Bebauungspläne im Verfahren
Unten aufgeführt finden Sie die Bebauungspläne im Verfahren.
Bebauungsplan Gewerbegebiet XII
Der Gemeinderat der Gemeinde Pleidelsheim hat am 21.09.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Gewerbegebiet XII“ nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Gemeindeordnung (GemO) und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) i. V. m. § 4 GemO als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.
Das Landratsamt Ludwigsburg hat den durch den Gemeinderat der Gemeinde Pleidelsheim am 21.09.2023 beschlossenen Bebauungsplan „Gewerbegebiet XII“ mit Erlass vom 12.12.2023, Az.: 20-621.41/Mai aufgrund von § 10 Abs. 2 BauGB genehmigt.
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung (mit Umweltbericht) und der zusammenfassenden Erklärung beim Bürgermeisteramt, 74385 Pleidelsheim, Marbacher Straße 5, Zimmer 9, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan, seine Begründung und die zusammenfassende Erklärung einsehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangen.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Pleidelsheim unter www.pleidelsheim.de eingestellt.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Formvorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen
Es stehen folgende Unterlagen zum Download bereit:
Amtliche Bekanntmachung vom 22.12.2023 (PDF-Datei)
Anlage 1: Begründung (PDF-Datei)
Anlage 2: Planteil (PDF-Datei)
Anlage 3: Textteil (PDF-Datei)
Anlage 4: Umweltbericht inkl. Umweltprüfung mit integriertem Grünordnungsplan mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung (PDF-Datei)
Anlage 5: Bestands- und Konfliktplan zum Grünordnungsplan (PDF-Datei)
Anlage 6: Maßnahmenplan zum Grünordnungsplan (PDF-Datei)
Anlage 7: Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung September 2021 (PDF-Datei)
Anlage 8: Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung Juli 2022 (PDF-Datei)
Anlage 9: Ergebnisbericht Orientierende Untersuchung von Aushubmaterial (PDF-Datei)
Anlage 10: Abwägungsmatrix frühzeitige Beteiligung (PDF-Datei)
Anlage 11: Abwägungsmatrix Beteiligung (PDF-Datei)
Bebauungsplan Gewerbegebiet X, 2. Änderung
Der Gemeinderat der Gemeinde Pleidelsheim hat am 10.12.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den o. g. Bebauungsplan, zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO), aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit dem Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften und der Begründung wurde vom 04.01.2021 bis einschließlich 05.02.2021 beim Bürgermeisteramt, 74385 Pleidelsheim, Marbacher Straße 5, Foyer EG, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Pleidelsheim hat am 05.03.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den o. g. Bebauungsplan, zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO), aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften und der Begründung sowie dem Umweltbericht mit Grünordnungsplan nebst weiterer Anlagen wird vom 07.03.2022 bis einschließlich 08.04.2022 beim Bürgermeisteramt, 74385 Pleidelsheim, Marbacher Straße 5, Foyer EG, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Es stehen folgende Unterlagen zum Download bereit:
Amtliche Bekanntmachung vom 25.02.2022 (PDF-Datei)
Amtliche Bekanntmachung vom 18.12.2020 (PDF-Datei)
Anlage 1: Begründung (PDF-Datei)
Anlage 2: Entwurf Planteil (PDF-Datei)
Anlage 3: Entwurf Textteil (PDF-Datei)
Anlage 4a: Entwurf Umweltbericht inkl. Umweltprüfung mit integriertem Grünordnungsplan mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet X, 1. Änderung“ (2016) (PDF-Datei)
Anlage 4b: Ergänzung Umweltbericht inkl. Umweltprüfung mit integriertem Grünordnungsplan mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet X, 2. Änderung“ (PDF-Datei)
Anlage 5a: Bestands- und Konfliktplan zum Grünordnungsplan zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet X, 1. Änderung" (2016) (PDF-Datei)
Anlage 5b: Bestands- und Konfliktplan zum Grünordnungsplan zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet X, 2. Änderung" (PDF-Datei)
Anlage 6a: Maßnahmenplan zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet X, 1. Änderung" (2016) (PDF-Datei)
Anlage 6b: Maßnahmenplan zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet X, 2. Änderung" (PDF-Datei)
Anlage 7: Übersichtskarte Ersatzmaßnahme „Alt- und Totholzkonzept Waldrefugium Pleidelsheimer Wäldle“ zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet X, 1. Änderung" (PDF-Datei)
Anlage 8: Übersichtskarte Ersatzmaßnahme „Alt- und Totholzkonzept Waldrefugien Hardtwald“ zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet X, 1. Änderung" (PDF-Datei)
Anlage 9: Artenschutzrechtliche Prüfung zur Erweiterung des Gewerbegebiets Zeppelinstraße (2013) (PDF-Datei)
Anlage 10: Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan „Erweiterung Handwerker- und Gewerbehof – 3. Bauabschnitt“ (2018) (PDF-Datei)
Anlage 11: Abwägungsmatrix frühzeitige Beteiligung (PDF-Datei)
Anlage 12: Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet X – 2. Änderung“, September 2021 (PDF-Datei)
Bebauungsplan „Bewegungspark“
Der Gemeinderat der Gemeinde Pleidelsheim hat am 23.07.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den oben genannten Bebauungsplan, zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO), aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans wird mit dem Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften und der Begründung vom 08.03.2021 bis einschließlich 09.04.2021 beim Bürgermeisteramt, 74385 Pleidelsheim, Marbacher Straße 5, Foyer EG, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Es stehen folgende Unterlagen zum Download bereit:
- Amtliche Bekanntmachung vom 26.02.2021 (PDF-Datei)
- Anlage 1: Vorentwurf Bebauungsplan (PDF-Datei) (Textteil und Planteil)
- Anlage 2: Vorentwurf Begründung mit Vorentwurf Umweltbericht (PDF-Datei)
- Anlage 3: Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung (PDF-Datei)