Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom Donnerstag, den 24. Juli 2025 – TEIL 1
icon.crdate01.08.2025
TOP 1- Top 10
Hinweis: Auf Grund der Länge der Sitzung wird die Niederschrift in 2 Teilen veröffentlicht - diese Woche TOP 1- Top 10
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom Donnerstag,
24 Juli 2025
TOP 1. Einwohneranfragen
Sachverhalt
-
Verhandlungsverlauf
Es gab keine Anwohneranfragen
TOP 2.1 Umbau eines Wohnhauses mit Dachgaube, neuer Hauseingangstreppe und Überdachung, Elfenstraße Flst. 4132
GRin Staudenmaier und GR Uzun fehlten bei diesem TOP.
Sachverhalt
Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan „Siedlungsquartier-Achalmstraße/Hohenzollernstraße“, rechtskräftig seit dem 05.02.2010.
Der Bauherr plant den inneren Umbau eines bestehenden Wohnhauses mit dem Neubau zweier Dachgauben, einer Hauseingangstreppe und Überdachung.
Die Hauseingangsüberdachung soll außerhalb des Baufensters errichtet werden, dafür hat der Bauherr eine Befreiung beantragt. Da das Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Maße aber zugelassen werden kann und dies dabei von bis zu 1,50 m nicht abstandsflächenpflichtig ist, ist die beantragte Befreiung aus Sicht der Baurechtsbehörde nicht zwingend erforderlich.
Die Dachgaube unterschreitet den vorgeschriebenen vertikalen Abstand zum First um ca. 0,6 m anstatt 1 m, hierfür hat der Bauherr ebenfalls eine Befreiung beantragt.
Nach § 31 Abs. 2 BauGB ist eine weitere Befreiung notwendig, da auch der Abstand der Dachgaube von der Giebelseite um 0,10 m unterschritten wird.
Die Gemeinde Pleidelsheim wurde von der Baurechtsbehörde Freiberg a.N. mit Schreiben vom 09.07.2025 um Stellungnahme gebeten.
Die Baurechtsbehörde weist auf folgende Punkte hin:
Planungsrechtliche Prüfung:
- Errichtung einer Hauseingangsüberdachung außerhalb des Baufensters:
Nach § 23 Abs. 3 BauNVO ist festgesetzt, dass ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß zugelassen werden kann. Bis zu einer Tiefe von 1,50 m sind Hauseingangsüberdachungen untergeordnete Bauteile, die zudem in diesen geringen Ausmaßen nicht abstandsflächenpflichtig sind. Aus Sicht der Baurechtsbehörde wäre die Überschreitung der Baugrenze untergeordnet/geringfügig und könnte nach Baunutzungsverordnung zugelassen werden und bedarf nicht zwangsweise der beantragten planungsrechtlichen Befreiung. - Dachgauben unterschreiten den vorgeschriebenen vertikalen Abstand zum First ca. 0,6 m anstatt 1 m.
- Nördliche Dachgaube unterschreitet den Abstand zum Ortgang um 0,1 m (1,40 m anstatt 1,50 m).
Erste bauordnungsrechtliche Einschätzung:
Zum derzeitigen Stand sind keine Verstöße ersichtlich.
Verhandlungsverlauf
BM Trettner berichtet über die Umbaumaßnahme und erläutert das Vorhaben des Bauherrn. Die Maßnahme hält sich nah am gültigen Bebauungsplan und es sei alles unproblematisch, da solche ähnlichen Vorhaben auch bereits in anderen Bebauungsplänen befreit wurden.
GR Reuther möchte Auskunft darüber, ob in dem Wohnhaus zwei oder drei Wohnungen geplant sind.
BM Trettner antwortet, dass zwei Wohnungen geplant sind.
BESCHLUSS
- Die Gemeinde stimmt der beantragten Befreiung zu.
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss 13
Gegen den Beschluss 0
Enthaltungen 0
Befangen 0
TOP 2.2 Neubau einer Lagerhalle und Stellplätze, Fritz-Roth-Straße, Flst. 5575
GRin Staudenmaier und GR Uzun fehlten bei diesem TOP.
Sachverhalt
Der Bauherr möchte in der Fritz-Roth-Straße, Flst.-Nr. 5575, eine Lagerhalle mit 15 Stellplätzen errichten. Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan „Gewerbegebiet XII“. Der Bauantrag wurde bei der unteren Baurechtsbehörde Freiberg a. N. am 09.07.2025 eingereicht.
