Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates v
TOP 1 Einwohnerfragen
Sachverhalt
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Verhandlungsverlauf
Ein Anwohner merkt an, dass der Beitrag im Gemeindeblatt zur Deutschen Glasfaser keine konkreten Informationen enthalten habe, außer der Aussage, dass es noch dauern werde. Er betont, dass der Ausbau langsam beginnen müsse, da es sonst unglaubwürdig werde. Außerdem fragt er nach einem konkreten zeitlichen Starttermin.
BMin Dr. Lee erklärt, dass der Glasfaserausbau kommen wird und entsprechende Verträge mit Anliegern bestünden, jedoch keine Verträge mit der Gemeinde. Die Gemeinde selbst habe daher keine vertraglichen noch rechtlichen Möglichkeiten, Druck auszuüben. Der Fokus der Deutschen Glasfaser liege derzeit noch auf Mundelsheim und Hessigheim, damit dort die Arbeiten abgeschlossen werden können. Ihr sei jedoch zugesichert worden, dass in den kommenden Monaten eine eindeutigere Rückmeldung zu erwarten sei. Zudem laufen Gespräche mit der Kreisbreitbandgesellschaft im Landratsamt sowie mit der Telekom. Anfang nächsten Jahres sollten, nach dem aktuellen Stand, zeitlich validere Rückmeldungen dieser Akteure da sein. Sie werde dann wieder so schnell als möglich darüber informieren.
BESCHLUSS
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TOP 2. Betriebsplanung für den Gemeindewald im Forstwirtschaftsjahr 2026
Sachverhalt
Der Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2026 wurde vom Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Wald, aufgestellt.
Den geplanten Einnahmen in Höhe von 71.313 €, die zum Großteil aus den Verkaufserlösen der Holzernte bestehen, stehen geplante Ausgaben in Höhe von 61.940 € entgegen.
Die Ausgaben entfallen hauptsächlich auf die Holzernte (35.200 €) sowie die Forstverwaltungskosten (18.470 €).
In der Gegenüberstellung führt dies im Forstbetriebsplan 2026 zu einem positiven Ergebnis des Forstbetriebes in Höhe von 9.373 €.
Weitere Erläuterungen zum Forstwirtschaftsjahr 2025 und zur Situation im Pleidelsheimer Wald werden in der Sitzung durch unseren Revierleiter, Herrn Jürgen Weis erfolgen.
Verhandlungsverlauf
BMin Dr. Lee begrüßt Förster Herrn Weiß und kündigt an, dass dieser den Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2026 vorstellen werde. Sie freut sich über das positive Ergebnis von 9.300 €, betont jedoch, dass der immaterielle Wert des Waldes weit darüber liege, da er für Pleidelsheim ein wichtiges Naherholungsgebiet darstelle.
Herr Weiß berichtet, dass der Pleidelsheimer Wald sehr vielfältig sei und die Gemeinde über eine Fläche von 182 ha Wald verfüge. Der jährliche Hiebsatz sei auf 791 m³ angestiegen, da die Bestände „ins Ziehen“ kommen und gut wachsen. Der Laubholzanteil liege bei 87 %, der Nadelholzanteil bei nur 13 %. Zudem weist er auf den Brennholzverkauf am 31.12.2025 hin.
In diesem Jahr seien die Wetterbedingungen für den Wald ausgesprochen günstig gewesen: Es habe im Frühjahr rechtzeitig geregnet, und es habe keine ausgeprägte Trockenperiode gegeben. Dennoch seien die Folgen der Trockenjahre ab 2018 weiterhin erkennbar, da ältere Bäume nach und nach absterben. Aktuell gebe es rund 4 ha Jungbestandspflege. Nach Abzug der geplanten Ausgaben werde voraussichtlich ein Überschuss von 9.300 € verbleiben.
GRin Staudenmaier bedankt sich für den sehr aufschlussreichen Vortrag. Sie betont, dass ein negatives Ergebnis nicht schlimm wäre. Sie verweist auf die rund 1.000 markierten und damit geschützten Bäume und möchte wissen, wie mit Ausfällen umgegangen werde, etwa wenn markierte Bäume absterben oder zu Totholzprojekten werden. Ob dann ein Ersatzbaum markiert werde oder ob die Zahl starr bleibe.
Herr Weiß erläutert, dass seit 10–15 Jahren ein Alt- und Totholzkonzept gelte. Es dürfe dabei jedoch kein Risiko für den übrigen Bestand entstehen. Ausgewiesen seien sogenannte Habitat-Baumgruppen mit etwa zehn älteren Bäumen mit Rindentaschen und Höhlenstrukturen. Vorgaben aus Bundesförderprogrammen seien nicht eindeutig definiert, weshalb auch unklar sei, wer im Detail prüfe, wenn einzelne Bäume ausfallen. Grundsätzlich seien die Bäume aber markiert und gezählt.
GRin Staudenmaier stellt klar, dass es ihr nicht um Kontrolle gehe, sondern darum, wie gewährleistet werde, dass die Zahl von 1.000 Bäumen langfristig erhalten bleibe.
Herr Weiß erklärt, dass die markierten Bäume farblich gekennzeichnet und dokumentiert seien. Man könne sie sich jederzeit gemeinsam ansehen. Das System sei statisch, entwickle sich aber fortlaufend weiter.
GR Beutel bedankt sich für den Vortrag und freut sich auf die geplante Forstbegehung.
GR Breuer schließt sich dem Dank an und fragt, ob es Anlass gebe, sich um den Personalbestand des Forstbetriebs zu sorgen.
Herr Weiß berichtet, dass die Forstbetriebsgemeinschaft aktuell gut aufgestellt sei. Die Altersstruktur habe sich von einer „Pyramide“ zu einem ausgeglicheneren Quader entwickelt. Zwei junge, sehr gute Mitarbeiter seien dazugekommen. Insgesamt seien sie nun 4 ¾Stellen, was gut funktioniere. Beide neuen Kräfte seien Quereinsteiger. Er betont, dass er den Personalbedarf stets im Blick habe und daran interessiert sei, das gute Niveau auch künftig zu halten.
GR Keller berichtet, dass kürzlich Bäume in Richtung Murr entfernt worden seien, und fragt, ob dies durch die Forstmitarbeiter selbst erfolgt sei.
Herr Weiß erläutert, dass im „Wäldle“ zwar Arbeiten durch die eigene Mannschaft ausgeführt würden, für Maßnahmen mit verkehrsrechtlicher Anordnung jedoch oftmals professionelle Teams mit entsprechender Ausrüstung wie Nachladern und Hebebühnen beauftragt würden. Er habe die Arbeiten im angesprochenen Bereich organisiert, aber nicht selbst ausgeführt. Die betroffenen Bäume seien stark durch das Eschentriebsterben gefährdet gewesen und mussten entfernt werden.
GR Ziegler möchte wissen, ob die Maßnahme abgeschlossen sei oder weitere Bäume gefällt werden müssten.
Herr Weiß erklärt, dass die Arbeiten auf der gemeindeeigenen Fläche abgeschlossen seien. Der obere Bereich gehöre Privatpersonen; dort sei die Gemeinde nicht zuständig.
