Aktuelles: Gemeinde Pleidelsheim

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Gemeinderatssitzung - Niederschrift

icon.crdate23.05.2025

Sitzung des Gemeinderates vom Donnerstag,15. Mai 2025

TOP 1. Einwohneranfragen

Sachverhalt
Ein Einwohner merkt an, dass in der Häldentraße/ Bachgartenstraße große Risse in der Straße seien, die auf Grund eines Wasserrohrbruchs entstanden sind.

Verhandlungsverlauf

BM Trettner erklärt, dass die Straße demnächst gesperrt wird und gerichtet wird.

Der Einwohner möchte zudem noch wissen, ob sich die Presse nicht mehr für Pleidelsheim interessiere.

BM Trettner erklärt, dass sich eine Vielzahl an Menschen heutzutage über das Internet informieren und keine Zeitung mehr abonniert haben. Des Weiteren ist das Anzeigenaufkommen deutlich geringer als noch vor paar Jahren. Dies sorgt bei den Verlagen auch für wirtschaftlichen Druck.

Es erfreut ihn umso mehr, dass Bürger an den Sitzungen teilnehmen und sich für die Themen interessieren.

TOP 2 Bausachen

Verhandlungsverlauf

Es standen keine Bausachen aus.

TOP 3 Zuschlagserteilung für den Glasfaserausbau der „weißen Flecken“

Sachverhalt

Der Zweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg hat stellvertretend für die Kommunen im Landkreis Ludwigsburg eine Ausschreibung zur Beauftragung eines oder mehrerer Telekommunikationsunternehmen über den Bau und Betrieb eines Breitbandnetzes für die sogenannten „weißen Flecken“ nach den im Beschlussantrag genannten Förderrichtlinien durchgeführt. Bei den „weißen Flecken“ handelt es sich um Gebiete innerhalb der Gemeinde, in denen Anschlussgeschwindigkeiten von weniger als 30 Mbit/s zur Verfügung stehen.

Die Ausschreibung erfolgte auf Grundlage der erlassenen vorläufigen Förderbescheide der Bundes- und Landesfördermittelgeber. Das Verfahren wurde entsprechend der Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zweistufig durchgeführt.

Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs haben sich zwei Telekommunikationsunternehmen, darunter die Telekom Deutschland GmbH, an dem Verfahren beteiligt, die auch zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Es wurde nur ein Angebot durch die Telekom Deutschland GmbH eingereicht. Nach Eingang des Erstangebots wurde dieses aufgeklärt und ein Bietergespräch mit dem beteiligten Unternehmen geführt. Der Bieter erhielt sodann nochmals Gelegenheit, ein überarbeitetes, verbindliches Angebot einzureichen. Insgesamt lag somit ein verbindliches Angebot vor. Eine Wertung des Angebots anhand der vor Einleitung des Verfahrens festgelegten Wertungsmatrix erübrigte sich, da nur ein Angebot eingereicht wurde. Eine rechtliche und technische Prüfung des Angebots samt einer Aufklärung wurde durchgeführt. Das Angebot der Telekom Deutschland GmbH wurde als formal ordnungsgemäßes und vollständiges sowie wirtschaftlichstes Angebot festgestellt. Mit der Telekom Deutschland GmbH werden daher derzeit die finalen Abstimmungen über den Zuwendungsvertrag durchgeführt.

Da nur ein Angebot vorlag, wurde dieses gemäß § 5 Abs. 9 Gigabit-Rahmenregelung durch einen unabhängigen Prüfer geprüft. Die Plausibilität des Angebots wurde darin bestätigt.

Auf Grundlage des verbindlichen Angebots der Telekom Deutschland GmbH werden sodann die endgültigen Förderbescheide bei den Fördermittelgebern des Bundes und des Landes beantragt. Mit einem antragsgemäßen Erlass ist zu rechnen. Die noch zu erlassenden endgültigen Förderbescheide werden ebenfalls Gegenstand des noch mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließenden Zuwendungsvertrages sein.

Im Haushalt 2024 wurden hierfür bereits Mittel bereitgestellt, diese können über eine Ermächtigungsübertragung nach 2025 für die Maßnahme in Anspruch genommen werden.

Verhandlungsverlauf

BM Trettner informiert den Gemeinderat darüber, dass die entsprechenden Ausgaben bereits im Haushaltsplan 2022 eingeplant wurden. Für das Vorhaben wurden Fördermittel bereitgestellt, und die Deutsche Telekom hat den Zuschlag erhalten. Dabei geht es um den Glasfaserausbau für die Aussiedlerhöfe, um deren Anbindung an das Netz sicherzustellen. Es handelt sich hierbei um einen Glasfaseranschluss, der durch Förderprogramme von Bund und Land für sogenannte weiße Flecken ermöglicht wird. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen dann auch die grauen Flecken folgen.

GR Reuther erkundigt sich, ob lediglich der Murrer Weg und zwei Gärtnereien betroffen seien, da dies aus den Unterlagen für ihn so hervorging. Sollte das der Fall sein, empfinde er das Vorhaben als sehr kostspielig. Er fragt außerdem, ob auch der Großbottwarer Weg und der Häselweg angeschlossen werden.

BM Trettner erklärt, dass auch diese beiden Wege angeschlossen werden.

GRin Staudenmaier möchte wissen, woher das Kabel kommt, das verlegt wird. Sollte es – wie beim Anschluss der Schule – an allen Häusern vorbeigeführt werden, möchte Sie, dass wenigstens dieses Mal die angrenzenden Häuser angeschlossen werden.