Die geplante Lagerhalle beläuft sich auf eine Bruttogrundfläche von 2909 m² wodurch die Grundflächenzahl von 0,8 eingehalten werde. Durch die zusätzlich geplanten Stellplätze und die benötigten Zufahrten zum Gebäude wird diese Grundflächenzahl aber überschritten, weshalb der Bauherr eine Befreiung vom Bebauungsplan benötigt. Als Kompensation möchte der Bauherr sämtliche befestigten Flächen (Stellplätze, Wege und Zufahrten) mit versickerungsfähigem Pflastermaterial ausführen. Die Pflastersteine sollen eine aufgeweitete Fuge von 5 mm und einen Abflussbeiwert von 0,4 haben, um der Versiegelung entgegenzuwirken.
Zusätzlich benötigt der Bauherr eine Abweichung von den Abstandsflächen nach §§ 5, 6 LBO, da die beantragte Bebauung, als Grenzbebauung zum Grünbereich der Gemeinde geplant ist. Das liege daran, dass der Bauherr vor der Umlegung Ihres Grundstücks von einer größeren zur Bebauung Verfügung stehenden Fläche ausgegangen ist. Die Bebauung stellt die unterste Grenze des aktuellen Bedarfs an Lagerfläche dar und soll dem Wunsch der Gemeinde nach einer möglichst hohen Verdichtung auf vorhandenen Flächen entsprechen.
Verhandlungsverlauf
BM Trettner informiert über den eingereichten Bauantrag eines Bauherrn, dessen Bauvorhaben geringfügige Überschreitungen des festgesetzten Baufensters vorsieht. Er weist darauf hin, dass auf dem gegenüberliegenden Grundstück bereits vergleichbare Überschreitungen genehmigt wurden, sodass hier eine Gleichbehandlung gegeben sei.
Zudem werde für das Vorhaben eine Baulast zugunsten der benachbarten Firma erforderlich. Die Abstandsflächen zwischen den beiden Gebäuden würden dennoch eingehalten, da die Gemeinde Eigentümerin des dazwischenliegenden Grünstreifens sei. Es werde derzeit geprüft, ob ein Teil dieser Fläche an die benachbarte Firma veräußert werden soll.
GR Reuther erkundigt sich, wie die Ableitung des Regenwassers geregelt sei und ob eine Kanalisation vorhanden ist.
BM Trettner verneint dies. Das Regenwasser werde über die Südseite des Gebäudes abgeführt. Zudem erläutert er, dass das Niederschlagswasser in eine nahegelegene Mulde geleitet werde und von dort aus ins Kanalsystem übergehe.
GR Reuther fragt außerdem, ob eine Dachbegrünung der geplanten Lagerhalle vorgesehen sei.
BM Trettner bestätigt, dass die Dachbegrünung verpflichtend ist. Zusätzlich sollen Bäume gepflanzt und eine Photovoltaikanlage auf dem Hallendach installiert werden.
Beschluss
- Die Gemeinde stellt für das Vorhaben grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.
- Die Befreiungen und Abweichungen zum Baufenster, Grundflächenzahl und zur Abstandsbaulast werden zugestimmt
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss 11
Gegen den Beschluss 0
Enthaltungen 2
TOP 2.3. Neubau einer Lagerhalle und Freiflächenlager im Außenbereich, Flst. 897, 898, 900, 901, 902
GRin Staudenmaier und GR Uzun und fehlten bei diesem TOP.
Sachverhalt
Der Bauherr möchte einen Neubau für eine unbeheizte Lagerhalle sowie ein Freiflächenlager errichten. Das Vorhaben soll zur Lagerung von Rohrleitungs- und Kabelmaterial sowie weiteren Bauteilen zum Betrieb von Energienetzen dienen. Es soll auf dem Baugrundstück mit den Flurstücken 897, 898, 900, 901 und 902 entstehen. Für das Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan.
Der Bauantrag wurde am 08.07.2025 bei der Baurechtsbehörde eingereicht und liegt nun zur Prüfung. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich, weshalb die baurechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB geprüft werden muss. Das Vorhaben ist aber nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert, da das Vorhaben der öffentlichen Versorgung mit Energie dient. Durch die Privilegierung besteht ein Rechtsanspruch auf Zulassung des Vorhabens, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen, wodurch es kein Ermessen der Gemeinde gibt.
Die baurechtliche Prüfung des Baurechtsamts steht noch aus. Es benötigt aber grundsätzlich das Einvernehmen der Gemeinde, da das Vorhaben im Außenbereich liegt. Die Lagerhalle soll eine Fläche von 980 m² haben mit einer Rauminhaltsfläche von 8365 m³.
Verhandlungsverlauf
BM Trettner berichtet, dass das Vorhaben im Außenbereich privilegiert ist und eine Lagerhalle sowie ein Freiflächenlager mit Fahrwegen gebaut werden soll.
GR Reuther möchte wissen, ob es eine Fassadenbegrünung geben wird.
BM Trettner erklärt, dass es auf der Südseite eine Eingrünung geben soll, damit sich die Halle einfügt.
