Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH (GWP)
Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH (GWP)
- Vermietung und Verwaltung der GWP-Wohnungen
- Wohnungseigentumsverwaltung sowie auch externer Eigentümergemeinschaften
Am 8. April 1993 wurde die Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH (GWP) gegründet. Die GWP ist eine kommunale Wohnbaugesellschaft, deren Alleingesellschafterin die Gemeinde Pleidelsheim ist. Der Gesellschaftsvertrag betont ausdrücklich den ökologischen und sozialen Charakter der Aktivitäten der Wohnungsbaugesellschaft am Pleidelsheimer Wohnungsmarkt. Der Gesellschaftsvertrag der GWP formuliert folgende Ziele:
- vorrangig eine sozialverantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung sicherzustellen
- die kommunale Siedlungspolitik um Maßnahmen der Infrastruktur zu unterstützen
- städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen
- Wohnbaumaßnahmen unter vorrangig ökologischen Gesichtspunkten durchzuführen
Derzeit baut die Gemeinde-Wohnbau zwei 4-Familienhäuser in der Hauptstraße. Zu den Kernaufgaben gehört die Hausverwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften sowie die Verwaltung und Betreuung der Eigentumswohnungen der GWP.
Im Aufsichtsrat der Gemeinde-Wohnbau sitzen sechs Gemeinderät*innen und der Bürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzender.
Geschäftsführerin der Gesellschaft ist die Kämmerin der Gemeinde Pleidelsheim, Frau Sophie Husar. Prokurist und für das laufende Geschäft zeichnet sich Herr Stefan Lörcher verantwortlich.
1. Zweck der Gesellschaft ist es, im Rahmen ihrer kommunalen Aufgabenstellung auf dem Gebiet der Gemarkung Pleidelsheim
a) vorrangig eine sozialverantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung sicherzustellen,
b) die kommunale Siedlungspolitik um Maßnahmen der Infrastruktur zu unterstützen,
c) städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen,
d) Wohnbaumaßnahmen unter vorrangig ökologischen Gesichtspunkten durchzuführen.
2. Soweit es zur Erfüllung der in Abs. 1 genannten Zwecke erforderlich ist, kann die Gesellschaft
a) Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, Eigenheime und Eigentumswohnungen errichten, betreuen, erwerben, veräußern, bewirtschaften und verwalten, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben,
b) Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden, Gewerbebauten, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen,
c) sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck dienlich sind,
d) andere Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen oder Zweigniederlassungen errichten.