BM Trettner entgegnet, dass die Situation tatsächlich mit dem Anschluss der Schule vergleichbar sei. Förderprogramme ließen jedoch nur die Maßnahmen zu, die konkret gefördert würden. Ein weitergehender Ausbau sei daher im Rahmen dieser Förderung nicht möglich.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschlag zum Bau und Betrieb eines Gigabitnetzes in den „Weißen Flecken“ der Gemeinde Pleidelsheim im Rahmen der Förderprogramme „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“)“ an die Telekom Deutschland GmbH zu erteilen.

Die Erteilung des Zuschlags bzw. der Abschluss des Zuwendungsvertrages mit der Telekom Deutschland GmbH sollen unter den aufschiebenden Bedingungen erfolgen, dass die bei den Fördermittelgebern noch zu beantragenden endgültigen Fördermittelbescheide antragsgemäß erlassen und der jeweilige Zuwendungsvertrag mit dem Telekommunikationsunternehmen final abgestimmt werden. Die Wirtschaftlichkeitslücke für den Breitbandausbau in Pleidelsheim beträgt 1.703.952,05 €. Diese wird zu 50 % durch den Bund, zu 40 % durch das Land Baden-Württemberg und zu 10 % durch die Kommune getragen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuwendungsvertrag sodann mit der Telekom Deutschland GmbH abzuschließen.

Abstimmungsergebnis

Für den Beschluss 14

Gegen den Beschluss 0

Enthaltungen 0

TOP 4. 5. Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Pleidelsheim

Sachverhalt

Die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeinde Pleidelsheim wurde zuletzt im Mai 2018 geändert.

Durch die steigenden Einsatzzahlen in den vergangenen Jahren (2022: 58 Einsätze, 2023: 72 Einsätze, 2024: 79 Einsätze) und die gestiegene Inflation seit dem Jahr 2018 soll der Durchschnittssatz für die Auslagen und den Verdienstausfall für die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Pleidelsheim von 14,00 Euro je volle Stunde auf 15,00 Euro je volle Stunde angehoben werden.

Anhand des steigenden Entschädigungssatzes soll den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Pleidelsheim die Wertschätzung für die ehrenamtliche Tätigkeit im Rahmen ihrer Freizeit zugesprochen werden.

Die Satzung soll zum 1. Juli 2025 in Kraft treten.

Verhandlungsverlauf

BM Trettnerbegrüßt den Feuerwehr-Ausschuss derfreiwilligen Feuerwehr Pleidelsheim.

BM Trettner informiert die Gemeinderäte über die Erhöhung der Entschädigungssätze für die Freiwillige Feuerwehr, von bisher 14 € auf künftig 15 €.

Er weist zudem darauf hin, dass die entsprechende Satzung kurz vor Beginn der Sitzung nochmals geändert werden musste. Ursprünglich war nur Paragraph 1 Absatz 1 aufgeführt worden, was bei Änderungssatzungen jedoch rechtlich unzulässig ist, denn es muss der ganze Paragraph aufgeführt werden. Aus diesem Grund wurde die Satzung kurzfristig angepasst. Dabei handelt es sich jedoch ausschließlich um eine formale Korrektur; inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen.

Kommandant Herr Günther bedankt sich beim Gemeinderat für diese Erhöhung.

Beschluss

Die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Pleidelsheim vom 11.02.1999, mit 1. Änderung am 22.07.2004, 2. Änderung am 15.02.2007, 3. Änderung am 27.11.2008. 4. Änderung am 22.03.2018 wird wie folgt geändert:

§ 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

  1. Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten für Einsätze auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall nach einem einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt; dieser beträgt für jede volle Stunde 15,00 €.
  2. Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Einsatzes von der Alarmierung bis zum Einsatzende zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet.
  3. Bei Einsätzen, bei denen Körper oder Kleidung des Angehörigen der Gemeindefeuerwehr außergewöhnlich verschmutzt wird, erhöht sich der Durchschnittssatz um 1,00 € je zu entschädigende Stunde.
  4. Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt führen (§ 15 Abs. 1 Satz 3 FWG) erhalten eine Entschädigung in entsprechender Anwendung des Abs. 1–3.
  5. Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als 2 aufeinanderfolgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 15 Abs. 4 FWG)

§ 5 erhält folgende Fassung:

Diese Satzung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis

Für den Beschluss 12

Gegen den Beschluss 0

Enthaltungen 2

TOP 5. 12. Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)

Sachverhalt

Die Bestattungsgebührensatzung wurde letztmalig zum 18.01.2007 geändert. In der Folge fanden nur Anpassungen der Gebühren durch die Neuanlage der Grabanlagen „Fluss der Zeit“ bzw. „Vier Elemente“ statt.

Der Kostendeckungsgrad im Jahresschnitt 2021-2023 im gesamten Bereich Bestattungswesen lag bei ca. 65 %. Mit der vorgeschlagenen Gebührenanpassung würden sich die Einnahmen bezogen auf die zugrundeliegenden Zahlen um 21.000 € erhöhen und es würde ein Kostendeckungsgrad von rund 80 % erreicht.

Unter Zugrundelegung der neu kalkulierten Gebühren müsste in der Folge für ein Reihengrab (3.500 €/bisher 2.700 €), ein Wahlgrab bei einer Doppelbelegung im Schnitt (2.950 €/bisher 2.290 €), für ein Urnenreihengrab (2.300 €/bisher 1.550 €) und ein Urnenwahlgrab (2.050 €/bisher 1.350 €) bezahlt werden.