GR Reuther merkt an, dass links der geräumten Fläche Wiesen liegen und entlang der Südseite des Waldes früher ein Weg verlaufen sei, der nun zugewachsen sei. Er fragt, ob es sinnvoll wäre, diesen Weg wieder freizulegen, um den Förstern den Zugang zu erleichtern.
Herr Weiß erklärt, dass die Erschließung für diesen Bereich grundsätzlich von innen erfolge und sie diesen Weg nicht benötigten. Er werde sich die Situation aber nochmals anschauen.
GR Reuther weist zudem auf einen zweiten, ebenfalls zugewachsenen Weg hin.
Herr Weiß stellt klar, dass dieser Bereich in Privatbesitz sei, werde sich ihn aber ebenfalls ansehen.
Zum Abschluss bedankt sich BMin Dr. Lee nochmals ausdrücklich bei Herrn Weiß für seine Präsentation und sein großes Engagement. Sie freue sich sehr, ihn für diese Aufgabe in Pleidelsheim zu haben, da er sich um die Entwicklung und um den Baumbestandsnachwuchs hervorragend kümmert. Ihr sei das wichtig, da der Wald für Pleidelsheim von sehr hohem Wert sei.
BESCHLUSS
Der Gemeinderat stimmt dem vom Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Wald, aufgestellten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2026 zu.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss: 14
Gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 3.1. Neubau einer Werkhalle mit Büro und einer Wohnung Raiffeisenstraße, Flst. 4198
Sachverhalt
Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan „Gewerbegebiet XI“, rechtskräftig seit dem 25.09.2025. Zulässig sind Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,8. Eine untergeordnete Betriebswohnung ist ausnahmsweise zulässig.
Der Bauherr plant den Neubau einer Werkhalle mit Büro und einer Wohnung. Da es sich um einen reinen Montagebetrieb handelt, wird die Halle als Lagerhalle und nicht als Werkhalle errichtet. Dies ist in der gewerblichen Nutzung im Antrag widersprüchlich definiert.
Zum Vorhaben wurde die Einfriedung bereits errichtet, dies wurde bei einer Baukontrolle festgestellt. Die Einfriedung wurde nicht entsprechend dem Bebauungsplan errichtet. Da der Bauherr diese aber beibehalten bzw. nur gering verändern möchte, beantragt er die entsprechenden Befreiungen.
Die Gemeinde Pleidelsheim wurde von der Baurechtsbehörde Freiberg a. N. mit Schreiben vom 07.11.2025 um Stellungnahme gebeten.
Die Baurechtsbehörde weist auf folgende Punkte hin:
Planungsrechtliche Prüfung:
Die Gebäude und Anlagen (außer der Einfriedung) entsprechen dem Bebauungsplan. Eine untergeordnete Betriebswohnung ist zulässig.
Für die Einfriedung ist folgende Regelung im Bebauungsplan festgesetzt: Tote Einfriedungen dürfen die Höhe von 2,0 m nicht überschreiten. Bei Einfriedungen entlang der öffentlichen Verkehrsfläche ohne Gehweg oder Sicherheitsstreifen ist ein Abstand von 0,5 m zur Verkehrsfläche einzuhalten.
Tote Einfriedungen müssen zur Durchlässigkeit von Kleintieren einen Mindestabstand von 10 cm zum Boden aufweisen.
Der Bauherr möchte eine tote Einfriedung aus Betonfertigteilen 1,80 m bis 2,00 m Höhe errichten. Der Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche beträgt nur 0,45 m anstatt wie nach dem Bebauungsplan vorgegeben 0,5 m. Ein Bodenabstand weist diese Anlage nicht auf.
Die Baurechtsbehörde möchte anmerken, dass aus Gründen des Natur- und Artenschutzes die Durchlässigkeit der Einfriedung zugunsten von Kleintieren gewährleistet sein sollte. Insbesondere durch das auf dem Grundstück befindliche Pflanzgebot „Hochstaudenflur“, da durch den Bebauungsplan Außenbereich in Gewerbegebiet „umgewandelt“ wurde. Kleintiere können sich nicht auf oder vom Grundstück bewegen und das Pflanzgebot ist im Privatgrundstück eingemauert. Das ist hier in diesem neuen Bebauungsplan nicht vorgesehen und sollte explizit mit dem Bodenabstand für Kleintiere verhindert werden. Eine Unterschreitung des Abstandes zur öffentlichen Verkehrsfläche um 5 cm sieht die Baurechtsbehörde nicht so kritisch wie der Bodenabstand.
Zudem merkt die Baurechtsbehörde an, dass weder Gründe der Sicherheit noch der Privatsphäre bei 10 cm Bodenabstand vorgetragen werden können. Begründet wurde der Befreiungswunsch nicht. Da es sich um Betonelemente handelt, sollte der Einbau von Abstandshaltern kein Problem darstellen, wobei der Bauherr sowieso in der Verantwortung steht, dieses verfahrensfreie Vorhaben entsprechend der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu errichten.
Erste bauordnungsrechtliche Einschätzung:
Zum derzeitigen Stand sind keine Verstöße ersichtlich.
Verhandlungsverlauf
BMin Dr. Lee erläutert, dass für das Bauvorhaben der Bebauungsplan „Gewerbegebiet XI“ gilt. Geplant ist der Bau einer Lagerhalle mit einer untergeordneten Wohnnutzung; diese sei im Bebauungsplan ausnahmsweise zulässig. Bei einer Baukontrolle sei festgestellt worden, dass bereits eine Einfriedung errichtet wurde. Diese entspreche jedoch nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Daher sei eine Befreiung hinsichtlich des Grenzabstands zur Verkehrsfläche um 0,05 m sowie des erforderlichen Bodenabstands von 10 cm notwendig.
Der Beschlussvorschlag wurde dahingehend angepasst, dass sich der Bauherr verpflichtet, den vorgeschriebenen Bodenabstand überall herzustellen. Es seien Hinweise eingegangen, dass der Bauherr bereits vor Errichtung der toten Einfriedung auf die Vorgaben hingewiesen worden sei, er sie aber dennoch errichtet habe. Es solle kein Präzedenzfall für andere Gewerbebetriebe geschaffen werden. Die Herstellung des 10-cm-Abstands wird eingefordert.
GR Reuther äußert deutliche Kritik daran, dass der Zaun bereits im Vorfeld errichtet wurde. Dies sollte man grundsätzlich nicht durchgehen lassen. Er befürchtet, dass andere dadurch ermutigt würden, ebenfalls vorzeitig zu bauen. Außerdem gebe es keinerlei Begrünung; die gesamte Anlage wirke sehr versiegelt und abgeschirmt. Er würde mehr verlangen als nur die 10 cm Bodenabstand. Seiner Ansicht nach könne der Bauherr die 10 cm an den Seiten und rückwärtig herstellen und zusätzlich an der Frontseite eine Hecke pflanzen, um die Ansicht zu verbessern.
BMin Dr. Lee betont, dass nur das gefordert werden könne, was der Bebauungsplan vorsieht. Wie der Bauherr die Vorgaben im Einzelnen umsetze, sei dessen Verantwortung.
