Heiraten in Pleidelsheim
Neues Rathaus
Altes Rathaus
Es besteht die Möglichkeit die Hochzeitsgäste im Anschluss an die standesamtliche Trauung auf einen Sektempfang in das Foyer des „Alten Rathauses“ einzuladen.
Für das „Alte Rathaus“ erheben wir eine zusätzliche Gebühr von 200 € für auswärtige Paare und 150 € für Pleidelsheimer Paare.
Kontakt
Zur Terminvereinbarung für eine standesamtliche Trauung in Pleidelsheim wenden sich interessierte Paare an das Standesamt der Gemeinde Pleidelsheim.
Frau Nicole Russ
Telefonnummer: 07144 264 13
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Anmeldung zur Eheschließung
Jedes Brautpaar kann den Ort seiner Eheschließung in Deutschland frei wählen. Voraussetzung ist, dass die Anmeldung zur Eheschließung beim zuständigen Standesamt erfolgte und das Wohnsitzstandesamt das Heiratsstandesamt zur Eheschließung schriftlich ermächtigt hat.
Zuständig ist
- das Standesamt in dessen Bezirk Sie oder Ihr*e Verlobte*r mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Sind mehrere Wohnsitze vorhanden, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie Ihre Eheschließung anmelden
- haben Sie in Deutschland keinen Haupt- oder Nebenwohnsitz, können Sie sich direkt an Ihr Wunschstandesamt wenden und dort die Anmeldung zur Eheschließung durchführen
Die Anmeldung zur Eheschließung muss grundsätzlich durch beide Verlobte erfolgen und ist frühestens 6 Monate vor der geplanten Eheschließung möglich.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung.
Ihre Partnerin oder Ihr Partner kann z.B. aus beruflichen Gründen nicht mitkommen?
In Ausnahmefällen kann ein Partner mit einer entsprechenden Vollmacht die Eheschließung alleine anmelden. Dazu benötigen Sie das Formblatt Beitrittserklärung (PDF-Datei).
Unterlagen
Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.
- Alle Unterlagen sollten nicht älter als 6 Monate sein
- Ausländische Urkunden benötigen oft noch eine Überbeglaubigung, sei es eine Apostille durch die nächsthöhere Behörde des Heimatlandes oder Legalisation durch die deutsche Botschaft im jeweiligen Land, sowie eine Übersetzung ins Deutsche. Auskunft hierzu erhalten Sie bei Ihrem vereinbarten Termin.
Ist es für Sie beide die erste Ehe und es besteht keine eingetragene Lebenspartnerschaft, sind Sie volljährig und deutsche Staatsangehörige, dann reichen in der Regel folgende Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate). Erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
- Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstands, der Staatsangehörigkeit und der Wohnanschrift, ausgestellt vom Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Pleidelsheim haben, wird die Bescheinigung im Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung vom Standesamt erstellt.
- Geburtsurkunde von gemeinsamen Kindern
Wenn Sie bereits verheiratet waren oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft bestand, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate). Erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
- Einen urkundlichen Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft. In der Regel ist dies nicht das rechtskräftige Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde, sondern eine neue Eheurkunde mit einem entsprechenden Eheauflösungsvermerk, ggf. eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe (erhältlich beim Heiratsstandesamt).
- Alle der letzten Ehe vorangegangenen Ehen und deren Auflösung müssen angegeben werden. Bitte bringen Sie entsprechende Dokumente auch älteren Datums mit.
- Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstands, der Staatsangehörigkeit und der Wohnanschrift, ausgestellt vom Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Pleidelsheim haben, wird die Bescheinigung im Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung vom Standesamt erstellt.
In folgenden Fällen bitten wir Sie, einen Vorsprachetermin zu vereinbaren:
Wenn Sie oder Ihr Partner
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen
- im Ausland geboren wurden
Wenn Ihre letzte Ehe
- im Ausland geschlossen wurde
- im Ausland geschieden wurde
Bei dem vereinbarten Termin geben wir Ihnen schriftlich mit, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind.
Möchten Sie im Ausland heiraten, wenden Sie sich für Informationen bitte an das Konsulat des jeweiligen Landes bzw. an das Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln.
Falls Sie als deutsche*r Staatsbürger*in ein Ehefähigkeitszeugnis für eine Eheschließung im Ausland benötigen, erkundigen Sie sich bitte vor der Beantragung beim zuständigen Standesamt, welche rechtlichen Voraussetzungen gelten und welche Unterlagen von beiden Verlobten dafür notwendig sind.
Kosten der Anmeldung
Wenn ausschließlich deutsches Recht zu prüfen ist: 65 €
Wenn auch ausländisches Recht zu prüfen ist: 110 €
Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung: 45 €
Bitte beachten Sie, dass weitere Kosten entstehen können, zum Beispiel:
- Urkunden: je 20 €
- Stammbuch: 20 bis 40 €
- Eidesstattliche Versicherung: 20 €
- Namenserklärungen (Doppelname): 40 €
- Samstagstrauungen: 110 € plus Raummiete (nur für Pleidelsheimer Bürger*innen möglich)