Neben der Gebührenordnung werden auch noch redaktionelle Änderungen vorgenommen. So werden in § 10 „Allgemeines“ in der Aufzählung der Grabarten in Absatz 1 b) die Urnenreihengräber und Absatz 1 e) die Grabanlagen gestrichen. Diese gehören gemäß § 11 und § 12 schon zu den Reihengräbern bzw. Wahlgräbern.

In § 11 „Reihengräber“ wird unter Absatz 7 noch die Grabanlage „Vier Jahreszeiten“ aufgenommen.

In § 12 „Wahlgräber“ wird der letzte Satz in Absatz 2 gestrichen, der da lautet: „Ausgenommen sind von dieser Regelung die bereits vorhandenen doppelbreiten Wahlgräber.“

Verhandlungsverlauf

BM Trettner erläutert die Satzungsänderung und die damit verbundene Gebührenerhöhung.

GRin Staudenmaier zeigt Verständnis dafür, dass die Gebühren erhöht werden. Sie spricht sich jedoch dafür aus, dass das „Vier-Elemente-Grab“ günstiger als das „Fluss der Zeit“ angeboten werden sollte, um die Nachfrage zu steigern.

BM Trettner erwidert, dass er den wirtschaftlichen Gedanken, durch attraktivere Preise einen Anreiz für diese Grabform zu schaffen, gut nachvollziehen könne. Die Gemeinde sei bei den Bestattungsarten „Fluss der Zeit“ und „Vier Elemente“ in finanzielle Vorleistung gegangen, weshalb sie teurer seien als normale Urnengräber. Er zeigt sich aber grundsätzlich offen für andere Vorschläge.

GRin Staudenmaier merkt an, dass das Grabfeld „Fluss der Zeit“ teurer sein sollte als das Vier-Elemente-Grab. Sie begründet dies damit, dass dort Hülsen vorhanden seien, von denen mehrere in einer Anlage Platz fänden – auch wenn meist nur eine Urne pro Kammer bestattet werde. Dies liege daran, dass viele Menschen eine Einzelbestattung bevorzugten. Da jedoch grundsätzlich mehrere Bestattungen möglich seien, sollte diese Grabform teurer kalkuliert werden.

BM Trettner zeigt sich diesem Vorschlag gegenüber offen und erklärt, dass dies entsprechend beschlossen werden könne. Er sieht die aktuelle Situation jedoch nicht als problematisch, da zu Beginn das Vier-Elemente-Grab noch nicht so stark nachgefragt war, sich dies aber auch geändert hat.

GRin Staudenmaier betont, dass auch sie die Situation nicht als dramatisch empfinde und bittet die anderen Gemeinderäte um ihre Einschätzung.

GR Reuther äußert, dass er die vorgeschlagenen Preise für vertretbar halte, sich jedoch eine optisch ansprechendere Gestaltung des Vier-Elemente-Grabfeldes wünsche. Er regt an, die Gräber stärker mit Blumen zu schmücken. Unter dieser Voraussetzung habe er keine Bedenken bezüglich der Gebührenhöhe. Zudem möchte er wissen, wie es mit der noch freien Reihe im nördlichen Bereich der Einzelurnengräber weitergehe.

BM Trettner erklärt, dass die Landschaftsgärtner in den nächsten vier Wochen mit der Bebauung beginnen und neue Urnenmale errichtet werden.

GR Günther unterstützt den Vorschlag von GR Reuther und betont zudem, dass die festgelegten „Spielregeln“ für das Grabfeld „Fluss der Zeit“ unbedingt eingehalten werden sollten.

BM Trettner nimmt diese Anmerkungen zur Kenntnis und schlägt vor, die Gebühren in der aktuellen Form zunächst beizubehalten.

Beschluss

  1. Die Präambel erhält folgende Fassung:

Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 39 und 49 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie den §§ 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Pleidelsheim am 17.11.1994 die nachstehende Friedhofsatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) beschlossen (1. Änderung 21.11.1996, 2. Änderung 27.11.1997, 3. Änderung 18.10.2001, 4. Änderung 29.11.2001, 5. Änderung 16.07.2003, 6. Änderung 18.01.2007, 7. Änderung 15.10.2009, 8. Änderung 18.07.2013, 9. Änderung 16.10.2014, 10. Änderung 21.07.2016, 11. Änderung 16.01.2020 und 12. Änderung vom 15.05.2025):

2. § 10 Allgemeines - erhält folgende Fassung:

§ 10 Allgemeines

  1. Auf dem Friedhof werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt:
    a) Reihengräber (siehe § 11)
    b) Wahlgräber (siehe § 12)
    c) Anonyme Urnenreihengräber (siehe § 12a)

2. Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Umgebung besteht nicht.

3. Grüfte und Grabgebäude sind nicht zugelassen.

3. § 11 Reihengräber - erhält folgende Fassung:

§ 11 Reihengräber

  1. Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Verfügungsberechtigter ist in nachstehender Reihenfolge:
    a) wer für die Bestattung sorgen muss (§ 31 Abs. 1 Bestattungsgesetz),
    b) wer sich dazu verpflichtet,
    c) der Inhaber der tatsächlichen Gewalt.

2. Auf dem Friedhof werden ausgewiesen:

a) Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr,

b) Reihengrabfelder für Verstorbene vom vollendeten 6. Lebensjahr ab.

