Aktuelles: Gemeinde Pleidelsheim

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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates

icon.crdate31.10.2025

vom Donnerstag, 23. Oktober 2025

TOP 1 Einwohnerfragen

Sachverhalt

-

Verhandlungsverlauf

Ein Anwohner erkundigt sich, ob der Luftreinhalteplan tatsächlich aufgehoben wird, weil sich die Luftqualität verbessert hat, und ob künftig wieder Tempo 50 erlaubt sein soll, mit der Folge, dass sich die Luftqualität möglicherweise erneut verschlechtern könnte.

BMin Dr. Lee erläutert, dass mit dem Lärmaktionsplan eine Grundlage geschaffen werden soll, um die Geschwindigkeitsbegrenzungen von Tempo 30, insbesondere auf den Hauptstraßen, beibehalten zu können. Grundsätzlich ist es korrekt, dass der Luftreinhalteplan aufgehoben werden soll, da sich die Luftqualität verbessert habe und somit keine rechtliche Grundlage für dessen Fortführung mehr bestehe.

Ein Anwohner weist außerdem darauf hin, dass Pleidelsheim als Lkw-freie Zone ausgewiesen sei. Das bedeute, dass Lastkraftwagen von der Autobahn aus nicht durch Pleidelsheim fahren dürfen. Entsprechende Beschilderungen seien vorhanden, jedoch fehle diese seiner Beobachtung nach an den Zufahrten aus Richtung Mundelsheim und Ingersheim.

BMin Dr. Lee stellt klar, dass in den Bereichen, in denen entsprechende Schilder aufgestellt sind, für Lkw ein Fahrverbot gilt.

Frau Ehmann ergänzt, dass für das gesamte Gemeindegebiet ein Durchfahrtsverbot für Lkw angeordnet ist. Sie könne jedoch nicht sagen, warum an einigen Ortseingängen keine Beschilderung vorhanden sei.

BMin Dr. Lee sagt zu, die Beschilderungssituation zu überprüfen und gegebenenfalls zu klären.

TOP 2. eines Kellergeschosses Elfenstraße, Flst.: 4127/1

Sachverhalt

Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan „Siedlungsquartier Achalmstraße‑Hohenzollernstraße“, rechtskräftig seit dem 05.02.2010. Es handelt sich um ein Allgemeines Wohngebiet. Pro Wohngebäude ist die Anzahl der Wohneinheiten auf zwei beschränkt.

Für das Bauvorhaben wurde am 29.04.2021 die Baugenehmigung VV 2020-031 erteilt. Das Gebäude wurde noch nicht errichtet, eine fristgerecht beantragte Verlängerung der Baugenehmigung wurde gewährt. Der neue Antrag ist eine Änderung der Baugenehmigung. Die Änderung besteht darin, dass das Objekt unterkellert werden soll. An der Höhenlage oder der Nutzung ändert sich nichts. Für die zwei Wohneinheiten und die Räume für freie Berufe sollen Technik-, Wasch- u. Abstellräume eingerichtet werden. Weiterhin gibt es eine kleine Änderung der Raumaufteilung im Erdgeschoss, die jedoch verfahrensfrei ist.

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für das Objekt wurde am 01.10.2025 erteilt, die die Teilung in zwei Wohneinheiten und Räume für freie Berufe mit zugehörigen Nebenräumen und Stellplätzen vorsieht. Diese Aufteilung entspricht der erteilten Baugenehmigung und der nun beantragten Änderung der Baugenehmigung mit der Unterkellerung.

Die Gemeinde Pleidelsheim wurde von der Baurechtsbehörde Freiberg a.N. mit Schreiben vom 19.09.2025 um Stellungnahme gebeten.

Die Baurechtsbehörde weist auf folgende Punkte hin:

Planungsrechtliche Prüfung:

Es liegen keine planungsrechtlichen Verstöße vor, Unterkellerungen und Nebenräume sind zulässig. Eine Nachbaranhörung ist nicht notwendig, da keine Angrenzer von nachbarschützenden Belangen betroffen sind.