GR Reuther fragt, ob die ganze Ackerfläche bebaut werden soll.
BM Trettner erklärt ihm, dass insgesamt nur die Hälfte der Ackerfläche bebaut werden soll.
GR Reuther möchte aus Sicht der Landwirte wissen, ob das Regenwasser versickern kann und betont, dass er es für wichtig hält, wenn man den Zaun 1 Meter vom Feldweg ins Innere des Grundstücks verschieben könnte.
BM Trettner versichert ihm, dass dies nochmals abgeklärt wird.
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt
- Auf der Ostseite des Gebäudes wird eine Fassadenbegrünung gefordert.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss 13
Gegen den Beschluss 0
Enthaltungen 0
TOP 3. Jugendhaus Pyramide - Sanierungskonzept
Sachverhalt
Das Jugendhaus „Pyramide“ wurde im Jahr 1995 errichtet und wird seitdem von vielen Jugendlichen mit viel Begeisterung über das ganze Jahr besucht. Diese starke Frequentierung wird auch in jedem Jahresbericht der Jugendhausleitung verdeutlicht. So werden regelmäßig verschiedene Veranstaltungen von Sportturnieren über Kochtagen bis hin zu Ausflügen unternommen. Um weiterhin diese weitläufigen Angebote aufrechtzuerhalten, ist es somit unerlässlich, dass das Jugendhaus den heutigen Nutzungsanforderungen entspricht und weiter beibehält. Des Weiteren hat sich die Gemeinde bis zum Jahr 2040 verpflichtet, auf eine klimaneutrale Kommunalverwaltung umzustellen und in diesem Zuge die gemeindeeigenen Gebäude weitestgehend auf eine CO2-neutrale Nutzung umzurüsten.
Der erste Schritt wurde im Jahr 2020 getätigt, indem eine Photovoltaikanlage auf dem Gründach des Jugendhauses installiert wurde und somit ein Teil des Stromverbrauchs über regenerative Energien erzeugt wird. Nach mehr als 30 Jahren des Betriebs soll nun auch die Gebäudesubstanz saniert werden.
Hierzu wurde die freie Architektin Frau Nemeth und der Fachingenieur für Heizung, Lüftung, Sanitär und Klima Herr Dohn mit ins Boot geholt, die zusammen ein Sanierungskonzept ausgearbeitet haben und zu folgendem Ergebnis gekommen sind.
„Das Jugendhaus in Pleidelsheim weist aufgrund seines Baujahrs 1995 und des regelmäßigen Betriebes in den letzten 30 Jahren typische Abnutzungserscheinungen auf.
Folgende Bauteile sollten aufgrund des Alters bzw. entsprechender Abnutzungserscheinungen erneuert bzw. energetisch ertüchtigt werden:
- Flachdach inkl. Glaspyramide
- Fenster und Eingangselement, Ergänzung von Sonnenschutz, wo notwendig
- Sanitärbereiche, Toiletten - Heizung sowie Heizkörper
- Elektroinstallation, inkl. Beleuchtung
Andere Bauteile wie z.B. die Außenwände / Sichtbetonstützen zeigen konstruktionsbedingte Wärmebrücken, die ertüchtigt werden sollten. Die Überarbeitung der Fassade in Kombination mit einem Fenstertausch sowie der Dachsanierung ist sinnvoll.
Im Bereich der Holzdachkonstruktion / Glaspyramide sind teilweise Wasserflecken erkennbar. Ob diese nun bedingt durch Tauwasserbefall sind oder das Dach im Laufe der Jahre undicht geworden ist, konnten wir aktuell nicht feststellen.
Das Flachdach sollte nach 30 Jahren überarbeitet werden - die PV-Anlage könnte in diesem Zuge nach Süden ausgerichtet werden (höherer Ertrag v.a. im Winterhalbjahr). Im Zuge der Dachsanierung könnte man die Glaskuppel verkleinern und dadurch Flächen für ergänzende Deckenheizung schaffen. Ein kompletter Verzicht auf die Glaskuppel scheint aus unserer Sicht nicht sinnvoll und wird auch von den Nutzern nicht angestrebt. Allerdings sollte die neue Kuppel mit einem Sonnenschutzsystem (z.B. feststehende Lamellen) ausgerüstet werden.