3. In jedem Reihengrab wird nur eine Leiche beigesetzt. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.

4. Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden.

5. Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeit wird drei Monate vorher ortsüblich oder durch Hinweise auf dem betreffenden Grabfeld bekanntgegeben.

6. Absätze 1, 3 bis 5 gelten auch für Urnenreihengräber entsprechend.

7. Absätze 1, 4 und 5 gelten auch für Urnengräber in der Grabanlage „Fluss der Zeit“ und „Vier Jahreszeiten“ entsprechend.

4. § 12 Wahlgräber - erhält folgende Fassung:

§ 12 Wahlgräber

  1. Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und die Beisetzung von Aschen, an denen ein Nutzungsrecht verliehen wird. Das Nutzungsrecht wird durch Verleihung begründet. Nutzungsberechtigter ist die durch die Verleihung bestimmte Person,
  2. Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag auf die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen. Sie können nur anlässlich eines Todesfalles verliehen werden. Die erneute Verleihung eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag möglich, dies nur dann, wenn die Ruhezeit des zuerst Bestatteten noch nicht abgelaufen ist.
  3. Ein Anspruch auf Verleihung oder erneute Verleihung von Nutzungsrechten besteht nicht.
  4. Wahlgräber können nur doppeltiefe Gräber sein. Voraussetzung für die Verleihung eines doppeltiefen Wahlgrabes ist neben der Grab- und Bestattungsberechtigung des Verstorbenen, dass der überlebende Ehegatte das 60. Lebensjahr im Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Ehegatten vollendet hat.
  5. Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit erneut verliehen worden ist.
  6. Der Nutzungsberechtigte soll für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Dieser ist aus dem nachstehend genannten Personenkreis zu benennen. Wird keine oder eine andere Regelung getroffen, dann geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten über
    a.) auf die Ehegatten,
    b.) auf die Kinder,
    c.) auf die Stiefkinder,
    d.) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter,
    e.) auf die Eltern,
    f.) auf die Geschwister,
    g.) auf die Stiefgeschwister,
    h.) auf die nicht unter a) bis g) fallenden Erben.

Innerhalb der einzelnen Gruppen wird jeweils der Älteste nutzungsberechtigt. Das Gleiche gilt beim Tod eines Nutzungsberechtigten, auf den das Nutzungsrecht früher übergegangen war.

7. Ist der Nutzungsberechtigte an der Wahrnehmung seines Nutzungsrechts verhindert oder übt er das Nutzungsrecht nicht aus, so tritt der nächste in der Reihenfolge nach Abs. 6 Satz 3 an seine Stelle.

8. Jeder, auf den ein Nutzungsrecht übergeht, kann durch Erklärung gegenüber der Gemeinde auf das Nutzungsrecht verzichten; dieses geht auf die nächste Person in der Reihenfolge des Abs. 6 Satz 3 über.

9. Der Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung der Gemeinde das Nutzungsrecht auf eine der in Abs. 6 Satz 3 genannten Personen übertragen.

10. Der Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Regelung das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden und über die Bestattung sowie über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. Verstorbene, die nicht zu dem Personenkreis des Abs. 6 Satz 3 gehören, dürfen in der Grabstätte nicht bestattet werden. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.

11. Das Nutzungsrecht kann jederzeit nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden.

12. Mehrkosten, die der Gemeinde beim Ausheben des Grabes zu einer weiteren Bestattung durch die Entfernung von Grabmalen, Fundamenten und sonstigen Grabausstattungen entstehen, hat der Nutzungsberechtigte zu erstatten, falls er nicht selbst rechtzeitig für die Beseitigung dieser Gegenstände sorgt.

5. Das Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung erhält folgende Fassung:

Gebührenverzeichnis zur Friedhofsatzung (Friedhofordnung und Bestattungsgebührensatzung)

Lfd. Nr.Amtshandlung / GebührentatbestandGebühr
1.Verwaltungsgebühren
1.1.Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmales30,00 €
1.2.Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern
1.2.1.Einzelfall30,00 €
1.2.2.Unbefristete Zulassung50,00 €
1.3.Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege30,00 €
1.4.Zustimmung für Ausgrabung von Leichen und Gebeinen30,00 €
1.5.Zulassung zur Ausübung gewerblicher Tätigkeit auf dem Friedhof30,00 €

Ergänzend findet die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren entsprechende Anwendung.

2.Benutzungsgebühren
2.1.Bestattungsordner / Leichenträger
2.11.Tätigkeit des Bestattungsordners

je Bestattung pauschal

200,00 €

2.12.Tätigkeit der Leichenträger

Trägergebühren je Träger und Beerdigung

75,00 €

2.2.Bestattung
2.21.Von Personen im Alter von 6 und mehr Jahren
a. Reihengrab600,00 €
b. Wahlgrab doppeltief650,00 €
c. Wahlgrab doppelbreit600,00 €
2.22.Von Personen unter 6 Jahren240,00 €
2.23.Von Tot- und Fehlgeburten240,00 €
2.24.Ein Zuschlag zu 2.21. bis 2.23. für Bestattungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von je

25 %

2.3.Beisetzung von Aschen
2.31.Regelmäßig400,00 €
2.32.Ein Zuschlag zu 2.31. für Beisetzung an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen von je25 %
2.4.Grabgebühr für Reihengräber
2.41.Für Personen von 6 und mehr Jahren1.700,00 €
2.42.Für Personen unter 6 Jahren260,00 €
2.5.Urnenreihengräber und Urnengräber im „Fluss der Zeit“ und „4 Elemente“
2.51.Überlassung eines Urnenreihengrabes1.000,00 €
2.52.Überlassung eines anonymen Urnenreihengrabes800,00 €
2.53.Überlassung eines Urnenreihengrabes in der Grabanlage „Fluss der Zeit“ bzw. „4 Elemente“

1.200,00 €
2.6.Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten
2.61.Wahlgrab doppeltief2.200,00 €
2.62.Wahlgrab doppelbreit3.500,00 €
2.63.Urnenwahlgrab1.500,00 €
2.64.Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts
2.641.Für die Nutzungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuerten Nutzungsdauer.