Erste bauordnungsrechtliche Einschätzung:

Zum derzeitigen Stand sind keine Verstöße ersichtlich.

Verhandlungsverlauf

BMin Dr. Lee berichtet, dass ein Kellergeschoss errichtet werden soll für ein Wohngebäude, welches bisher noch nicht errichtet worden ist. Die Baugenehmigung wurde daher bereits verlängert. Dabei wurde eine Änderung für eine Einkellerung beantragt. Aktuell seien keine Bauplanungsrechtliche Verstöße ersichtlich, da eine Unterkellerung zulässig ist.

GR Reuther erklärt, dass der Keller für ihn kein Problem darstelle. Ihn interessiere eher, warum die Feuerwehraufstellfläche im Garten eingezeichnet ist, normalerweise liege das ja eher auf der Straße.

GR Günther erläutert, dass an dieser Stelle eine 3x3m Feuerwehrstellfläche für eine tragbare Rettungsleiter sei, weshalb der Aufstellplatz im Garten ist.

GR Keller möchte wissen, ob eine Nutzung für 3 Wohneinheiten erlaubt sei, diese aber nur für 2 Wohneinheiten genutzt werden sollen.

BMin Dr. Lee erklärt, dass für das Bauvorhaben nur 2 Wohneinheiten und eine Büronutzung zugelassen sei, dies wurde auch in der Baugenehmigung so zugestimmt.

BESCHLUSS

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis

Für den Beschluss: 15

Gegen den Beschluss: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 2.2. Errichtung von Dachgauben und eines Windfangs mit darüber liegendem Balkon, Beihinger Straße, Flst. 3912/1

Sachverhalt

Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan „Kuchbach“, rechtskräftig seit dem 06.05.1952. Da es sich bei diesem Bebauungsplan ausschließlich um einen alten Baulinienplan handelt, kann keine Prüfung auf Grund des Bebauungsplans stattfinden. Da das Grundstück im Innenbereich liegt, muss daher eine Einzelfallprüfung nach § 34 BauGB erfolgen.

Bei der beantragten Änderung wird ein Schuppen abgerissen und das Wohnhaus mit einem Vorbau versehen, der einen Windfang mit darüber liegendem Balkon hat. Das Dach erhält Gauben, um die Wohnfläche zu vergrößern. Der Windfang mit Balkon wird 3,29 Meter lang und wird auf der Nordseite des Hauses angebaut. Die neue Dachgaube wird eine Dachneigung von 15° haben.

Die Gemeinde Pleidelsheim wurde von der Baurechtsbehörde Freiberg a. N. mit Schreiben vom 10.10.2025 um Stellungnahme gebeten.

Die Baurechtsbehörde weist auf folgende Punkte hin:

Nachbaranhörung: Nicht vorgesehen – keine Angrenzer von nachbarschützenden Belangen betroffen.

Planungsrechtliche Prüfung: Das Bauvorhaben wird hinsichtlich seines Maßes nach § 34BauGB beurteilt. Änderungen befinden sich auf überbaubarer Grundstücksfläche. Dachformen und Dachgauben sind nicht nach § 34 BauGB bestimmbar, diese sind frei wählbar/zulässig. Das Vorhaben ist nach § 34 BauGB zulässig.

Erste bauordnungsrechtliche Einschätzung: Kleine Vorbauten und Balkone sind bis zu einer bestimmten Größe abstandsflächenrechtlich nach § 5 Abs. 6 Nr. 2 LBO geregelt. Der Abstand zur Nachbargrenze ist hier auf 2 m verringert. Der Vorbau muss bei der Errichtung entsprechend vom Vermesser eingemessen werden (Nachweisforderung möglich). Das Vorhaben ist bauordnungsrechtlich zulässig.

Verhandlungsverlauf

BMin Dr. Lee berichtet über das vorliegende Bauvorhaben. Da für das Grundstück lediglich ein alter Baulinienplan besteht, muss das Vorhaben gemäß § 34 BauGB geprüft werden. Im Rahmen der beantragten Änderung soll ein bestehender Schuppen abgerissen und das Wohnhaus um einen Vorbau erweitert werden, der einen Windfang mit darüberliegendem Balkon umfasst.