Die Heizungsanlage ist mittlerweile 30 Jahre alt und wird in den nächsten Jahren ersetzt werden müssen. Ein Einbau einer Wärmepumpenanlage ohne Ertüchtigung der Gebäudehülle ist nicht empfehlenswert, da der aktuelle Energiebedarf des Gebäudes (Gebäudehülle) für den Betrieb einer Wärmepumpe zu hoch ist.“
Für die Sanierung wurden daher verschiedene Ausbaustufen untersucht. Diese reichen von der einfachen Dachsanierung über die Erneuerung der Fenster, Dämmung und Abdichtung der Fassade bis hin zur Erneuerung der Heizungsanlage, Nachrüstung eines PV-Speichers und Installation einer maschinellen Lüftungsanlage. In der effektivsten Ausbaustufe würde die Sanierungsmaßnahme den Primärenergiebedarf um ca. 70 Prozent absenken.
Mit diesem Hintergrund schlägt die Gemeindeverwaltung die Sanierung des Jugendhauses in den kommenden Jahren vor.
Die Kostenberechnung für die aufgeführten Sanierungsmaßnahmen am Jugendhaus belaufen sich auf ca. 800 T€. Durch Fördermaßnahmen des Bundes ist mit ca. 180 T€ zu rechnen.
Die Summe von ca. 620 T€ für die anstehenden Maßnahme wäre somit für die nächsten Jahre im Haushalt einzuplanen.
Verhandlungsverlauf
BM Trettner begrüßt Frau Nemeth und erklärt, dass weitere Vorhaben getroffen werden müssen, um die CO2-Neutralität zu erreichen. Eines davon wäre zum Beispiel die Sanierung des Jugendhauses.
Frau Nemeth informiert darüber, dass das Jugendhaus im Jahr 1995 erbaut wurde. Daher stammen auch sämtliche sanitären Anlagen sowie das Heizsystem aus diesem Jahr. Im Anschluss stellt sie den Grundriss des Gebäudes vor und erläutert die aktuelle Bestandssituation. Sie weist darauf hin, dass derzeit keine Lüftungsanlage vorhanden ist und es einige Putzschäden gibt. Die Fenster sind veraltet und sollten ausgetauscht werden. Auch das Flachdach müsste erneuert werden, da Feuchtigkeitsflecken sichtbar sind. Zudem fehlt durch das Glasdach jegliche Beschattung. Die markante Glaspyramide soll zwar erhalten bleiben, jedoch in verkleinerter Form, um im Sommer für mehr Schatten zu sorgen.
Darüber hinaus sind viele Türen abgenutzt, und die bestehenden Brandschutztüren entsprechen nicht mehr den geltenden Vorschriften. Auch die Außenfassade ist sanierungsbedürftig.
Im weiteren Verlauf zeigt Frau Nemeth auf, wie viel Energie durch die geplanten Maßnahmen eingespart werden kann: Der aktuelle Verbrauch von 207 kWh könnte auf 69 kWh pro Quadratmeter gesenkt werden. Die Kosten für die Sanierung belaufen sich auf insgesamt 803.975,90 €.
Gleichzeitig verweist sie auf mögliche Fördermittel: Da das Jugendhaus nach Sanierung dem Effizienzgebäude-Standard 70 entspricht, könnten Fördergelder in Höhe von 137.750 € sowie ein zusätzlicher Zuschuss von bis zu 20.000 € beantragt werden.
Frau Nemeth stellt klar, dass ein Abriss des Gebäudes nicht wirtschaftlich wäre. Das Jugendhaus sei zwar in die Jahre gekommen, müsse aber dringend saniert werden. Sie betont jedoch auch, dass viel Potenzial in der Einrichtung stecke, man müsse lediglich bereit sein, in die Zukunft zu investieren.
BM Trettner bedankt sich für den Vortrag und betont, dass es sich derzeit lediglich um erste Gedankenspiele handelt. Ein Beschluss darüber, welche Maßnahmen konkret umgesetzt werden, werde heute nicht gefasst.
GR Keller weist darauf hin, dass sich der Keller des Gebäudes noch in einem guten Zustand befinde. Er schlägt vor, das Gebäude zu entkernen, das tragende Gerüst zu erhalten und den Aufbau vollständig neu zu gestalten.
Frau Nemeth entgegnet, dass es sich bei dem Vorhaben um eine energetische Sanierung handelt. Die Außenfassade bestehe nicht nur aus einer Holzkonstruktion, sondern sei im Inneren vollständig gemauert. Eine Entkernung würde daher auch den Rückbau des Mauerwerks mit sich bringen – in diesem Fall könne man das Gebäude auch vollständig abreißen. Ein kompletter Neubau wäre jedoch deutlich kostenintensiver.
BM Trettner ergänzt, dass in dieser Frage noch viele Aspekte diskutiert und geklärt werden müssten, bevor über das weitere Vorgehen entschieden werden könne.
GR Reuther regt an, dass sich der Technische Ausschuss oder auch der gesamte Gemeinderat das Jugendhaus vor Ort ansehen solle, um sich ein eigenes Bild vom Zustand des Gebäudes zu machen.
BM Trettner stimmt dem Vorschlag zu.