Angefangene Jahre werden voll berechnet.

2.7.Aussegnungshalle
2.71.Benutzung der Aussegnungshalle500,00 €
2.72.Benutzung der Kühl- und Leichenzelle200,00 €
2.8.Sonstige Leistungen
2.81.Für den Plattenbelag als Grabeinfassung bei:
Reihengräbern und Wahlgräbern (doppeltief)300,00 €
Kindergräber100,00 €
Urnengräber (davon ausgenommen sind anonyme Urnengräber)200,00 €
2.82.Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Leichen, Gebeinen oder Urnen

Nach Aufwand des Unternehmers
2.9.Zuschlag für die Bestattung anderer Verstorbeneri.S. des § 1 Abs. 1 Satz 3 zu Nr. 2.4. bis 2.8.

100 %

6. Die Änderung tritt am 01.07.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis

Für den Beschluss 14

Gegen den Beschluss 0

Enthaltungen 0

TOP 6. Jahresabschluss 2023 der Wasserversorgung

Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2023 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung wurde erstellt.

Der Eigenbetrieb Wasserversorgung schließt im Jahr 2023 mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 36.978,00 €.

An den Kernhaushalt kann eine Konzessionsabgabe in Höhe von 10.106,23 € ausgeschüttet werden.

Für weitere Ausführungen wird auf den Lagebericht im Jahresabschluss verwiesen.

Verhandlungsverlauf

Frau Fauser informiert, dass der Mindesthandelsgewinn erreicht wurde und somit die Konzessionsabgabe zum Teil abgeschöpft werden kann. Die verkaufte Wassermenge sei im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen, während die Gebühren an die Bodenseewasserversorgung trotz gleichbleibender Abgabemengen gestiegen seien. Der Stromverbrauch habe sich leicht reduziert. Zudem konnten die Schulden um 116.000 Euro gesenkt werden. Auch die Bilanzsumme habe sich – ebenfalls leicht – verringert.

Im Weiteren werden auf die Präsentationen verwiesen, die im Ratsinformationsdienst abgerufen werden können.

Beschluss

Dem Feststellungsbeschluss wird wie auf Seite 3 des Jahresabschlusses in der Anlage zugestimmt.

Abstimmungsergebnis

Für den Beschluss 14

Gegen den Beschluss 0

Enthaltungen 0

TOP 7. Jahresabschluss 2023 der Abwasserbeseitigung

Sachverhalt

Der Jahresabschluss für das Jahr 2023 wurde für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung fertiggestellt.

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung schließt im Jahr 2023 mit einem Verlust in Höhe von
-4.583,67 €. Das gute Ergebnis ist der Auflösung einer Rückstellung für die Abrechnung der Betriebskosten der Pumpe in Ingersheim geschuldet.

Für weitere Ausführungen wird auf den Lagebericht im Jahresabschluss verwiesen.

Verhandlungsverlauf

Frau Fauser informiert, dass das Abwasserwerk im Berichtsjahr in Summe ein leicht negatives Ergebnis in Höhe von 4.484 € verzeichnet habe. Die Abwassergebühren seien im Vergleich zu 2022 gesunken, da es im Vorjahr größere Nachzahlungen gegeben habe. Zudem sei der Anteil der Straßenentwässerung niedriger ausgefallen als ursprünglich geplant. Insgesamt habe es zwei größere Investitionen gegeben: die Kanalverlegung im Rosenweg sowie die Maßnahme „Neue Mitte“.

GRin Staudenmaier erkundigt sich, warum es bei den Positionen Versicherung und Abwasserabgabe zu deutlichen Rückgängen gekommen sei.

Frau Fauser erklärt, dass dies mit einer veränderten Periodenzuordnung zusammenhängen könne. Die Abwasserabgabe für das Jahr 2023 wurde erst im Jahr 2025 bezahlt werden. Es könne daher sein, dass bestimmte Abgaben in einem Geschäftsjahr noch nicht gebucht wurden. Sie betont, dass stets versucht werde, eine periodengerechte Buchung vorzunehmen. Sie werde es nochmals prüfen.

Anmerkung: Die Abwasserabgabe 2022 wurde im Jahr 2024 in Rechnung gestellt, diese wurde zurück ins Buchungsjahr 2022 gebucht. Da die Abwasserabgabe 2023 erst 2025 während der Jahresabschlussarbeiten für den Abschluss 2023 in Rechnung gestellt wurde, wurde diese „nur“ zurück ins Buchungsjahr 2024 gebucht. Dadurch war nun im Abschluss 2023 keine Abwasserabgabe in der Buchhaltung.

