Wirtschaftsplan
Bekanntmachung des Wirtschaftsplans des Zweckverbands Gemeinsamer Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung für das Haushaltsjahr 2023
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Gemeinsamer Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung hat in seiner Sitzung am 28.11.2022 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festgestellt:
§ 1
Wirtschaftsplan
Erfolgsplan
Gesamtertrag | 426.000 € |
Gesamtaufwand | 426.000 € |
Gewinn | 0 € |
Vermögensplan
Einnahmen | 0 € |
Ausgaben | 0 € |
§ 2
Kredite
Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigungen) wird für das Wirtschaftsjahr 2023 auf | 0 € |
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird für das Wirtschaftsjahr 2023 auf | 0 € |
festgesetzt.
§ 4
Kassenkreditermächtigungen
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf | 100.000 € |
festgesetzt.
Großbottwar, 20.12.2022
gez. Bürgermeister Ralf Zimmermann
Verbandsvorsitzender
Hinweis auf die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung beim Erlass der Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber dem Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Verbandsvorsitzende dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat.
Genehmigung
Mit Erlass vom 21.12.2022 hat das Landratsamt Ludwigsburg die Gesetzmäßigkeit des von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gemeinsamer Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung am 28.11.2022 beschlossenen Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2023 gemäß § 18 GKZ i.V.m. § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. Gleichzeitig wird nach § 89 Abs. 3 GemO der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 100.000 Euro genehmigt.
Öffentliche Auslegung
Gem. § 81 Abs. 3 GemO liegt der Haushaltsplan in der Zeit von Montag, 6.2., bis einschließlich Dienstag, 14.2.2023, in der Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung (Rathaus II, Zimmer 207), Hauptstraße 38, 71723 Großbottwar, zu den üblichen Sprechzeiten öffentlich aus.