Beschluss
Kenntnisnahme
TOP 4. Bericht der Schulsozialarbeit an der Friedensschule Pleidelsheim
Sachverhalt
Frau Daniela Kujas ist seit November 2024 als Schulsozialarbeit an der Friedensschule in Pleidelsheim tätig.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit betreut Frau Kujas circa 25 Kinder. Auch für Lehrkräfte und Eltern steht sie als Ansprechpartnerin zur Verfügung. An der Friedensschule gehen aktuell 228 Kinder zur Schule.
Die Stelle der Schulsozialarbeiterin wird durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg mit circa 38 Prozent gefördert.
Auf die Anlage 1 wird verwiesen.
Verhandlungsverlauf
BM Trettner begrüßt Frau Kujas, die als Schulsozialarbeiterin tätig ist.
Frau Kujas bedankt sich für die Einladung und stellt ihre Arbeit vor. Sie ist seit 2014 in der Schulsozialarbeit tätig und an vier Tagen pro Woche (Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 14:00 Uhr) an der Schule vor Ort. Die Schulsozialarbeit ist ein kostenfreies Angebot für Schülerinnen und Schüler und versteht sich als niedrigschwellige Anlaufstelle für Beratung, Unterstützung und Prävention.Sie berichtet, dass sie ein Büro im Dachgeschoss der Schule hat, in dem vertrauliche Gespräche in wertschätzender Atmosphäre stattfinden. Zu ihren Hauptaufgaben zählen unter anderem Einzelfallhilfen durch vertrauliche Beratungsgespräche, die Vermittlung und Vernetzung mit externen Beratungsstellen bei Bedarf, die präventive Arbeit zu Themen wie Mobbing, Mediennutzung und sozialem Lernen sowie soziales Kompetenztraining, z. B. durch Rollenspiele, zur Förderung von Empathie und Konfliktlösung. Sie betont, dass bereits ab Klasse 1 präventive Arbeit, insbesondere zum Thema Medienkonsum, stattfinden sollte, wobei auch die Eltern stärker einbezogen werden müssten.
Zum Stand Juli 2024 wurden 194 Beratungsgespräche geführt. Dabei zeigte sich ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Jungen und Mädchen. Viele Fälle bezogen sich auf Streitschlichtung, wobei Jungen häufiger auffällig seien, oft aufgrund aggressiven Verhaltens oder Mobbing. In 14 Fällen waren mehr als drei Gespräche notwendig.
Zu den präventiven Angeboten gehören das soziale Kompetenztraining, welches einmal im Monat in einer Klasse stattfindet, die Streitschlichter-Ausbildung sowie die Starke-Kinder-Gruppe. Für die Jahre 2025–2026 ist die Fortführung aller bestehenden Angebote geplant. Frau Kujas betont, dass der Prozess weiterentwickelt werden soll – mit mehr Austausch, neuen Impulsen von außen.
Sie lädt die Gemeinderatsmitglieder ein, sich selbst ein Bild ihrer Arbeit vor Ort zu machen.
BM Trettner dankt Frau Kujas herzlich für ihren Einsatz und den Einblick in ihre Arbeit.
GR Günther lobt die Bedeutung der Schulsozialarbeit und fragt, ob die Kinder selbst den Kontakt suchen oder ob Frau Kujas aktiv auf sie zugeht.
Frau Kujas antwortet, dass etwa 80 % der Fälle durch Beobachtungen von Lehrerinnen oder durch eigenes Erkennen auffälligen Verhaltens zustande kommen. Lehrerinnen nutzen das Angebot zunehmend als Entlastung. Gleichzeitig kämen aber auch Kinder von sich aus. Daraus ergäben sich dann Gespräche mit Eltern, in denen weiterer Unterstützungsbedarf deutlich werde.
GR Günther fragt weiter, ob die Schulsozialarbeit von den Eltern gut angenommen werde.
Frau Kujas bestätigt dies. Die Akzeptanz steige stetig, insbesondere seit sie sich auch im Elternbeirat vorgestellt habe. In den letzten drei Wochen vor den Sommerferien habe es besonders viele Anfragen gegeben.
GR Breuer zeigt sich erstaunt über die Zahl von 194 Gesprächen bei 218 Kindern.
Frau Kujas klärt, dass es sich bei den 194 um die Anzahl der Gesprächstermine handelt – nicht um 194 verschiedene Kinder.
GRin També fragt, ob es eine Geschlechtertrennung bei den Streitschlichtergruppen gebe.
Frau Kujas erläutert, dass bei den Streitschlichtern es keine Geschlechtertrennung gebe. Bei der Starke-Kinder-Gruppe wird auf geschlechtliche und altersgerechte Gruppenzusammenstellungen geachtet. Eine gewisse Trennung sei hier mit Blick auf die Pubertät sinnvoll.
