchtung auf eine zu dieser Zeit energiesparenden Beleuchtung mittels Leuchtstoffröhren umzubauen.
Da die Zeit nicht stillsteht und der technische Fortschritt seinen Lauf nimmt, sind nach nunmehr über 20 Jahren die damaligen Leuchtmittel inzwischen veraltet und aus heutiger Sicht auch nicht mehr wirtschaftlich. Durch den Einsatz von Quecksilber werden die Röhren in Hinblick auf ihre Umweltverträglichkeit nach einer EU-Verordnung zudem nicht mehr hergestellt und es gibt nur noch wenige Kontingente auf dem Markt, auf die man für den Ersatz zurückgreifen kann. Eine Alternative diesbezüglich ist daher unumgänglich. Weitere Vorteile einer Umrüstung auf LED-Leuchtmittel ist die bei weitem doppelt so hohe Lebensdauer, die höhere Effizienz durch 40-60 % weniger Energieverbrauch und eine damit verbundene CO2-Einsparung, die Robustheit der Leuchten da diese keine Glasummantelung besitzen oder die schnelle und flackerfreie Lichtwiedergabe.
Aus diesem Grund sieht die Gemeindeverwaltung vor, die Deckenbeleuchtung der Festhalle, bestehend aus 28 Einzelleuchten, auf eine LED-Beleuchtung umzurüsten. Da die alten Deckenleuchten in die Holzdecke eingelassen wurden, empfiehlt sich für die neuen Leuchten nur ein größeres Format, um den jeweiligen Deckenausschnitt zu überdecken. Bei im Vorfeld angefragten kleineren Leuchten müsste man zusätzliche Rahmen als Abdeckungsumrandung herstellen und montieren lassen, wobei dieser Aufwand in Bezug auf die größeren Leuchten nicht im Verhältnis steht bzw. dem gleich kommen würde. Empfohlen werden deshalb ballwurfsichere Leuchten in Großformat aus weiß pulverbeschichtetem Stahlblech, welche mindestens dieselbe Beleuchtungsstärke wie das Vorgängermodell aufweisen und durch eine Steuerung in ihrer Helligkeit gedimmt werden können. Die geschätzten Kosten belaufen sich inklusive Montage auf ca. 40.000,00 Euro. Um die Ausgaben so gering wie möglich zu halten, wird auf ein Komplettangebot mit Gerüsten oder Hebegeräten verzichtet. Der angefragte Elektrikerbetrieb wird die Montage mit dem gemeindeeigenen Rollgerüst durchführen.
Kostenschätzung
Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 40 T €
Verhandlungsverlauf
Herr Dinkelacker erläutert, dass die bisher montierten Leuchtstoffröhren durch energiesparende Leuchten ersetzt werden sollen. Durch das Verbot der Leuchtstoffröhren gestaltet sich eine Ersatzbeschaffung sehr schwierig. Ersatz gibt es durch Elektrofachhändler keinen mehr. Gewünscht ist eine LED-Beleuchtung. Die Leuchten müssen in die bereits bestehende Deckenkonstruktion passen.
GR Günther möchte wissen, wieviel Energie tatsächlich eingespart werden kann durch die neuen Leuchten.
BM Trettner antwortet, dass rund die Hälfte der bisher verbrauchten Energie eingespart wird.
GR Reuther merkt an, dass die Kosten pro Leuchte sehr hoch sind. Er möchte wissen, ob die Leuchtstoffröhren durch LED-Röhren ersetzt werden können.
BM Trettner antwortet, dass es sich bei den Leuchten um besondere Fassungen handelt. Er möchte der Sache nochmal nachgehen.
GRin Staudenmaier kritisiert, dass bei solchen Leuchtkörpern bei einem Defekt immer die gesamte Leuchte entsorgt werden muss. Sie regt an, ob es nicht eine andere Lösung möglich sei.
BM Trettner antwortet, dass das zwischenzeitlich der Stand der Technik sei. Bei LED ist es nicht vorgesehen, dass einzelne Bestandteile ausgetauscht werden können. Er möchte aber nochmal mit dem Elektrofachhändler sprechen.
GR Keller frägt, ob die Deckenkonstruktion nicht einfach abgedeckt werden kann und die LED-Leuchten darauf montiert werden können.
Herr Dinkelacker merkt an, dass auf diese Weise die Ersatzbeschaffung noch teurer werde.
Beschluss
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Erneuerung der Beleuchtung für die Festhalle an einen Fachbetrieb für Elektrotechnik frei zu vergeben.
Es wird zusätzlich geprüft, ob Leuchtmittel beschafft werden können, die einfacher zu ersetzen sind.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss 15
Gegen den Beschluss 0
Enthaltungen 0
TOP 8. Spenden
Sachverhalt
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Verhandlungsverlauf
Es stehen keine Spenden zur Beschlussfassung aus.
TOP 9.1. Genehmigung des Haushaltsplans 2025
Verhandlungsverlauf
Frau Fauser gibt bekannt, dass die Genehmigung für den Haushaltsplan 2025 vom Landratsamt Ludwigsburg vorliegt. Das Landratsamt weist darauf hin, die Einnahmeseite zu verbessern.
TOP 9.2. Satzung über die öffentliche Bekanntmachung und Bekanntgaben - Umsetzung
Verhandlungsverlauf
BM Trettner erläutert, dass künftig die Öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Pleidelsheim auf der Homepage unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingestellt werden. Damit wird künftig auf diesem Wege ordnungsgemäß bekanntgemacht. Eine Veröffentlichung zu Informationszwecken erfolgt trotzdem im Amtsblatt.
TOP 10.1. Anfrage GR Breuer zum Stand des Nahwärmenetzes „Neckarwärme Pleidelsheim“
Verhandlungsverlauf
GR Breuer frägt nach dem aktuellen Stand zum Ausbau des Nahwärmenetzes.
BM Trettner antwortet, dass sich die Süwag Energie AG optimistisch zeigt, was die Projektumsetzung betrifft. Es wird weiter Werbung gemacht und es soll noch einen gemeinsamen Brief von Gemeinde und Süwag Energie AG geben, um die noch Unschlüssigen zu überzeugen. Es sei trotzdem weiterhin gut, wenn sich noch Bürger dem Nahwärmenetz anschließen wollen.
TOP 10.2. Anfrage GRin Staudenmaier zu Plakatierungen anlässlich der Bürgermeisterwahl
Verhandlungsverlauf
GRin Staudenmaier regt an, dass Plakatierungen anlässlich der Bürgermeisterwahl nur an zentralen und vorgegebenen Orten in der Gemeinde erlaubt sein sollen, um die Umwelt zu schonen.
BM Trettner sichert zu, mit den Kandidierenden zu sprechen, um eine gemeinsame Übereinkunft zu erzielen. Sollte sich aber die Kandidaten daran nicht halten, gibt es keine Handhabe das zu untersagen.
TOP 10.3. Anfrage GR Beutel zu den Straßenlaternen am Park + Ride Parkplatz
Verhandlungsverlauf
GR Beutel möchte wissen, wie der aktuelle Stand zu den Laternen am Park + Ride Parkplatz ist.
BM Trettner sichert zu, den aktuellen Stand zu erfragen.
TOP 10.4. Anfrage GR Beutel zu den fehlenden Bänken entlang des Neckars
Verhandlungsverlauf
GR Beutel fragt, warum zwei Bänke entlang des Neckars am Gelände der Firma E. ZOLLER GmbH & Co. KG fehlen.
BM Trettner sagt zu, der Sache nachzugehen.