GRin Staudenmaier begrüßt die geplante Gestaltung mit Gauben, da dadurch zusätzlicher Wohnraum geschaffen werde. Sie weist jedoch auf einen Beschluss hin, dass Gauben nicht mehr als zwei Drittel der Dachlänge einnehmen dürfen. Insgesamt halte sie das Vorhaben für stimmig, betont aber, dass sich der Gemeinderat bei künftigen Baugesuchen, nicht auf diesen Beschluss berufen solle.

BMin Dr. erklärt, dass man den Aspekt eines solchen Gauben-GR-Beschlusses prüfen werde, falls künftig ähnliche Fälle auftreten.

GRin Staudenmaier ergänzt, dass es ihr vor allem um eine gleichmäßige Behandlung vergleichbarer Bauvorhaben gehe.

BMin Dr. Lee sichert zu, dies zu beachten und die Situation im Einzelfall zu prüfen, falls entsprechende Anträge gestellt werden.

BESCHLUSS

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis

Für den Beschluss: 15

Gegen den Beschluss: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 2.3. Sitzung Neubau Gewerbegebäude mit Lagerflächen, Büroeinheiten und einer Wohnung,Am Imberloch, Flst. 4240/17

Sachverhalt

Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan „Gewerbegebiet X – 1. Änderung“, rechtskräftig seit dem 11.07.2014. Es handelt sich um ein Gewerbegebiet. Zugelassen sind unter anderem Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze sowie Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude. Ausnahmsweise kann eine Wohnung für Personen, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet sind, zugelassen werden. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,8.

Der Bauherr plant den Neubau eines Gewerbegebäudes mit Lagerflächen, Büroeinheiten und einer Wohnung. Betriebswohnungen können nach Bebauungsplan ausnahmsweise zugelassen werden. Die Wohnfläche ordnet sich mit ca. 26 % deutlich der Betriebsfläche unter. Der Bauherr beantragt hierfür eine Ausnahme.

Der Bebauungsplan legt eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 fest. Die geplante überbaubare Fläche beläuft sich auf 1.022 m². Die zulässige überbaubare Fläche beträgt 941 m². Demnach wird die GRZ um 81 m² (8,6 %) überschritten und der Bauherr beantragt auch hierfür eine Befreiung.

Als Kompensation werden die überschrittenen Flächen mit Rasengittersteinen ausgeführt, um der Versiegelung entgegenzuwirken. Die Rasengittersteine haben einen Abflussbeiwert von 0,4.

Die Gemeinde Pleidelsheim wurde von der Baurechtsbehörde Freiberg a. N. mit Schreiben vom 19.09.2025 um Stellungnahme gebeten.

Die Baurechtsbehörde weist auf folgende Punkte hin:

Planungsrechtliche Prüfung:

Die Grundflächenzahl (GRZ) wird um 81 m² / 8,6 % überschritten.

Erste bauordnungsrechtliche Einschätzung:

Zum derzeitigen Stand sind keine Verstöße ersichtlich

Verhandlungsverlauf

BMin Dr. Lee informiert über das geplante Bauvorhaben zur Errichtung eines Gewerbegebäudes mit Lagerflächen. Das Vorhaben sei grundsätzlich zulässig, überschreite jedoch die im Bebauungsplan festgelegte überbaubare Grundstücksfläche. Zudem beabsichtige der Bauherr, eine Wohnfläche zu integrieren, die laut Bebauungsplan ausnahmsweise zugelassen werden kann. Da die Wohnnutzung der Gewerbenutzung eindeutig untergeordnet sei, sieht die Baurechtsbehörde keine Verstöße.

BMin Dr. Lee weist zudem darauf hin, dass auch in vergleichbaren Fällen bereits ähnliche Befreiungen erteilt worden seien.