GR Sirch bedankt sich für die gute Arbeit und möchte wissen, ob sie auch von Lehrkräften Rückmeldungen über eine spürbare Entlastung erhält.
Frau Kujas bestätigt das. Durch ihre Berufserfahrung könne sie schnell reagieren. Der Austausch mit dem Lehrerkollegium verlaufe eng und effizient.
GR Vogel erkundigt sich nach dem Konzept des „Pausenengels“.
Frau Kujas erklärt, dass es sich um eine Art „Ersthelfer“ unter den Grundschüler*innen handelt. Diese Kinder erhalten eine kurze Ausbildung, dürfen z. B. Pflaster ausgeben und helfen bei kleineren Konflikten auf dem Schulhof, es sei quasi eine erste kindgerechte Form von Unterstützung im Schulalltag.
GRin Staudenmaier fragt, ob Frau Kujas als neutrale Ansprechpartnerin auch für Eltern gesehen werde und ob es akute Fälle mit Einbindung des Jugendamts gegeben habe.
Frau Kujas antwortet, dass sie grundsätzlich neutral agiere und auch für Eltern eine wichtige Vertrauensperson sei. In intensiveren Fällen, insbesondere bei Kindeswohlgefährdung, habe sie das Jugendamt eingeschaltet. Ein Fall sei aktuell in enger Zusammenarbeit mit einer Fachkraft des Jugendamts in Bearbeitung. In anderen Fällen seien betroffene Familien bereits angebunden gewesen. Jedoch kritisiert sie, dass es keinen regelmäßigen Austausch mit dem Jugendamt gebe, sondern häufig hinterhertelefoniert werden müsse, um Rückmeldungen zu erhalten.
GR Beutel lobt die Arbeit und fragt, wie die Kinder den Zugang zur Schulsozialarbeiterin finden.
Frau Kujas berichtet, dass sie sehr präsent auf dem Pausenhof und in den Klassen sei. Viele Kinder kämen aktiv auf sie zu, sei es an der Tür oder direkt auf dem Schulhof. Sie pflege einen guten Draht zu Schüler*innen und Lehrer*innen und achte auf eine gute Balance zwischen Sichtbarkeit und Rückzugsmöglichkeiten.
BM Trettner bedankt sich abschließend herzlich für die engagierte und wertvolle Arbeit von Frau Kujas.
Beschluss
Der Bericht der Schulsozialarbeit an der Friedensschule Pleidelsheim wird zur Kenntnis genommen.
TOP 5. Klimaneutrale Kommunalverwaltung - Aktueller Tätigkeitsbericht (Energiebericht)
Sachverhalt
Siehe Anlage
Verhandlungsverlauf
BM Trettner bedankt sich bei Frau Dinger für ihre Arbeit und betont, wie wichtig es sei, dass sie die Verbrauchserfassung übernommen habe. Damit habe die Gemeinde nun erstmals eine fundierte Übersicht über ihren Energieverbrauch und erkenne, wo Einsparpotenziale liegen.
Frau Dinger berichtet, dass sie ihre Tätigkeit am 01.01. aufgenommen habe. Ihre Hauptaufgabe bestehe darin, die klimaneutrale Verwaltung umzusetzen. Zu diesem Zweck wurde ein Energiemanagementsystem eingeführt, in das alle Zähler sowie deren Stände regelmäßig eingetragen werden. Aufgrund der geteilten Stelle mit der Gemeinde Murr sei es ihr jedoch bisher nicht möglich gewesen, den vollständigen Energiebericht fertigzustellen. Die monatliche Erfassung der Verbrauchsdaten ermögliche eine frühzeitige Erkennung von Abweichungen, eine Anforderung, die gemäß § 18 KlimaG gesetzlich vorgeschrieben ist.
Ziel sei es, künftig auch alle Wohngebäude in das System aufzunehmen und eine Grundlagenerhebung durchzuführen, um zu ermitteln, welche Räume tatsächlich beheizt werden.
Seit 2019 sei der Wärmeverbrauch um 432.727 kWh bzw. 35 % gesunken. Ursachen hierfür seien die Optimierung der Heizzeiten, der Neubau des Bauhofs sowie mildere Winter. Auch der Stromverbrauch habe sich seit 2019 um 24 % (134.804 kWh) reduziert – dies sei insbesondere auf die Umstellung auf Bewegungsmelder und die Nutzung von PV-Strom zurückzuführen. Die CO₂-Emissionen konnten von 606,3 Tonnen auf 433,85 Tonnen gesenkt werden. Diese Zahlen seien jedoch aufgrund der pandemiebedingten Sondereffekte nur eingeschränkt aussagekräftig.