GRin Staudenmaier schließt sich den Ausführungen von GR Reuther an.
GR Keller erklärt, eine grundsätzliche Änderung seien seiner Ansicht nach wohl nicht mehr möglich. Eventuell könnten einzelne Module der Mauer herausgenommen werden, um eine Bepflanzung zu ermöglichen. Dies solle in einem Gespräch mit dem Bauherrn erörtert werden.
BMin Dr. Lee ergänzt, dass der Beschluss angepasst werden könne, wenn der Gemeinderat weitergehende Anforderungen als die im Beschlussvorschlag genannten, stellen wolle.
GR Günther weist darauf hin, dass bei vorherigen Gesprächen bereits auf die Einhaltung der 10 cm hingewiesen worden sei. Deshalb solle man nun keinen zusätzlichen Kompromiss anbieten.
GR Beutel ist der Ansicht, dass die 10 cm kein Problem darstellen sollten. Man müsse darauf vertrauen können, dass Bauherren die Regeln einhalten.
GR Vogel schließt sich an und betont, dass man keinen Präzedenzfall schaffen dürfe. Er bestehe darauf, dass der Bauherr den vorgeschriebenen Abstand herstellt, notfalls durch Rückbau.
GR Reuther stellt den Antrag, das Baugesuch abzulehnen, solange unklar sei, wie die Mauer konkret aussehe. Das Baugesuch sei abzulehnen, da der 10-cm-Abstand nicht eingehalten wurde und die Mauer vor der Baugenehmigung errichtet worden sei.
GR Beutel bittet um eine andere Formulierung, falls der Beschluss rechtlich anders gefasst werden müsse.
GRin Staudenmaier schlägt vor, das Einvernehmen unter der Bedingung zu erteilen, dass der Bodenabstand vollständig hergestellt werde. Dies sei eindeutig und klar.
GR Reuther betont, dass die 10 cm überall eingehalten werden müssen, nicht nur an einzelnen Stellen und zieht seinen Antrag durch die Umformulierung zurück.
GR Staudenmaier unterstreicht, dass der Bebauungsplan klare Vorgaben mache und diese auch einzuhalten sei; andernfalls mache sich der Gemeinderat unglaubwürdig.
BMin Dr. Lee schlägt vor, den Antrag von GRin Staudenmaier, „das Einvernehmen unter der Bedingung der vollständigen Herstellung des 10-cm-Bodenabstands zu erteilen“, so zu übernehmen.
BESCHLUSS
Das gemeindliche Einvernehmen wird, mit der Bedingung, dass der Bodenabstand der Einfriedung von 10 cm herzustellen ist, erteilt.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss: 14
Gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 3.2. Sitzung Neubau einer Lagerhalle mit Sozialräumen Raiffeisenstraße, Flst. 4198/2
Sachverhalt
Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan „Gewerbegebiet XI“, rechtskräftig seit dem 25.09.2025. Zulässig sind Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe. Ebenso zulässig sind Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,8.
Der Bauherr plant auf dem 852 m² großen Grundstück den Neubau einer 2253 m³ großen Lagerhalle mit Sozialräumen. Das Gebäude ist in die Gebäudeklasse 1 einzuordnen. Die maximal zulässige Gebäudehöhe von 12,0 m sowie die Grundflächenzahl von 0,8 wurden nicht überschritten. Die vier notwendigen Stellplätze werden vom Bauherrn erstellt.
Die Gemeinde Pleidelsheim wurde von der Baurechtsbehörde Freiberg a. N. mit Schreiben vom 31.10.2025 um Stellungnahme gebeten.
Die Baurechtsbehörde weist auf folgende Punkte hin:
Planungsrechtliche Prüfung:
Das Vorhaben entspricht dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet XI“.
Erste bauordnungsrechtliche Einschätzung:
Zum derzeitigen Stand sind keine Verstöße ersichtlich.
Verhandlungsverlauf
BMin Dr. Lee berichtet, dass der Neubau einer Lagerhalle geplant ist. Für das betreffende Gebiet gilt der Bebauungsplan „Gewerbegebiet XI“. Das Vorhaben entspricht dessen Festsetzungen, da es in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben geplant wurde und weder die Grundflächenzahl noch die zulässige Gebäudehöhe überschreitet. Aus diesem Grund bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken.
BESCHLUSS
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss: 14
Gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 4. 1.Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 30.01.2025 im Rahmen des Haushalts auch den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2025 beraten und beschlossen.
Nun wird ein Nachtrag notwendig, da nun bereits 2025 Zahlungen für den Ausbau der Kläranlage Nesselwörth fällig werden. Diese Zahlen lagen der Verwaltung zur Erstellung des Wirtschaftsplan 2025 noch nicht vor.
Im Weiteren wird auf die Darstellung im Vorbericht verwiesen.
Verhandlungsverlauf
BMin Dr. Lee informiert, dass in der Gemeinderatssitzung Ende Januar 2025 über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigungen bereits beraten und dieser beschlossen wurde. Nun sei jedoch ein Nachtrag erforderlich, da im Jahr 2025 zusätzliche Ausgaben für den Ausbau notwendig werden. Diese Ausgaben waren Stand Januar nicht vorgesehen.
Frau Fauser berichtet zur Kläranlage Nesselwörth. Die 4. Reinigungsstufe werde derzeit ausgebaut, welche ursprünglich erst für das nächste Jahr vorgesehen war. Die Fördermittel seien bereits bewilligt worden und die ersten Abschlagszahlungen durch die Gemeinde bzw. den Eigenbetrieb Abwasser müssen bereits geleistet werden. Dadurch entstehe eine zusätzliche Ausgabe von rund 350.000 € für das Haushaltsjahr 2025. Diese Summe war im Investitionsprogramm für das Jahr 2025 ursprünglich nicht eingeplant. Da der Eigenbetrieb innerhalb von fünf Jahren auf null herauskommen müsse, sei die Finanzierung über Kredite notwendig. Das Investitionsvolumen erhöhe sich damit auf insgesamt 863.000 €, das Kreditvolumen entsprechend um 350.000 €.
Im Nachtragshaushalt müssten zudem die laufenden Entwicklungen des Wirtschaftsjahres berücksichtigt werden. Man rechne mit rund 12.000 € höheren Abwassergebühren, zudem werde die Kanalunterhaltung etwa 80.000 € teurer. Das Ergebnis des Wirtschaftsjahres verschlechtere sich dadurch um rund 98.000 €. Der Eigenanteil der Gemeinde liege in den kommenden vier bis fünf Jahren bei etwas über einer Million Euro. Der Investitionsplan werde entsprechend angepasst und in der nächsten Sitzung vorgestellt.
GR Breuer merkt an, dass die 4. Ausbaustufe bereits seit längerem bekannt gewesen sei. Man habe darauf keinen Einfluss, die Auflage müsse erfüllt werden, und der Ausbau sei beauftragt. Somit müsse die Gemeinde die Kosten nun tragen.
GRin Staudenmaier möchte wissen, ob auf die Gemeinde zusätzliche Kosten in Höhe von 350.000 € zukommen.