Frau Fauser führt anschließend ihre Präsentation fort und berichtet, dass die Pro-Kopf-Verschuldung im Abwasserbereich gesunken sei. Der Jahresfehlbetrag werde auf neue Rechnungsperioden vorgetragen. Da in den Vorjahren Überschüsse erzielt wurden, könne das aktuelle Defizit damit ausgeglichen werden.

Im Weiteren werden auf die Präsentationen verwiesen, die im Ratsinformationsdienst abgerufen werden können.

Beschluss

1. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Pleidelsheim nimmt im Rahmen seiner Kreditermächtigung aus dem Wirtschaftsplan 2024 einen Kredit in Höhe von 250.000 € mit einer Laufzeit von 10 / 20 / 30 Jahren zu den tagesaktuellen Konditionen bei der L-Bank auf.

2. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Gemeinde Pleidelsheim nimmt im Rahmen seiner Kreditermächtigung aus dem Wirtschaftsplan 2024 und 2025 einen Kredit in Höhe von 1.500.000 € mit einer Laufzeit von 20 / 30 Jahren zu den tagesaktuellen Konditionen bei der L-Bank auf.

Abstimmungsergebnis

Für den Beschluss 14

Gegen den Beschluss 0

Enthaltungen 0

Befangen 0

TOP 8. Anschaffung eines Reinigungsroboters für die Sport- und Festhalle

Sachverhalt

Die Gemeinde arbeitet seit Jahrzehnten mit eigenen Reinigungskräften in ihren öffentlichen Einrichtungen. Diese „Eigenreinigung“ hat sich in dieser Zeit bewährt. Zum einen identifizieren sich die eigenen Reinigungskräfte deutlich mehr mit „ihren“ Einrichtungen als externe Kräfte. Darüber sind eigene Reinigungskräfte flexibler einsetzbar, wenn an einer anderen Stelle ausgeholfen werden muss. Finanziell sind nach den bisherigen Erfahrungen der Verwaltung eigene Reinigungskräfte günstiger als externe, da die Gemeinde im Gegensatz zu Unternehmern, die zu entrichtende Mehrwertsteuer nicht absetzen kann.

Bei den Reinigungskräften der Gemeinde gibt es auch eine sehr hohe Konstanz in ihrer Zugehörigkeit zur Gemeinde, was die Ablauforganisation deutlich erleichtert.

Allerdings wirkt sich die körperliche Arbeit auf den Gesundheitszustand der Reinigungskräfte aus. In den letzten Jahren hatten wir einen erhöhten Krankenstand und einige Langzeiterkrankte. Die Überlegung der Verwaltung und der Hausmeister war daher zu prüfen, inwieweit die Arbeit mit technischem Equipment erleichtert werden kann. Die freiwerdenden Kapazitäten könnten an anderer Stelle eingesetzt werden, da durch den hohen Krankenstand derzeit einiges nicht wie gewünscht gereinigt werden kann.

Im Rahmen dieser Überlegungen haben sich die Hausmeister einen Reinigungsroboter für die Sport- und Festhalle vorführen lassen. Der Reinigungsroboter funktioniert ähnlich wie ein Hausgerät, allerdings mit einer erheblich größeren Leistung. Der Industrieroboter saugt und wischt in einem Vorgang die großflächigen Böden und ist auch in der Lage, über eine zusätzliche Steuerung selbständig Aufzüge zu fahren.

Die Anschaffung würde knapp 23.000 € kosten. Das Gerät könnte auch geleast werden, was aber über die Leasingzeit von 2, 3 oder 4 Jahren einem Kaufpreis von rund 25.000 € entspricht. Die jährlichen Wartungskosten würden sich bei ca. 500 € belaufen.

Zusätzlich müssten im Regieraum noch kleinere Umbauarbeiten durchgeführt werden, um einen Wasseranschluss für den Roboter herzustellen.

Dem gegenüber hat die Gemeinde Personalkosten für die Sport- und Festhalle in Höhe von rund 50.000 €. Natürlich würde der Reinigungsroboter nur einen Teil der Arbeit erledigen können, aber dafür eine sehr krafttreibende Arbeit erledigen. Weitere Informationen zum Gerät selbst können Sie unter https://robo-planet.de/pudu-cc1/ abrufen.

Verhandlungsverlauf

BM Trettner erläutert, dass die Gemeinde mit der Anschaffung eines Putzroboters einen neuen Weg beschreiten möchte, um Prozesse voranzubringen, auch wenn auf kommunaler Ebene bislang nur begrenzte Erfahrungswerte vorhanden seien. Er freut sich über die intensive Nutzung der Sporthalle, merkt jedoch an, dass insbesondere durch das Magnesium der Turner ein hoher Reinigungsaufwand entsteht. Die Hausmeister müssten deshalb regelmäßig mit der großen Reinigungsmaschine gründlich putzen.

Er betont, wie zufrieden er mit der bisherigen Reinigung durch eigenes Personal sei. Frühere Versuche, die Reinigung an externe Firmen zu vergeben, hätten sich langfristig nicht bewährt. Daher setze man weiterhin auf eigenes Personal, das jedoch zunehmend älter werde. Um diese Mitarbeitenden zu entlasten, sei die Anschaffung eines Reinigungsroboters vorgesehen. Das Gerät sei bereits getestet worden und habe dabei sehr gute Reinigungsergebnisse erzielt. Es könne auch in der Festhalle eingesetzt werden. Die ursprünglich kalkulierten Kosten von rund 25.000 € würden sich allerdings noch erhöhen: Für den Zugang zum Regieraum müsse ein automatischer Türmechanismus eingebaut werden, was weitere 2.000 € kosten werde.