Einzelmaßnahmen wie der Umbau der Sporthalle trugen ebenfalls zur Reduktion bei: Der Wärmeverbrauch sank dort um 10 %, der Stromverbrauch sogar um 47 %, was vor allem auf den Einsatz von LED-Technik zurückzuführen sei. Frau Dinger zeigt sich zuversichtlich, dass das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 erreichbar ist – allerdings nur mit weiteren umfassenden Maßnahmen. Wichtig sei dabei auch die Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer sowie die Umstellung des gemeindlichen Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge.
GR Breuer bedankt sich für den Bericht und hebt hervor, wie viel die PV-Anlagen zur Einsparung beitragen. Zudem erklärt er, dass bei der Festhalle die Installation einer Frischwasserstation erheblich zur Reduktion des Energieverbrauchs beigetragen habe, da das Wasser nur bei tatsächlichem Bedarf erwärmt werde.
BM Trettner ergänzt, dass viele kleine Maßnahmen zur Verbrauchsreduktion beigetragen hätten, unter anderem auch die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED. Künftig müsse noch intensiver geprüft werden, welche Maßnahmen wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll seien. Wichtig sei es auch, den erzeugten PV-Strom nicht nur zu nutzen, sondern – wo möglich – zu speichern. Die Effekte der neuen PV-Anlage auf dem Bauhof sowie der Wärmepumpe in der Sporthalle würden sich bald bemerkbar machen. Sanierungen verursachten zwar hohe Kosten, seien aber notwendig, um CO₂-Emissionen nachhaltig zu senken.
GR Reuther bedankt sich ebenfalls für den Bericht und erkundigt sich nach dem beruflichen Hintergrund von Frau Dinger.
Frau Dinger antwortet, dass sie über eine technische und eine Umweltausbildung verfüge. Sie arbeite seit über 30 Jahren in der öffentlichen Verwaltung, war bereits Bauamtsleiterin, für Liegenschaften zuständig und im Bereich der Energieberatung für Wohngebäude tätig.
GR Reuther bedankt sich für die Auskunft und erklärt, dass es ihm wichtig sei zu wissen, mit wem er es zu tun habe. Außerdem fragt er, ob es zutreffe, dass bei der Sanierung des Schulgebäudes in den 1960er-Jahren nur die Nordseite erneuert wurde.
BM Trettner bestätigt dies und erklärt, dass aufgrund der damaligen Finanzlage lediglich die Nordseite saniert werden konnte.
GR Reuther erkundigt sich zudem, ob es neben dem Schulgebäude weitere dringende Sanierungsfälle gebe.
Frau Dinger gibt an, dass sie dies derzeit noch nicht abschließend beurteilen könne. Sie müsse zunächst erheben, welche Maßnahmen in der Vergangenheit wo durchgeführt wurden.
BM Trettner fügt hinzu, dass die Gemeinde auch im Vergleich zu anderen Kommunen betrachtet werden müsse. Da nicht alle Maßnahmen gleichzeitig umgesetzt werden können, sei eine Priorisierung notwendig. Ziel sei es, dem Gemeinderat jährlich eine Auswertung der erreichten Einsparungen vorzulegen. Es sei eine Kunst, Maßnahmen so zu gestalten, dass sie effektiv seien und zugleich breite Zustimmung finden.
GR Reuther regt an, Schulungen für Mitarbeitende der Verwaltung und Lehrkräfte durchzuführen.
BM Trettner erklärt, dass solche Schulungen bereits durch die Ludwigsburger Energieagentur angeboten wurden und auch regelmäßig stattfinden. Er weist jedoch darauf hin, dass Veränderungen im Verhalten oft schwer durchzusetzen seien, da viele Menschen zu Bequemlichkeit neigen.
Frau Dinger ergänzt, dass Verbrauchsdaten allein oft wenig aussagen: Ein Gebäude kann einen niedrigen theoretischen Bedarf haben, aber durch ineffizientes Nutzungsverhalten einen hohen tatsächlichen Verbrauch verursachen. Daher sei es wichtig, auch mit den Nutzerinnen und Nutzern in den Dialog zu treten.
GRin Staudenmaier lobt den pragmatischen Ansatz von Frau Dinger und äußert die Hoffnung, dass sie der Gemeinde noch lange erhalten bleibt.
Beschluss
Der Tätigkeitsbericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
TOP 6. Neckarwärme Pleidelsheim – Abschluss von Verträgen
Sachverhalt
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 17.10.2024 hat die Verwaltung den Gemeinderat über das mögliche Nahwärmenetz der Süwag Energie AG informiert. Dieses soll sich vom Betriebsgebäude der Süwag im Gewann Häldenweg (nördliche Verlängerung der Bachgartenstr.) bis zum Rathaus erstrecken.