Frau Fauser erläutert, dass diese Kosten eigentlich erst für 2026 vorgesehen waren. Da jedoch bereits Zahlungen erfolgten, könne der Kredit hierfür nicht rückwirkend im Jahr 2026 aufgenommen werden. Die Ausgabe sei früher angefallen als geplant.
BESCHLUSS
Der Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Wasserversorgung wird wie auf S. 3 in der Anlage zu dieser Drucksache dargestellt beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss: 14
Gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Dem Beschluss wird einstimmig zugestimmt.
TOP 5 Vorberatung des Haushalts 2026 und des Investitionsprogramms 2026-20235
Sachverhalt
In der Sitzung soll das Investitionsprogramm für die mittlere Finanzplanung beraten werden.
Zudem wird die Kämmerei die bereits erfolgten Einsparungen darstellen und weitere mögliche Einsparpotentiale aufzeigen.
Die Anlagen zur Sitzungsvorlage werden noch nachgereicht.
Verhandlungsverlauf
Der TOP 5 wurde mit TOP 7 getauscht
BMin Dr. Lee berichtet, dass die Einsparpotenziale aus laufender Geschäftstätigkeit der Verwaltung sowie aus Investitionstätigkeit doch eher kurzfristig versendet wurden und sie sich hierfür entschuldigt. Der Haushalt sehe weiterhin solide aus, das laufende Jahr könne voraussichtlich gut abgeschlossen werden und auch das kommende Jahr weise zwar aktuell noch ein Minus auf, jedoch kein dramatisches. Man müsse den Grundsatz der Sparsamkeit weiterhin einhalten und konstruktiv diskutieren, welche Maßnahmen durchgeführt, verschoben oder gestrichen werden können. Die Verwaltung habe sich intensiv damit beschäftigt, wo im laufenden Betrieb Einsparungen möglich sind. Zuerst hat die Verwaltung geschaut, wo sie an sich selbst sparen kann, nachfolgend werden Einsparungen aus Investitionstätigkeiten gesucht.
Frau Fauser berichtet, dass die wesentlichen Rahmenbedingungen bereits als Vorgriff auf die nächste Sitzung bezüglich der Haushaltseinbringung vorgestellt würden. Zahlreiche steuerrechtliche Änderungen führten dazu, dass Gewerbetreibende entlastet werden, was für die Gemeinde jedoch geringere Gewerbesteuereinnahmen bedeute. Zwar sei ein höherer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer vorgesehen, aber ob dieser die Einbußen ausgleiche, werde sich erst zeigen. Auch die Senkung des Umsatzsteuersatzes wirke sich negativ aus. Auf Kreisebene werde der Kreisumlagesatz auf 33 % erhöht (Vorjahr 31 %). Jede Steigerung um 1 % bedeute für die Gemeinde eine Mehrbelastung von rund 120.000 –140.000 €. Durch gesenkte Bedarfsmesszahlen im Land steige rechnerisch die Steuerkraft der Gemeinde, während der Bedarf sinke, wodurch Pleidelsheim insgesamt rund 240.200 € schlechter dastehe als bisher angenommen.
Frau Beck erklärt, dass bei den zum Teil bereits zuvor beschlossenen Erhöhungen, höhere Einnahmen eingeplant werden können. So bringt die Verpachtung der Blumenstraße 18 an die GWP zusätzliche 9.000 €, die Anpassung der Essensgelder und Benutzungsgebühren rund 30.000 €, die neue Friedhofssatzung etwa 5.000 €. Die angepassten Grundsteuerhebesätze ab 2025 führen zu Mehreinnahmen von rund 40.000 € sowie zusätzlich etwa 100.000 € bei der Gewerbesteuer. Hundesteuer und Verwaltungsgebühren bringen jeweils rund 5.000 € mehr. Diskutiert werden müssen noch eine mögliche Verwaltungsgebühr für besondere Trauungen sowie die Frage, ob Kassengeschäfte, die die Gemeinde bisher unentgeltlich für die GWP übernimmt, künftig in Rechnung gestellt werden sollen.
Sie berichtet weiter, dass auf der Ausgabenseite verschiedene Einsparpotenziale bestehen: Der Wegfall eines Leasingfahrzeugs ermögliche Einsparungen von rund 3.500 €, die Umstellung der Telefonanlage 5.800 €, der Verzicht auf die sommerliche externe Ortsbestreifung 8.500 €. Ein Vorschlag sei, den Medienetat der Ortsbücherei um 5.000 € zu reduzieren. Bei Unterbringungskosten in angemieteten und eigenen Wohnungen könnten rund 10.000 € eingespart werden; ebenso bei der Pflege von Grünanlagen durch den Bauhof. Weitere 40.000 € könnten eingespart werden, indem Stellen zeitlich verzögert nachbesetzt werden. Zudem bringe das einmalige Aussetzen eines Ausbildungsplatzes rund 6.500 € Einsparung im ersten Jahr, danach 20.000 € pro Jahr. Als weitere Möglichkeit könne bei Straßenunterhaltung auf sofortige Ausbesserung kleinerer Schäden verzichtet werden.
Danach werden die freiwilligen Leistungen vorgestellt und erklärt, dass sie ausdrücklich keine Streichliste seien; es sei lediglich eine Übersicht darüber, welche freiwilligen Bereiche, wie Jugendmusikschule, Medienetat, Straßenfest, Vereinsförderung, Familienpass, Streuobstwiesenpflege, betreutes Wohnen, Jugendhaus und Spielplätze etc. die Gemeinde finanziert und welche Spielräume generell bestehen.
Frau Fauser berichtet zudem, dass für 2026 aktuell ein Defizit von rund 930.000 € zu erwarten sei, was rund 76.000 € besser ausfalle als ursprünglich geplant. Die Verwaltung plane bewusst vorsichtig, um Puffer zu schaffen. Da Umlagen auf Basis der Ergebnisse von vor zwei Jahren berechnet werden, und diese Jahre wirtschaftlich gut waren, erhalte die Gemeinde nun weniger Zuschüsse. Für 2027 und 2028 seien positive Ergebnisse zu erwarten.
Bei den Investitionen gebe es kleinere Anpassungen: Das Jauchefass aus dem Jahr 1989 müsse für rund 25.000 € ersetzt werden, mehrere Fahrzeuge im Bauhof seien veraltet (Erstzulassung teilweise aus den 1990er Jahren). Für 2027 sei ein zusätzlicher PKW für den Bauhofleiter vorgesehen. Die Grundschule sei mit 40 iPads ausgestattet, deren Laufzeit fünf Jahre betrage; weiterer Mehrbedarf bestehe zunächst aus Sicht der Verwaltung nicht. Die Ausstattung der Klassenzimmer sei gesichert. Skaterpark, Begrünungskonzept der Wiegehalle und die Umsetzung der Blumenstraße seien für 2027 eingeplant.
