Schutzgebietskategorien Zur Erhaltung und Sicherung der Schönheit, Eigenart und Vielfalt der Natur des Landes Baden-Württemberg werden Schutzgebiete verschiedener Kategorien ausgewiesen.
Natura 2000
Mit dem europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 haben sich die Staaten der Europäischen Union die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa zum Ziel gesetzt. Die FFH-Richtlinie (Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) bildet zusammen mit der Vogelschutzrichtlinie das europäische Schutzgebietsverbundsystem Natura 2000. Natur und Landschaft sind aufgrund der naturräumlichen und landschaftskulturellen Unterschiede sowie der geografischen Ausdehnung der EU von Skandinavien bis zum Mittelmeer sehr vielfältig. Es werden sechs sogenannte biogeografisch Regionen unterschieden: Die atlantische, kontinentale, alpine, mediterrane, boreale und die makaronesische Region. Jede dieser Regionen hat ihre Besonderheiten und ihre Einzigartigkeit und zeichnet sich durch typische Lebensräume sowie besondere Tier- und Pflanzenarten aus.
Baden-Württemberg ist Teil der kontinentalen Region und weist vielgestaltige, oft auch einzigartige, landestypische Lebensräume auf, wie Magerrasen, Schlucht- und Hangmischwälder der Schwäbischen Alp, Binnendünen in der Oberrheinniederung, Borstgrasrasen des Schwarzwaldes oder Hochmoore in Oberschaben.
Das vorrangige Ziel der FFH-Richtline ist die Erhaltung der in Europa vorhandenen biologischen Vielfalt bzw. deren Wiederherstellung. Dies soll durch den Aufbau des europaweit vernetzten Schutzgebietssystem Natura 2000 geschehen.
Die EU-Vogelschutzrichtlinie hat den langfristigen Schutz und die Erhaltung aller wildlebenden Vögel und ihrer natürlichen Lebensräume in Europa zum Ziel.
In Pleidelsheim gibt es folgende ausgewiesene Natura 2000 Gebiete: - Teile des Natura 2000 Gebiets „Neckar zwischen Freiberg und Heilbronn“ liegen auf Pleidelsheimer Gemarkung. Sie sind identisch mit den Naturschutzgebieten „Wiesental“ und „Altneckar“.
Verordnung des Landratsamtes Ludwigsburg als untere Naturschutzbehörde über das Landschaftsschutzgebiet "Neckartal zwischen Benningen und Großingersheim mit angrenzenden Gebieten" vom 21. Februar 1985 (Ludwigsburger Kreiszeitung vom 30.05.1985).
Naturschutzgebiete Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder Gründen zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Das Naturschutzgebiet ist die älteste und die bekannteste Schutzform. Sie dient dem besonderen Schutz unserer Natur und Landschaft. Gerade auch wegen ihres Reichtums an selten gewordenen Tier- und Pflanzenarten und ihren Lebensräumen sind Naturschutzgebiete Kernflächen des Naturschutzes. So werden beispielsweise extensiv beweidete Wacholderheiden, magere blütenreiche Wiesen oder auch Moore und besonders naturnahe Wälder als Naturschutzgebiete gesichert. Naturschutzgebiete sind herausragende Teile unserer Landschaft. Ihre besondere Eigenart und Schönheit ist oft erst durch eine traditionelle menschliche Nutzung entstanden. In diesen Gebieten ist eine Weiterbewirtschaftung in der bisherigen Art meist unerwünscht und dient der Erhaltung ihrer hohen Wertigkeit. Naturschutzgebiete sperren den Menschen nicht aus. In den meisten von ihnen kann der aufmerksame Besucher das Besonderer eines Schutzgebietes von den wegen aus erleben und dabei so manche seltene Tier- und Pflanzenart beobachten. Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt bei den höheren Naturschutzbehörden (Regierungspräsidien). Diese weisen Naturschutzgebiete per Rechtsverordnung aus.