GR Breuer fragt nach, warum das angebotene Servicepaket mit 421 € im Monat so teuer sei.

BM Trettner stellt klar, dass dieses Paket nicht abgeschlossen werde.

GRin Staudenmaier möchte wissen, wie anstrengend es sei, mit der bisherigen Maschine durch die Halle zu fahren. Sie erkennt zwar an, dass der Einsatz Personal bindet, weist aber darauf hin, dass die Gemeinde finanziell nicht besonders gut dastehe und es sich um eine erhebliche Investition handele, insbesondere wenn die bestehende Putzmaschine dadurch ungenutzt bliebe.

BM Trettner betont, dass es aktuell grundsätzlich zu wenig Personal gebe, auch bedingt durch zwei Langzeiterkrankungen. Ziel der Anschaffung sei es ausdrücklich nicht, Personal abzubauen, sondern bestehende Mitarbeitende zu entlasten und Ausfallzeiten zu reduzieren. Die vorhandene Putzmaschine werde weiterhin eingesetzt, da sie andere Aufgaben übernehme, die der Roboter nicht leisten könne. Zudem handle es sich bei der Anschaffung um eine einmalige Investition, während Personalkosten dauerhaft anfielen.

GRin Staudenmaier stellt klar, dass sie keinesfalls gegen die Anschaffung sei, im Gegenteil: Wenn der Roboter zur Entlastung beitrage, werde sie der Investition gerne zustimmen.

GR Günther berichtet von positiven Erfahrungen mit Reinigungsrobotern, z. B. am Flughafen in Barcelona. Er fragt zudem, ob ein Leasingmodell nicht wirtschaftlich sinnvoller sei.

BM Trettner erklärt, dass sich die Kosten bei einem Leasing über 24 oder 36 Monate nahezu auf den Kaufpreis hochrechneten. Zwar entwickle sich die Technik weiter, jedoch könne man in ein paar Jahren bei Bedarf auch ein neues Gerät anschaffen.

GR Sirch unterstützt den Vorschlag ausdrücklich. Aus wirtschaftlicher Sicht sei die Investition sinnvoll, da Personalkosten eingespart und Reinigungsintervalle erhöht würden. Zudem reduziere der Roboter die Verletzungsgefahr für Sportler, die nach den Turnern in die Halle kommen, da die Reinigung gründlicher erfolge. Auch für den Hallenboden sei der Roboter vorteilhafter als eine schwere Reinigungsmaschine mit Bedienpersonal.

BM Trettner stimmt zu und merkt an, dass mit dem Roboter eine höhere Reinigungsfrequenz erreicht werden könne.

GR Keller möchte wissen, wie das Gerät technisch funktioniert.

BM Trettner erklärt, dass der Roboter zeitgesteuert programmiert werden kann und automatisch startet.

GR Keller fragt weiter, ob das Gerät WLAN-gebunden sei.

BM Trettner erläutert, dass das Gerät die Raumpläne speichert und Programme je nach Einsatzort gewechselt werden können.

GR Beutel äußert den Wunsch, dass das Reinigungspersonal direkt in die Einführung und Nutzung des Geräts einbezogen werde. BM Trettner bestätigt, dass er das Gerät gemeinsam mit allen drei Hausmeistern getestet habe.

GR Kasper erkundigt sich, ob auch der Flur und die Umkleiden vom Roboter gereinigt werden könnten.

BM Trettner antwortet, dass dies grundsätzlich denkbar sei, den Flur zu putzen. Bei den Umkleiden gestalte sich das schwieriger, da es technische Herausforderungen mit sich bringe, insbesondere, da Türen für den autonomen Betrieb ebenfalls mit automatischen Öffnungsmechanismen ausgestattet werden müssten.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Reinigungsroboter CC1 der Firma Roboplanet anzuschaffen.

Abstimmungsergebnis

Für den Beschluss 14

Gegen den Beschluss 0

Enthaltungen 0

Befangen 0

TOP 9. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschrift „Wert III“ in Mundelsheim – Frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Sachverhalt

Die Gemeinde Pleidelsheim wurde mit Schreiben vom 14. April 2025 informiert, dass der Gemeinderat der Gemeinde Mundelsheim am 24.03.2025 in öffentlicher Sitzung den genannten Bebauungsplan beschlossen hat und die sonstigen Träger öffentlicher Belange nun beteiligt werden.

Aus diesem Grund wurde auch die Gemeinde Pleidelsheim beteiligt.

Beim Bebauungsplangebiet handelt es sich um die Fläche hinter den Sportanlagen. Die Fläche ist bisher nicht beplanter Außenbereich, wodurch die einzelnen Vorhaben nur zum Teil dort zugelassen werden könnten, weshalb ein Bebauungsplan notwendig ist. Die Flächengröße beträgt 8.311,00 m².

Dort soll ein Bewegungspark ohne nachteilige Auswirkungen auf die benachbarten Flächen entstehen. Die Fläche soll außerdem genutzt werden, um den Bauhof zu erweitern, ein Sanitärgebäude für den Sportverein zu errichten sowie einen Bereich zum Abstellen von Wohnwägen zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung sieht sowohl in den möglichen verkehrlichen als auch in den baulichen Auswirkungen keine Bedenken.

Verhandlungsverlauf

BM Trettner erwähnt, dass die Planungen keine Auswirkungen auf die Gemeinde Pleidelsheim haben.