BMin Dr. Lee bedankt sich bei Frau Beck und bei Frau Fauser und berichtet abschließend, dass Pleidelsheim im landesweiten Vergleich weiterhin sehr gut aufgestellt sei. Bei der Jährlichen Mitgliederversammlung des Gemeindetags in Reutlingen sei deutlich geworden, dass lediglich rund 10 % der Kommunen einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen könnten. Pleidelsheim sende daher dennoch auch ein starkes Signal verantwortungsvoller Haushaltsführung. Die bereits beschlossenen Gebührenerhöhungen seien auch wichtig, um Fördermittel aus dem Ausgleichsstock erhalten zu können. Die Verwaltung habe zudem im Bezug auf eigene Einsparungen aus Verwaltungstätigkeiten bereits Verträge gekündigt und Maßnahmen umgesetzt, die Einsparungen von rund 140.000 € ermöglicht hätten, ohne jedoch einen Qualitätsverlust zu erhalten. Der Personalbereich sei trotz seiner Größe nur eingeschränkt beeinflussbar; dennoch könnten zeitversetzte Nachbesetzungen realistische Einsparungen erzielen.
Sie betone zudem, dass an den freiwilligen Aufgaben nicht eingespart werde.
GRin Staudenmaier lobt die gründliche Aufarbeitung der Einsparansätze, vor allem auch im laufenden Verwaltungsprozess. Sie gibt jedoch zu bedenken, dass das Aussetzen von Ausbildungsplätzen problematisch sei. Im Kontext des Fachkräftemangels sei Ausbildung essenziell.
BMin Dr. Lee entgegnet, dass nicht grundsätzlich auf Ausbildung verzichtet werde, sondern lediglich ein Jahr ausgesetzt werde, da in den vergangenen Jahren mehr als für den eigenen Bedarf ausgebildet wurde. Im darauffolgenden Jahr werde voraussichtlich wieder regulär ausgebildet. In manchen Jahren seien bis zu drei Auszubildende und mehrere Praktikanten gleichzeitig im Rathaus, was räumlich eng sei.
GRin Staudenmaier erklärt, unter diesen Bedingungen zustimmen zu können.
GR Breuer äußert sein Erstaunen über die Höhe der Kreisumlage und die eingeschränkten Einflussmöglichkeiten der Kommunen. Jugendhaus und Spielplätze seien für ihn tabu für Einsparungen. Auch die Aussetzung der Ausbildungsstelle sehe er kritisch.
BMin Dr. Lee erläutert, dass wohl zu Beginn sogar über 40 % Kreisumlage beim Landratsamt diskutiert wurden und verweist auf die ebenfalls schwierige Finanzlage sowohl des Kreises als auch des Landes.
GRin També unterstützt die Aussagen zum Jugendhaus und den Spielplätzen und erkundigt sich nach künftig offenen Personalstellen für Azubis.
BMin Dr. Lee erklärt, dass es kurz- bis mittelfristig welche geben könnte und man nach Übernahmemöglichkeiten schaut, wenn die entsprechenden Stellen frei sind.
GRin Staudenmaier möchte wissen, wieso externe Ortsbestreifung im Sommer gekündigt wurde.
Frau Ehmann berichtet, dass es eine Diskrepanz zwischen den Meldungen der Sicherheitsfirma und den Rückmeldungen aus der Bürgerschaft gegeben habe.
BMin Dr. Lee geht die Investitionsübersicht durch: Für 2026 sollen diverse rote Balken (verschiebbare Maßnahmen) gestrichen werden. Der Medienetat werde reduziert. 250.000 € für den Murrer Weg sollen übernommen werden.
Sie berichtet, dass die WIR-Fraktion folgende Anträge eingereicht habe.
Der Skaterpark und das Begrünungskonzept Wiegehalle solle auf 2026 vorgezogen werden; die Kapitalerhöhung der Blumenstraße 18 von 2026 auf 2027 verschieben.
GR Vogel begründet das Vorziehen des Skaterparks mit dem Engagement der Jugendlichen und hält das Projekt für dringlich. Das Begrünungskonzept sei wichtig für das Hitzemanagement des Ortes. Die Blumenstraße 18 sei weniger dringlich.
GR Schumann befürwortet den Skaterpark für 2026 und würde die Blumenstraße 18 nicht verschieben.
GR Kaspar stimmt GR Schumann zu und befürwortet den Skaterpark für 2026 und würde die Blumenstraße 18, aufgrund des beschlossenen Förderantrags nicht verschieben.
GR Reuther erklärt, dass von der Fraktion nicht eine Begrünung allein an der Wiegehalle in Höhe von 150.000 € gefordert werde, sondern dass zumindest ein kleinerer Betrag jährlich eingeplant werde. Zudem bezweifelt er die Notwendigkeit eines vollständigen Austauschs des Jauchefasses. Ein örtlicher Fachmann könne prüfen, ob eine Reparatur ausreiche.
BMin Dr. Lee schlägt vor, das Fass prüfen zu lassen und eine Entscheidung 2027 nach Rückmeldung zu treffen. Eine kostengünstige Reparatur sei ggf. auch 2026 einplanbar, ansonsten ist der Betrag auf 2027 zu schieben.
GR Ziegler betont die Bedeutung von Angeboten für Jugendliche nach Fertigstellung des Bewegungsparks, weshalb der Skaterpark auf 2026 verschoben und zeitnah realisiert werden sollte.
GR Günther stimmt dem zu, zeigt aber Bedenken hinsichtlich der Realisierbarkeit der Pflege des Rathausplatzes durch den Bauhof aufgrund der fehlenden Möglichkeiten.
BMin Dr. Leeerläutert, dass der Bauhof entsprechende abgesprochene Aufgaben übernehme und sie das Feedback erhalten habe, dass die Kapazitäten dafür ausreichen. Sie werde jedoch erneut eine Rückmeldung einholen, der Bauhof soll nicht überlastet werden.
Zudem berichtet sie, dass sie bereits im Jugendhaus war, um mit den Jugendlichen wegen der Realisierung zu sprechen und weitere Termine 2026 geplant sind.
GR Breuer erkundigt sich nach dem Fortbestand der Fördermittel für die Blumenstraße 18 bei einer Verschiebung.
BMin Dr. Lee erklärt, dass die Fördermittel nach aktuellem Stand bestehen bleiben, bei Verschiebung jedoch keine Garantie gegeben werden könne.
GRin Staudenmaier bittet darum, die Fristen der Zuschusszusage mit der L-Bank zu klären. Außerdem weist sie auf das leerstehende ehemalige Pfarrhaus hin und regt an, es in die mittelfristige Planung aufzunehmen. Sie möchte außerdem, dass die 150.000 € nicht nur für ein Begrünungskonzept an der Wiegehalle eingeplant werde, sondern für ein allgemeines Klimakonzept.
Frau Fauser erläutert, dass eine Nutzung des Pfarrhauses als Kita-Gruppe früher erwogen wurde, jedoch dies dann durch den Denkmalschutz verhindert wurde.
BMin Dr. Lee schlägt vor, Nutzungsmöglichkeiten erneut zu prüfen und das Thema in den kommenden Jahren zu berücksichtigen.
GR Günther hinterfragt die zeitlichen Kapazitäten der Verwaltung ein Klimakonzept zu erstellen.