GR Reuther bemängelt, dass die Entwässerung des gesamten Grundstücks über die Kanalisation erfolgt und das Regenwasser nach Bietigheim gepumpt werden müsse, was zusätzliche Kosten und Energieverbrauch verursache. Er könne nicht nachvollziehen, warum keine alternative Entwässerung vorgesehen sei. Es sei sinnvoller, das Regenwasser direkt auf dem Grundstück versickern zu lassen. Da das Nachbargrundstück derzeit unbebaut sei, könne man hier eventuell eine gemeinsame Lösung finden. Außerdem schlägt er vor, das Regenwasser in Richtung des gegenüberliegenden Waldes abzuleiten und über einen Graben in den Entwässerungsgraben im Süden zu führen.

Einen weiteren Punkt betrifft die geplanten Stellplätze. Bei von ihm gezählten 30 Büroräumen halte er 12 Stellplätze für deutlich zu wenig. Die umliegenden Straßen seien bereits stark zugeparkt, sodass keine weiteren Abstellmöglichkeiten bestünden. Zudem stelle sich die Frage, was mit dem Gebäude geschehe, falls kein Gewerbe mit Büronutzung gefunden werde.

BMin Dr. Lee sagt zu, dass die Thematik der Stellplätze nochmals mit der Baurechtsbehörde besprochen und überprüft werde. Auch den Hinweis zur Entwässerung werde sie an den Bauherrn weiterleiten, damit mögliche Alternativen geprüft werden können.

GR Reuther ergänzt, dass der Bauherr für das Regenwasser Gebühren entrichten müsse und bereits eine Zisterne zur Regenrückhaltung plane, damit das Wasser verzögert in die Kanalisation eingeleitet wird. Dennoch solle, wie bei anderen Firmen auch, ein Schotterplatz zur Versickerung des Regenwassers eingerichtet werden.

BMin Dr. Lee nimmt die genannten Punkte auf.

GR Reuther kündigt an, dem Bauvorhaben in der aktuellen Form nicht zuzustimmen, falls keine alternative Entwässerung vorgesehen werde. Es solle so wenig Wasser wie möglich nach Bietigheim gepumpt werden, da eine lokale Versickerung ökologisch sinnvoller sei.

BMin Dr. Lee verweist auf die Festsetzungen des Bebauungsplans, in dem geregelt sei, welche Flächen versiegelt werden dürfen. Zudem sei vom Bauherrn eine Ausgleichsmaßnahme vorgesehen.

GRin Staudenmaier erkundigt sich, warum Betriebswohnungen laut Bebauungsplan ausnahmsweise zugelassen werden können, diese jedoch anschließend nochmals gesondert beantragt werden müssen.

BMin Dr. Lee erklärt, dass der Bebauungsplan festlegt, welche Nutzungen allgemein zulässig sind und welche nur ausnahmsweise genehmigt werden können. Wohnräume sind demnach nur ausnahmsweise zulässig und müssen daher im Einzelfall beantragt und geprüft werden.

GRin Staudenmaier greift auch das Thema der Stellplätze auf. Ihrer Ansicht nach seien 12 Stellplätze für ein Gebäude mit rund 30 Büroräumen eindeutig zu wenig. Bei voller Auslastung, ohne Besucher, müsse mit mindestens 30 Personen gerechnet werden. Sie habe grundsätzlich nichts gegen das Baugesuch, halte jedoch eine erneute Überprüfung der Stellplatzanzahl durch die Baurechtsbehörde für erforderlich.

GR Beutel erklärt, er gehe davon aus, dass das Bauvorhaben rechtlich in Ordnung sei, und könne dem Antrag guten Gewissens zustimmen. Er freue sich über ein neues Gewerbe in Pleidelsheim. Zum Thema Regenwasser ergänzt er, dass der Bauherr bereits eine Dachbegrünung plane.

GR Reuther weist abschließend nochmals darauf hin, dass Mitarbeitende und Besucher bei der geplanten Stellplatzanzahl keine Parkmöglichkeiten finden und daher auf öffentliche Straßen ausweichen müssten.