Beschluss

Die Gemeinde Pleidelsheim nimmt zum Entwurf des Bebauungsplans „Wert III" in Mundelsheim wie folgt Stellung:

Beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen der Gemeinde Pleidelsheim stehen dem Bebauungsplan nicht entgegen.

Die Gemeinde Pleidelsheim wird daher keine Stellungnahme abgeben.

Abstimmungsergebnis

Für den Beschluss 13

Gegen den Beschluss 0

Enthaltungen 1

Befangen 0

TOP 10 Spenden

Verhandlungsverlauf

Frau Fauser informiert über folgende Spende:

  • * spendet am 30.04.2025 500,00 Euro für die Kita.

Beschluss

Die Spendenannahme ergeht einstimmig.

Abstimmungsergebnis

Für den Beschluss 14

Gegen den Beschluss 0

Enthaltungen 0

Befangen 0

TOP 11 Bekanntgaben

Verhandlungsverlauf

Es standen keine Bekanntgaben aus.

TOP 12.1 Anfrage GR Reuther zum Rückhaltebecken neues Gewerbegebiet XII


Verhandlungsverlauf

GR Reutherfragt nach, wer das Rückhaltebecken im Gewerbegebiet XII betreut, da letztens sehr schöne Margeriten geblüht haben und nach zwei Tagen alles wieder platt gemacht wurde.

BM Trettner antwortet, dass er dies klären wird.

TOP 12.2 Abfrage GRin Staudenmaier zur Erhaltung des FFH Gebiets See im Wiesental


Verhandlungsverlauf

GRin Staudenmaier äußert ihre große Sorge über den See im Wiesental und kritisiert, dass trotz der zunehmenden Verschlechterung des Zustands keine konkreten Maßnahmen erfolgen. Sie empfindet es als widersprüchlich, dass das Gebiet als ökologisch besonders wertvoll eingestuft wird, da dort seltene Vogelarten rasten, aber dann das Gebiet komplett sich selbst überlassen wird. Dies geschehe unter Berufung auf die Naturschutzvorgaben, wonach kein menschlicher Eingriff erfolgen dürfe.

Sie hinterfragt den Sinn dieser Vorgaben, da gleichzeitig an anderen Orten neue Biotope geschaffen würden und dies teilweise als Ausgleichsmaßnahmen für Bauprojekte. Im Gegensatz dazu lasse man dieses wertvolle Gebiet „verrecken“. Der aktuelle Zustand, nämlich das bewusste Nichtstun, führe dagegen zur Zerstörung des Ökosystems.

BM Trettner erläutert, dass die Problematik nicht neu sei, sie bestehe bereits seit mindestens fünf Jahren. Es habe intensive Gespräche darüber gegeben, wie man den See retten könne. Problematisch sei insbesondere der hohe Schlammeintrag durch Hochwasser und Laub, welcher durch den benachbarten Schifffahrtskanal belastet sei.

Er erklärt, dass eine naheliegende Variante wäre, das Ausbaggern des Schlamms. Jedoch stelle sich dabei die schwierige Frage der Entsorgung. Der Schlamm müsse zunächst austrocknen, bevor er deponiert werden könne. Eine Idee aus dem Jahr 2023 war, zwei Drittel des Sees zu erhalten und ein Drittel trockenzulegen, um den Schlamm vor Ort zu entwässern und zwischenzulagern. Dazu sollte eine niederländische Firma sogenannte „Big Bags“ einsetzen, die den Schlamm rückhalten. Das Regierungspräsidium lehnte diesen Vorschlag jedoch mit Verweis auf mangelnde Erfolgsaussichten ab, seither ruht das Projekt.

BM Trettner hält diesen Stillstand für inakzeptabel. Er habe bereits mehrfach mit der Referatsleitung des Regierungspräsidium Kontakt aufgenommen, um neue Lösungsmöglichkeiten zu prüfen.

GRin Staudenmaier wünscht sich, dass diesmal wirklich ein konkreter Auftrag zur weiteren Klärung erteilt wird und nicht nur wie bisher nachgefragt wird.

BM Trettner sichert dies zu.

GR Reuther ergänzt, dass eine größere Wirkung wohl nur erzielt werde, wenn die Presse einbezogen werde.

BM Trettner erklärt, dass dies bereits versucht worden sei. Auch mit Beteiligung von Landtagsabgeordneten sei bislang keine Bewegung entstanden. Der Aufwand stehe in keinem Verhältnis zum bisherigen Ertrag. Dennoch werde er erneut nachhaken.

GR Reuther fragt zudem, ob der Schlamm bereits untersucht wurde, insbesondere im Hinblick auf mögliche Schadstoffbelastung.

BM Trettner bestätigt, dass der Schlamm schadstoffbelastet sei. Eine Deponierung komme daher nicht infrage, Ziel sei es, eine Lösung vor Ort zu finden. Aktuell sei aber unklar, wie das realisiert werden könne.

TOP 12.3 GR Breuer zur Ampelschaltung am alten Rathaus


Verhandlungsverlauf

GR Breuer merkt an, dass die Ampelschaltung am alten Rathaus seit der Baustelle eine Katastrophe sei. Die Schaltzeit sei insbesondere aus Richtung Ingersheim viel zu kurz, wodurch sich der Rückstau oft bis weit aus dem Ort hinausziehe, was eine große Belastung für die Anwohner darstelle.

BM Trettner kündigt an, die Antwort des Landratsamts weiterzuleiten.