BMin Dr. Lee berichtet, dass sie das nicht vorhersagen könne, es aber die Möglichkeit für eine externe Beauftragung gibt.
GR Kaspar erkennt, dass sich alle über den Skaterpark einig seien. Zudem würde er das Begrünungskonzept bei 2027 belassen, da bereits die Sanierung des Murrer Wegs auf 2026 geschoben wurde.
BMin Dr. Lee erläutert, dass genau aus diesem Grund der TOP verschoben wurde.
GRin Staudenmaier erklärt, dass es aktuell Deluxe-Pläne für das Begrünungskonzept gebe, die so niemand umsetzen könne. Ihr sei eine abgespeckte Version lieber, weshalb ihr eine dreimal jährliche Einplanung von 50.000 € genüge, da nichts einplanen keine Lösung sei.
BMin Dr. Lee nimmt dies so zum Beschluss mit auf.
BESCHLUSS
Für den Haushalt werden folgende Punkte neu aufgeführt oder verschoben:
Der Skaterpark wird auf das Jahr 2026 vorgezogen
Für den Beschluss: 13 Gegen den Beschluss: 1
Für ein Klimakonzept zur Begrünung werden 50.000 € für die nächsten drei Jahre eingeplant
Für den Beschluss: 10 Gegen den Beschluss: 4
Für die Blumenstraße 18 wird der GWP eine Erhöhung der Eigenkapitalanlage für das Jahr 2026 gewährt.
Für den Beschluss: 11 Gegen den Beschluss: 3
Die Mittel zum Ersatz des Jauchefasses werden auf 2027 verschoben
Für den Beschluss: 13 Gegen den Beschluss: 1
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss: 13
Gegen den Beschluss: 1
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Dem Beschluss wird einstimmig zugestimmt.
TOP 6. Vergabe Jahresbau 2026-2027
Sachverhalt
Die Gemeindeverwaltung hat das Büro Rauschmaier Ingenieure GmbH aus Bietigheim-Bissingen mit einer Ausarbeitung eines Leistungsverzeichnisses sowie einer beschränkten Ausschreibung des Jahresbaus für die Jahre 2026 und 2027 beauftragt. Im Maßnahmenkatalog Jahresbau sind alle Tiefbauten der Straßen- und Wegeunterhaltung sowie Reparaturen von Wasserrohrbrüchen und Kleinmaßnahmen der Entwässerung enthalten. Es wurden sechs leistungsfähige Tiefbaufirmen in der Region zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Hiervon haben drei Firmen ein Angebot abgegeben. Der mit deutlichem Abstand günstigste Bieter ist die Fa. Langjahr Bau GmbH. Da die Fa. Langjahr Bau GmbH bereits seit einigen Jahren den Jahresbau der Gemeinde Pleidelsheim durchführt und sich als leistungsfähiger Partner bewiesen hat, empfiehlt die Verwaltung die Vergabe an die Fa. Langjahr Bau GmbH.
Verhandlungsverlauf
BMin Dr. Lee berichtet, dass die Gemeindeverwaltung das Büro Rauschmaier Ingenieure GmbH aus Bietigheim-Bissingen mit der Durchführung einer beschränkten Ausschreibung für den Jahresbau der Jahre 2026 und 2027 beauftragt hat. Insgesamt wurden sechs leistungsfähige Tiefbaufirmen aus der Region zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Drei Unternehmen haben ein Angebot eingereicht. Der mit deutlichem Abstand günstigste Anbieter ist die Firma Langjahr Bau GmbH.
Da die Firma Langjahr Bau GmbH den Jahresbau der Gemeinde Pleidelsheim bereits seit mehreren Jahren zuverlässig ausführt und sich als leistungsstarker Partner bewährt hat, empfiehlt die Verwaltung, den Auftrag erneut an die Firma Langjahr Bau GmbH zu vergeben.
BESCHLUSS
Die Arbeiten für den Jahresbau für die Jahre 2026 und 2027 werden an die Fa. Langjahr Bau GmbH vergeben.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss: 14
Gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
TOP 7 Sanierung Feldweg Murrer Weg
Sachverhalt
Der Feldweg Murrer Weg befindet sich in einem schlechten Zustand und wurde bereits mehrmals schadenbegrenzend durch die Mitarbeiter des Bauhofs repariert. Der Feldweg ist durch die Anbindung an die Gärtnerei Hammer stark frequentiert. Um eine nach- und werthaltige Lösung anzustreben, muss der Unterbau des Feldweges im südlichen Fahrbahnbereich zwischen dem Murrer Weg 1 und der Kreuzung Äußerer Murrer Weg in Vollausbau (rote Markierung) getätigt werden. Für die Restfahrbahn sowie den gesamten Bereich bis zur Kreuzung Sonnenhof 2 reicht ein Teilausbau aus (gelbe Markierung).
Die Kostenschätzung der Baumaßnahme beträgt laut Büro Rauschmaier ca. 249.795,39 € brutto und setzt sich wie folgt zusammen:
Kostenberechnung: 234.585,30 €
Ingenieurleistungen: 15.210,09 €
Gesamtkosten: 249.795,39 €
Die Kosten werden im Haushaltsplan 2026 entsprechend veranschlagt.
Verhandlungsverlauf
Der Tagesordnungspunkt wurde vorgezogen und mit dem Tagesordnungspunkt 7 getauscht.
BMin Dr. Lee erläutert, dass der Ausbau des Murrer Wegs auch im Zusammenhang mit der Haushaltskonsolidierung betrachtet werden müsse. In der Vorlage sei der schlechte Zustand der Straße dargestellt. Der Bauhof habe in der Vergangenheit nur noch schadensbegrenzende Reparaturen durchführen können. Bereits in den vergangenen Jahren sei eine Fräsung geplant gewesen; damals waren noch ca. 120.000 € eingestellt. Das Vorhaben wurde jedoch verschoben, die Kosten sind inzwischen auf rund 170.000 € gestiegen. Für einen vollständigen Ausbau seien aber etwa 250.000 € erforderlich. Die Frage sei, ob die Maßnahme Priorität habe oder ob sie zurückgestellt werden solle.
Herr Lörcher bestätigt, dass der Zustand des Murrer Wegs bereits mehrfach Thema gewesen sei. Es gebe deutliche Verdrückungen, insbesondere in einem Abschnitt. Eine reine Fräsung mit anschließendem Asphaltauftrag würde dazu führen, dass in etwa zehn Jahren erneut Verdrückungen auftreten könnten, da der Unterbau beschädigt ist. Die Ausbaustrecke betrage über 3.000 m², und der Weg sei relativ breit. Man könne zusätzlich die Bankette sanieren, da auch der Grünstreifen abgefahren werde. Das koste jedoch rund 70.000 € zusätzlich. Im Hinblick auf die Haushaltslage sei die Entscheidung, dies auch noch zu machen, eher schwierig.
BMin Dr. Lee erklärt, dass eine Verschiebung auf 2027 aus Sicht der Verwaltung ebenfalls möglich sei.