BMin Dr. Lee verweist erneut auf die Prüfung durch die Baurechtsbehörde und sagt zu, dass die Überprüfung hinsichtlich der Stellplätze und Entwässerung nochmals angeregt werden.

BESCHLUSS

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis

Für den Beschluss: 14

Gegen den Beschluss: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 1

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 3. Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung

„Eberhardstraße-Kugelbergstraße 1.2“, Stadt Freiberg am Neckar

- Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher

Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Sachverhalt

Die Gemeinde Pleidelsheim wurde mit Schreiben vom 8. Oktober 2025 informiert, dass der Gemeinderat der Stadt Freiberg am Neckar am 30. September 2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen hat, den Bebauungsplan „Eberhardstraße-Kugelbergstraße 1.2“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufzustellen und die sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Aus diesem Grund wurde auch die Gemeinde Pleidelsheim beteiligt.

Die Stadt Freiberg am Neckar beabsichtigt als Beitrag zur Innenentwicklung, einen Bebauungsplan im Bereich Kugelbergstraße und Am Pflaster aufzustellen. Für ein konkretes Bauvorhaben ist die Aufstellung des Bebauungsplans notwendig. Gleichzeitig soll eine zeitgemäße und nachhaltige Bebauung für das Gebiet angestrebt werden.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 12 BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan umgesetzt.

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Heutingsheim Südöstlich der A 81 und der L 1138. Es grenzt nordwestlich an die Grünflächen entlang des Gründelbachs an. Im Nordosten grenzt das Plangebiet an die Straße am Pflaster. Darüber hinweg befindet sich in direkter Nachbarschaft die Feuerwehr.

Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan, Fortschreibung 2005 – 2020 (rechtswirksam seit dem 23.02./24.02.2012) der Verwaltungsgemeinschaft Freiberg a. N. – Pleidelsheim ist der südliche Bereich als Wohnfläche und der nördliche Bereich als Grünfläche ausgewiesen. Da auch der nördliche Teil bebaut werden soll, ist der Bebauungsplan nicht vollständig aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Dieser soll im nächsten Fortschreibungsverfahren geändert werden. Im Plangebiet befinden sich keine Schutzgebiete.

Beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen der Gemeinde Pleidelsheim stehen dem Bebauungsplan nicht entgegen.

Verhandlungsverlauf

BMin Dr. Lee berichtet, dass Freiberg einen neuen Bebauungsplan aufstellen will zur Innenentwicklung, um neue Wohngebäude auszuweisen. Da die Fläche im Norden als Grünfläche im Flächennutzungsplan geplant sei, ist der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Es soll eine zeitgemäße und nachhaltige Bebauung für das Gebiet angestrebt werden. Für die Gemeindeverwaltung steht diesem Bebauungsplan nichts entgegen.

BESCHLUSS

Die Gemeinde Pleidelsheim nimmt zum Entwurf des Bebauungsplans „Eberhardstraße – Kugelbergstraße 1.2“ der Stadt Freiberg wie folgt Stellung:

Beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen der Gemeinde Pleidelsheim stehen dem Bebauungsplan nicht entgegen.

Die Gemeinde Pleidelsheim wird daher keine Stellungnahme abgeben.

Abstimmungsergebnis

Für den Beschluss: 15

Gegen den Beschluss: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

Dem Beschluss wird einstimmig zugestimmt.

TOP 4 –Spende

Sachverhalt

-

Verhandlungsverlauf

Frau Fauser informiert, dass eine Spende am 21.10.2025 in Höhe von 1.000,00 Euro für den Süwag-Lauf 2026 eingegangen ist.

BESCHLUSS

Den eingegangenen Spenden wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis

Für den Beschluss: 15

Gegen den Beschluss: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

Dem Beschluss wird einstimmig zugestimmt.