In Pleidelsheim gibt es folgende ausgewiesene Naturschutzgebiete : - Naturschutzgebiet „Pleidelsheimer Wiesental“ vom 28.12.1977 - Naturschutzgebiet „Altneckar“ vom 14.12.1979
Landschaftsschutzgebiete Landschaftsschutzgebiete werden nach § 22 NatSchG zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft sowie zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder Nutzungsfähigkeit der Naturgüter ausgewiesen. Mit diesem Instrument können auch Gebiete besonderer Bedeutung für die Erholung gesichert sowie Pufferzonen zu Naturschutzgebieten festgelegt werden. Landschaftsschutzgebiete dienen, im Vergleich zu Naturschutzgebieten, in erster Linie dem Schutz des Naturhaushaltes und seiner Funktionsfähigkeit. Wichtige Schutzgüter sind neben der Pflanzen- und Tierwelt der Boden, das Grund- und Oberflächenwasser und das Klima. Wenn Landschaftsschutzgebiete an Naturschutzgebiete angrenzen, können sie dazu beitragen, nachhaltige Einflüsse von außerhalb auf die oft empfindlichen Naturschutzgebiete zu verringern. Als Landschaftsschutzgebiete kommen auch Landschaftsteile infrage, in denen die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbilds erhalten oder wiederhergestellt werden soll. Sie bieten damit wichtige Erlebnis- und Erholungsmöglichkeiten. Ebenso können Gebiete unter Landschaftsschutz gestellt werden, in denen eine naturverträgliche Nutzung durch den Menschen bewahrt oder wieder eingeführt werden soll. Landschaftsschutzgebiete sind beispielsweise kulturhistorisch geprägte Heckenlandschaften, Streuobstwiesen, Auenbereiche und Teichlandschaften. Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Naturschutzbehörden (Stadt und Landkreise) zuständig.
In Pleidelsheim gibt es folgende ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete : - Landschaftsschutzgebiet „Neckartal zwischen Großingersheim und Hessigheim mit Umgebung“ vom 04.01.1989 -Landschaf tsschutzgebiet „Hardtwald, Kaisersbachtal, Rohrbachtal, Benning und H a r z b e r g s owie Bottwartal zwischen Großbottwar und Kleinbottwar mit angrenzenden Gebieten“ vom 03.07.1989 - Landschaftsschutzgebiet „Neckartal zwischen Benningen und Großingersheim mit angrenzenden Gebieten“ vom 21.02.1985
Naturdenkmale Als Naturdenkmal nach § 24 NatSchG werden einzelne Naturschöpfungen ausgewiesen, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des besonderen Schutzes bedürfen. In B aden-Württemberg können darüber hinaus „flächenhafte Naturdenkmale“ zur Sicherung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten für Tiere und Pflanzen ausgewiesen werden. Naturdenkmäler werden im Gesetz auch als natürliche „Einzelschöpfun gen“ bezeichnet. Als solche kennen wir z. B. außergewöhnliche Felsformationen , Quellen und Wasserläufe, besonders alte oder seltene Bäume und Alleen. Aber au ch erdgeschichtliche Aufschlüsse und Gletscherspuren gehören zu den Denkmälern der Natur. Auffallende Naturformen haben schon seit jeher die Fantasie auch unserer Vorfahre n angeregt. Noch heute ranken sich zahlreiche Sagen um viele dieser Einzelschöpfunge n. Ausgewiesen werden können per Rechtsverordnung durch die untere Naturschutzbehör de bis zu 5 ha große flächenhafte Naturdenkmale (z. B. Feuchtgebiete, Moore, Heiden) od er aber Einzelbildungen (z. B. wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen).
In Pleidelsheim gibt es folgende ausgewiesene Naturdenkmale : - Naturdenkmal „Ki esweiher“ - Naturdenkmal „Fe uchtgebiet am Riedbach“ - Naturdenkmal „Sti eleiche beim Oberen Gemeindewald“ - Naturdenkmal „Wengertschützenunterstand" am Oberen Gemeindewald (freistehender Gewölbeunterstand, Feldschützen- und Wengertschützenunterstand, bis 1980 in halbverfallenem Zustand, von der Gemeinde Pleidelsheim 1982 renoviert)
Geschützte Grünbestände Viele Teile unserer Kulturlandschaft sind für die Tier- und Pflanzenwelt, für das örtliche Klima oder für die Entwicklung und Erhaltung von Biotopverbundsystemen von besonde rer Bedeutung. Wenn diese Landschaftsteile nicht die strengen Kriterien, z. B. von Nat urdenkmälern erfüllen, aber dennoch eines Schutzes bedürfen, können sie als geschüt zte Grünbestände ausgewiesen werden. Als typische Schutzobjekte kennen wir Baumgr uppen, Alleen, Hecken und Feldgehölze. Aber auch Grünbestände, die das Ortsbild beleben oder bestimmte Baumbestände einer Gemeinde, sind in dieser Schutzkategorie häufig vertreten. In Baden-Württemberg werden geschützte Grünbestände durch Satzung en der Kommunen bestimmt.
In Pleidel sheim gibt es folgende ausgewiesene geschützte Grünbestände : - Geschü tzter Grünbestand „Riedbachaue“ vom 21.04.1994
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