GR Kaspar berichtet, dass er sich die Strecke angesehen habe. Aus seiner Sicht handele es sich halt um einen Feldweg. Angesichts anderer anstehender Baustellen würde er den Ausbau verschieben. 250.000 € seien viel Geld für diese Strecke.
GR Reuther spricht sich für eine sofortige Sanierung aus. Der Weg werde nicht besser, und wenn man die Maßnahme weiter verschiebe, müssten später noch größere Abschnitte ausgegraben werden. Besonders der vordere Bereich sei stark beschädigt, da er seit Jahrzehnten durch Fahrten zum Heidi Markt stark belastet werde. Die Landwirte kämen zwar zurecht, aber der Zustand werde sich weiter verschlechtern.
GR Sirch stimmt GR Kaspar zu. Angesichts dringenderer Projekte im nächsten Jahr halte er eine Verschiebung für sinnvoll. Er frage sich jedoch, ob sich der Zustand innerhalb eines Jahres deutlich verschlechtern könnte.
Herr Lörcher erläutert, dass die Belastung durch die damaligen LKWs hauptsächlich zu Schäden im Bereich bis zum Heidi Markt führte. Er gehe davon aus, dass der Zustand sich in den nächsten fünf Jahren nicht gravierend verschlechtern werde. Ein gewisses Risiko bestehe zwar immer, jedoch sei es vertretbar. Eine Verschiebung sei möglich, ohne dass zwingend ein größerer Ausbau entstehe.
GR Keller fragt nach unterirdischen Leitungen.
Herr Lörcher erklärt, dass die Telekom auf der Nordseite Glasfaser verlegen wolle. Im Bereich existierten ansonsten lediglich Wasserleitungen; Abwasser sei bereits verlegt.
GR Beutel bestätigt, dass die Leitungen seiner Kenntnis nach bereits erneuert worden seien.
Herr Lörcher ergänzt, dass man eine Sanierung so planen könne, dass die Fräskosten niedrig bleiben. Die Telekom-Arbeiten würden dem Vorhaben nicht entgegenstehen, da sie 40 cm tief gefräst haben.
GR Günther hält das Risiko eines Aufschubes für überschaubar. Wenn saniert werde, solle man es jedoch vollständig und richtig tun. Daher spreche nichts dagegen, die Maßnahme um ein Jahr zu verschieben.
GR Schumann stimmt zu und spricht ebenfalls für eine Verschiebung auf 2027. Es gebe insgesamt wenig Verkehr auf dem Murrer Weg.
GR Reuther betont, dass Wasserleitungen bereits erneuert worden seien und die meisten Arbeiten unterhalb des Weges abgeschlossen seien.
Herr Lörcher bestätigt, dass 2015 sowohl Abwasseranschlüsse als auch eine Druckleitung in den Grünstreifen verlegt worden seien.
GRin Staudenmaier weist darauf hin, dass das Angebot zweimal Fräs- als auch Entsorgungskosten umfasse. Sie möchte wissen, woran das liege. Unabhängig von der Entscheidung sei wichtig, wohin die eingeplanten 250.000 € im Haushalt verschoben würden. Auch sei zu beachten, dass Baupreise weiter steigen.
GR Lörcher ergänzt, dass es aufgrund der unterschiedlichen Mengen doppelt aufgeführt ist.
BMin Dr. Lee fasst zusammen: Nach Einschätzung der Verwaltung sei das Risiko eines Aufschubs vertretbar. Man halte grundsätzlich an der Notwendigkeit der Sanierung fest, könne sie aber angesichts der Haushaltskonsolidierung verschieben, insbesondere, wenn an anderer Stelle später über Einsparungen mit wesentlich geringerem Volumen intensiv diskutiert werde.
GR Ziegler weist darauf hin, dass der Murrer Weg vermutlich stärker genutzt werde, wenn er breiter ausgebaut werde. Schon jetzt diene er als Abkürzungsstrecke.
Herr Lörcher stellt klar, dass eine Verbreiterung nicht möglich sei, da die Grundstücksgrenzen dies nicht zuließen.
GR Günther betont, dass bei einer Entscheidung für den Ausbau nur eine „große Lösung“ sinnvoll sei. Für einen einfachen Feldweg seien 250.000 € jedoch ein erheblicher Betrag.
BESCHLUSS
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das Büro Rauschmaier mit der Betreuung der Maßnahme entsprechend dem Honorarangebot zu beauftragen, die Tiefbauarbeiten für den Feldweg Murrer Weg öffentlich auszuschreiben und die Arbeiten nach Abschluss der Ausschreibung und Prüfung der Angebote entsprechend den Vorschriften der VOB zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss: 7
Gegen den Beschluss: 6
Enthaltungen: 1
Befangen: 0
TOP 8. Spenden
Sachverhalt
-
Verhandlungsverlauf
Frau Fauser informiert über folgende Spende:
E. Zoller GmbH & Co.KG spendet am 05.11.2025 1.510,59 Euro für die Gemeinde für die Bänke am Neckar
BESCHLUSS
Den eingegangenen Spenden wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss: 14
Gegen den Beschluss:
Enthaltungen:
Befangen: 0
TOP 9.1. LKW-Fahrverbot im Gewerbegebiet
Sachverhalt
-
Verhandlungsverlauf
BMin Dr. Lee informiert über das seit 2011 bestehende Durchfahrtsverbot für LKW über 3,5 Tonnen. Dieses Verbot wurde aus Gründen der Luftreinhaltung eingeführt und gilt ebenso in Freiberg und Ingersheim. Die fehlenden Verbotszeichen an den Ortseingängen aus Ingersheim und Freiberg kommend, seien darauf zurückzuführen, dass dort bereits an den jeweiligen Ortseingängen entsprechende Schilder stehen und eine erneute Beschilderung beim Ortseingang Pleidelsheim deshalb bisher nicht vorgenommen wurde.
Sie kündigt an, einen Antrag zu stellen, um zusätzliche Verkehrszeichen an den Ortseingängen von Pleidelsheim anzubringen. Zudem habe sie festgestellt, dass ein hoher LKW-Verkehr durch den Ort fährt. Deshalb möchte sie künftig punktuelle Kontrollen veranlassen, wenn dies möglich ist.
BESCHLUSS
-
TOP 9.2. Zur Veröffentlichung im Amtsblatt - Landtagswahlen
Sachverhalt
-
Verhandlungsverlauf
BMin Dr. Lee erinnert an die Landtagswahlen am 08.03.2026. Sie erläutert, dass das Amtsblatt ein öffentliches und amtliches Informationsmedium und kein Instrument zur Meinungsbildung ist. Daher gilt eine Karenzzeit von drei Monaten vor der Wahl. In diesem Zeitraum dürfen die Parteien keine Informationen im Amtsblatt bringen, nur noch in der kommenden Woche kann noch einmalig eine ortsbezogene Information veröffentlicht werden.