TOP 5.1. Nachträgliche Infos zur Informationsveranstaltung zur Sammelbestellung PV-Anlagen

Sachverhalt

-

Verhandlungsverlauf

BMin Dr. Lee informiert über die vergangene Informationsveranstaltung der LEA zur Sammelbestellung von PV-Anlagen. Die Veranstaltung soll dabei sehr positiv abgelaufen sein. Mittlerweile haben sich 30 aus Pleidelsheim und 19 aus Murr angemeldet. Es sei sehr erfreulich, dass so ein großes Interesse besteht.

GR Reuther bedankt sich für diese gelungene Informationsveranstaltung und möchte insbesondere die kompetenten Mitarbeiter der LEA hervorheben.

BESCHLUSS

-

TOP 5.2. Pflege der Erle an der Riedbachstraße

Sachverhalt

-

Verhandlungsverlauf

BMin Dr. Lee berichtet, dass die Erle beim Bäcker in der Riedbachstraße nicht mehr standsicher ist und daher ursprünglich gefällt werden sollte. Da der Baum jedoch ihrer Meinung nach ortsprägend ist, wurde entschieden, ihn stattdessen stark zurückzuschneiden, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Diese Pflegemaßnahme kann jährliche Kosten in Höhe von etwa 400 bis 700 Euro verursachen. Nach zwei Jahren soll überprüft werden, wie sich der Baum entwickelt hat.

BESCHLUSS

-

TOP 5.2. Bäume auf dem Privatweg der Süwag

Sachverhalt

-

Verhandlungsverlauf

BMin Dr. Lee informiert, dass Frau Bartenbach von der Verwaltung mit Herrn Nägele von der Süwag über die Bäume auf deren Privatweg gesprochen habe. Dabei ging es unter anderem darum, dass der große Ahornbaum aus Richtung Ingersheim nach der Brücke kurz vor Ortseingang Pleidelsheim gefällt werden sollte. Die Gemeindeverwaltung hat sich aufgrund der Größe des Baumes dagegen ausgesprochen und um einen starken Rückschnitt gebeten. Das hat die Konsequenz, dass Folgekosten für die Pflege für die Gemeinde entstehen werden.

BESCHLUSS

-

TOP 6.1. Anfrage GR Reuther zum aktuellen Stand zur neuen Mitte

Sachverhalt

-

Verhandlungsverlauf

GR Reuther erkundigt sich nach dem aktuellen Stand des Projekts „Neue Mitte“ und ob es neue Informationen hierzu gebe.

BMin Dr. Lee erläutert, dass sie derzeit auf einen Termin mit dem Insolvenzverwalter wartet, um entsprechende Gespräche zu führen. Sie weist darauf hin, dass sich die Situation als schwierig erweist, da die aktuellen Rahmenbedingungen, insbesondere aufgrund der Zinsentwicklung, nicht mehr so vorteilhaft sind wie zum Zeitpunkt der ursprünglichen Beschlussfassung. Dadurch gestaltet sich die Umsetzung des Projekts sowohl wirtschaftlich als auch finanziell derzeit sehr herausfordernd.

BESCHLUSS

-

TOP 6.2. Anfrage GR Reuther zur neuen Kita Neckarbande

Sachverhalt

-

Verhandlungsverlauf

GR Reuther erkundigt sich nach dem aktuellen Stand des Bauvorhabens und ob mit einer früheren Fertigstellung zu rechnen sei als ursprünglich geplant. Zudem möchte er wissen, ob Einsparungen möglich sind.

BMin Dr. Lee berichtet, dass sich der geplante Eröffnungstermin der Kindertagesstätte um einen Monat verschoben hat und nun auf Oktober 2026 festgelegt ist. Dies sei darauf zurückzuführen, dass in der Planungsphase (wie sonst auch üblich) kein zeitlicher Puffer eingeplant worden sei.

Sie erläutert, dass es derzeit wohl schwierig sei, Einsparpotenziale zu identifizieren. Die Bauleistungen werden sukzessive ausgeschrieben, und man habe bei gleicher Qualität jeweils das wirtschaftlich günstigste Angebot berücksichtigt. Zwar konnten im technischen Bereich Einsparungen in Höhe von rund 60.000 € erzielt werden, jedoch seien in anderen Bereichen Mehrkosten entstanden, da Bauleistungen teilweise teurer geworden sind. Einsparpotenziale sind in der aktuellen Bauphase schwierig auszumachen, ohne dass die Leistung oder Qualität darunter leiden würde.

Sie ergänzt, dass sie der HHL den Auftrag weitergibt, um noch einmal nach gleichwertigen und kostengünstigeren Substituierungsmöglichkeiten zu schauen, damit gegebenenfalls gleichwertige Alternativen in Betracht gezogen werden können. Eine entsprechende Rückmeldung werde sie zu gegebener Zeit geben.

BESCHLUSS

-

TOP 6.3. Anfrage GR Reuther zur Fernwärme

Sachverhalt

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Verhandlungsverlauf

GR Reuther merkt an, dass im Gemeindeblatt aus seiner Sicht zu wenig Informationen zum Thema Fernwärme veröffentlicht werden. Ihm sei bekannt, dass bereits mehrere Gespräche geführt wurden, allerdings fehle ein übersichtlicher Plan, aus dem hervorgeht, bis wohin die Fernwärmeleitung ausgebaut wird oder in welchen Straßen nur noch wenige Anschlüsse fehlen. Wenn Bürgerinnen und Bürger erkennen würden, dass nur wenige Anschlüsse zur vollständigen Erschließung fehlen, könnten sich möglicherweise noch weitere für einen Anschluss entscheiden. Insgesamt bekomme man derzeit zu wenig Informationen, und die Süwag könne in diesem Bereich mehr Öffentlichkeitsarbeit leisten.

BMin Dr. Lee zeigt Verständnis für die Anmerkung und hält es für eine gute Idee, durch mehr Transparenz das Interesse der Bürgerschaft zu erhöhen. Sie erklärt, dass sie hierzu erneut den Austausch mit der Süwag suchen werde. Das Vorhaben des 1. Bauabschnitts wurde erfreulicherweise beschlossen, doch eine aktuelle Erweiterung auf andere Straßenzüge sei insbesondere aufgrund des hohen Investitionsvolumens der Süwag aktuell nicht möglich. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner des 1. Bauabschnitts seien bereits angeschrieben und kontaktiert worden, dennoch stimme sie zu, dass eine verstärkte Informationsarbeit sinnvoll wäre.

GR Reuther ergänzt, dass die Gemeinde über das Hoheitsrecht des Amtsblatts verfüge und dieses regelmäßig, etwa alle drei Wochen, zur Information und Werbung für das Fernwärmeprojekt nutzen könne. Zudem könne dort ein Plan veröffentlicht werden, um den aktuellen Ausbauzustand anschaulich darzustellen. Nicht betroffene Bürgerinnen und Bürger bekämen bisher zu wenig von dem Projekt mit.

BMin Dr. Lee nimmt das zur Kenntnis.

BESCHLUSS

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TOP 6.4. Anfrage GR Ziegler zur Geschwindigkeitstafel in der Hauptstraße

Sachverhalt

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Verhandlungsverlauf

GR Ziegler merkt an, dass er den aktuellen Standort der Geschwindigkeitsanzeigetafel für ungünstig hält. Durch den Baum werde die Sicht und damit die Wirkung der Tafel erheblich beeinträchtigt. Seiner Meinung nach sollte die Tafel vor dem Baum aufgestellt werden. Zudem habe die Anzeige zeitweise nicht funktioniert.

Frau Ehmann erklärt, dass der derzeitige Standort gewählt wurde, weil an dieser Stelle bereits Hülsen im Boden vorhanden sind. Für einen neuen Standort müssten diese erneut gesetzt werden. Sie stimmt Herrn Ziegler jedoch zu, dass die Wirkung der Tafel aufgrund des Baumes eingeschränkt ist. Dass die Tafel zeitweise nicht funktioniert habe, liege an der aktuellen Jahreszeit, da sie über Solarpaneele betrieben wird.

BESCHLUSS

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