BESCHLUSS
-
TOP 9.3. Zwei Parkplätze am Kirchplatz
Sachverhalt
-
Verhandlungsverlauf
BMin Dr. Lee möchte darüber informieren, dass am Kirchplatz in den kommenden Wochen zwei Parkplätze verschoben werden. Ökologisch Mobil habe sich dafür eingesetzt, dass dort ein Gehweg entsteht, damit Fußgänger nicht um die Eiche laufen müssen. Deshalb werden zwei Poller angebracht und die Parkplätze werden durch eine neue Bodenmarkierung verschoben. Sie erklärt, dass bereits eine schriftliche Zusage vor ihrer Amtszeit vorlag, weshalb sie es für richtig hält, das Projekt dann zu Ende zu führen.
BESCHLUSS
-
TOP 9.4. Schwimmmobil in Ingersheim
Sachverhalt
-
Verhandlungsverlauf
Frau Ehmann berichtet, dass in Ingersheim ein großer Container mit Schwimmbecken, Umkleiden und Duschen aufgestellt wird. Da Ingersheim die vorhandenen Kapazitäten nicht vollständig ausschöpfen kann, wurde dieses Angebot der Gemeinde Pleidelsheim zur Mitnutzung vorgeschlagen. Für die Kinder aus unseren Kitas wäre die Teilnahme kostenlos; jede Kita erhält dafür ein festes Zeitfenster für jeweils sechs Kinder. Insgesamt stehen der Gemeinde fünf solcher Zeitslots zur Verfügung.
Für die Sommerferien besteht zudem die Möglichkeit, sich für ein kostenpflichtiges Zusatzangebot anzumelden. Die Gemeinde freut sich über diese Gelegenheit und über die gute interkommunale Zusammenarbeit.
BESCHLUSS
-
TOP 9.5. Fördermittel für Infrastrukturmaßnahmen
Sachverhalt
-
Verhandlungsverlauf
Frau Fauser informiert über das Sondervermögen nach dem Länder- und Kommunalinfrastrukturgesetz. Sie erläutert, dass darüber verschiedene Infrastrukturmaßnahmen gefördert werden können. Förderfähig sind alle Maßnahmen, die bis zum 01.01.2025 noch nicht begonnen wurden. Projekte, die nun neu angestoßen werden, können über dieses Programm abgerufen werden. Der Förderzeitraum beträgt zehn Jahre, die Maßnahmen müssen spätestens bis 2042 abgeschlossen sein. Für die Gemeinde Pleidelsheim stehen insgesamt 4,1 Millionen Euro zur Verfügung, was einem Pro-Kopf-Ansatz von etwa 680 Euro pro Einwohner entspricht.
BMin Dr. Lee betont, dass diese 4,1 Millionen Euro sehr gut genutzt werden können, gleichzeitig aber kein Allheilmittel in Bezug auf die aktuelle Finanzsituation darstellen.
BESCHLUSS
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TOP 10.1. Anfrage GR Ziegler zu den Schaukästen im Gemeindegebiet
Sachverhalt
-
Verhandlungsverlauf
GR Ziegler möchte wissen, wieso inzwischen nicht mehr in allen Schaukästen Aushänge angebracht werden.
Frau Ehmann verweist darauf, dass dieses Thema bereits in der Juni-Sitzung behandelt wurde. Insgesamt gibt es elf Schaukästen; aufgrund des hohen Aufwands wurde beschlossen, den Aushang ab dem Jahr 2025 zu reduzieren. Intern hat sich die Verwaltung darauf geeinigt, künftig nur noch fünf Schaukästen zu bestücken: drei am Friedhof, einen am Rathaus und einen am „Postlädle“.
GR Ziegler merkt an, dass diese Information im Amtsblatt hätte veröffentlicht werden sollen, da sich derzeit viele Bürgerinnen und Bürger fragen, warum weniger Aushänge erfolgen.
Frau Ehmann erklärt, dass in den betroffenen Schaukästen ein Hinweis angebracht wurde, dass dort künftig keine Aushänge mehr erfolgen. Ob zusätzlich ein Hinweis im Amtsblatt erschienen ist, könne sie nicht sicher sagen; gegebenenfalls werde dies nachgeholt.
GRin Staudenmaier weist darauf hin, dass das Amtsblatt spät erscheine und man daher häufig erst verspätet von Todesfällen erfahre. Sie könne sich außerdem nicht vorstellen, dass der Aufwand für elf Schaukästen so groß sei.
BMin Dr. Lee betont, dass die Gemeinde vergleichsweise nicht so groß sei, dass es elf Schaukästen benötige. Das Thema werde aber gerne nochmals gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert.
BESCHLUSS
-
TOP 10.2. Anfrage GR Ziegler zum Parken in der Beihinger Straße
Sachverhalt
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Verhandlungsverlauf
GR Ziegler erkundigt sich, welche Maßnahmen ergriffen werden könnten, um das Parken in der Beihinger Straße zu unterbinden, da der Verkehrsfluss zunehmend beeinträchtigt werde.
BMin Dr. Lee erläutert, dass das Ordnungsamt seit der letzten Sitzung alle Parker schriftlich darauf hingewiesen habe, dort nicht zu parken. Hauptsächlich handle es sich um Anwohner. Rechtlich sei das Parken jedoch zulässig, solange eine Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern eingehalten werde. Zudem verweist sie darauf, dass sich die Situation schon verbessert habe.
Frau Ehmann ergänzt, dass ein Antrag auf Einrichtung eines Halteverbots bereits vom Landratsamt abgelehnt worden sei. Zudem führten die parkenden Fahrzeuge dazu, dass Autofahrer automatisch langsamer fahren.
GR Kaspar merkt an, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung durch parkende Autos eher in Richtung Ortsmitte sinnvoll sei als in Richtung Ortsausgang.
GR Schumann weist darauf hin, dass teilweise bis zu fünf Fahrzeuge hintereinander parken. Er schlägt vor, bestimmte Bereiche zu markieren, in denen das Parken untersagt wird.
GR Ziegler berichtet, dass durch die parkenden Fahrzeuge in einigen Fällen die Müllabfuhr nicht mehr an die Tonnen gelangt sei.
BMin Dr. Lee betont abschließend, dass niemand belangt werden könne, solange das Parken rechtlich erlaubt ist. Man müsse daher das Gespräch mit den Anwohnerinnen und Anwohnern suchen, was die Verwaltung weiterhin umsetzt. Wenn sich die Situation nicht verbessert, wird nach anderen Möglichkeiten geschaut.
BESCHLUSS
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TOP 10.3. Anfrage GR Sirch zum Aufstellen des Blitzers
Sachverhalt
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Verhandlungsverlauf
GR Sirch berichtet, dass der Blitzer fast drei Wochen in der Blumenstraße stand. Wenn dieser jedoch immer über längere Zeit am gleichen Ort platziert werde, verliere er seine abschreckende Wirkung. Zudem sei in der Gemeinde bereits teilweise am ersten Tag bekannt, wo der Blitzer steht. Daher regt er an, das Gerät künftig wöchentlich an einen anderen Standort zu versetzen.
BMin Dr. Lee stimmt zu, dass der Blitzer nicht drei Wochen am selben Ort stehen sollte. Sie erklärt jedoch, dass das seltene Umstellen auf den erheblichen zeitlichen Aufwand zurückzuführen sei.
BESCHLUSS
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