Die Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG hat in verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen und im Rahmen eines Direktvertriebes in den letzten Monaten rund 60 Kunden für das Projekt gewonnen. Vorbehaltlich weiterer Gremienbeschlüsse der Süwag Energie AG und einer positiven Förderung über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) kann das Projekt in den kommenden Jahren umgesetzt werden.
Weitere Voraussetzung ist aber, dass die Gemeinde Pleidelsheim folgenden Vertragswerken noch zustimmt:
- Gestattungsvertrag
- Kaufvertrag BHKW Schule/Wärmeleitung zum Seniorenhaus
- Dienstbarkeiten für das Schul- und Rathausgrundstück
- Anträge auf Anschluss an das Wärmenetz
A) Gestattungsvertrag (Anlage 1):
In diesem Vertrag sind die Rechte und Pflichten zur Verlegung von Wärmeleitungen im öffentlichen Bereich geregelt. Der Vertragsentwurf basiert auf einem Vertragsmuster des Deutschen Städte- und Gemeindebunds.
Wesentliche Eckpunkte sind das Vertragsgebiet (gesamtes Gemeindegebiet), keine Ausschließlichkeit, d. h. ein ähnlicher Vertrag, könnte auch mit einem anderen Wärmenetzbetreiber abgeschlossen werden, Laufzeit 20 Jahre und das Gestattungsentgelt von jährlich 900 €.
Im Bereich von Strom-, Gas- und Wasser werden diese Regelungen im Rahmen eines Konzessionsvertrages geregelt. Dies gibt es im Bereich der Nahwärme so nicht. Daher ist für die Nahwärme ein Gestattungsvertrag notwendig und kein Konzessionsvertrag.
B) Kaufvertrag BHKW Schule/Wärmeleitung zum Seniorenhaus (Anlage 2):
Im Jahr 2008 hatte der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss gefasst, ein Nahwärmenetz zu bauen und die Objekte Friedensschule, Sport- und Festhalle, Seniorenhaus und Rathaus anzuschließen. Dieses Nahwärmenetz wurde Anfang 2009 in Betrieb genommen. Die Wärme für das Nahwärmenetz wird durch ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk (BHKW) sichergestellt. Zusätzlich wird für die kalte Jahreszeit der Gaskessel der Seniorenwohnanlage „Am Rathaus“ zugeschaltet.
Anfang 2020 hatte die Süwag mitgeteilt, dass das BHKW immer mehr Probleme bereiten würde und ein Austausch unumgänglich wäre. Im Jahr 2021 wurde die Maßnahme umgesetzt.
Im Rahmen des Projektes „Neckarwärme“ Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG sowohl das 2021 durch die Gemeinde erworbene BHKW als auch die Wärmeleitung erwerben.
Das BHKW steht bei der Gemeinde Pleidelsheim mit einem Restbuchwert in Höhe von 84.017,77 € (Stichtag 31.12.2026). Im Kaufvertragsentwurf der Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG wird ein Kaufpreis von 49.892 € aufgerufen.
C) Dienstbarkeiten für das Schul- und Rathausgrundstück (Anlage 3):
Für den Betrieb der Leitung zwischen Schule/Seniorenhaus und Rathaus benötigt die Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG eine Dienstbarkeit auf den Flst. 426 (Friedensschule) und Flst. 117 (Rathaus), da es sich bei den beiden Flst. ja um „Privatgrundstücke“ und nicht um öffentliche Straßen handelt, die über den Gestattungsvertrag geregelt sind.
Des Weiteren soll die Friedrichstr. 16 und 24 über den schmalen Notausgang auf der Westseite der Festhalle erschlossen werden. Auch hier benötigt die Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG eine Dienstbarkeit von der Gemeinde.
D) Anträge auf Anschluss an das Wärmenetz (Anlage 4):
Die Gemeinde selbst hat insgesamt 7 Liegenschaften, die an das Nahwärmenetz angeschlossen werden sollen. Dies sind das Feuerwehrgerätehaus (Friedrichstr. 30), die Friedensschule mit Sport- und Festhalle (Ludwig-Jahn-Str. 6), das Rathaus (Marbacher Str. 7), das Seniorenhaus am Rathaus (Marbacher Str. 7) und die Riedbachhalle (Riedbachstr. 12/1)
Folgende einmalige Anschlusskosten sind für die Liegenschaften fällig:
Feuerwehrgerätehaus 20.111 €
Friedensschule mit Sport- und Festhalle 47.808 €
Rathaus (Marbacher Str. 7) 17.195 €
WEG Seniorenhaus am Rathaus (Marbacher Str. 7) 1.326,41 € (Anteil der Gemeinde)
WEG Riedbachhalle (Riedbachstr. 12/1) 3.720 € (Anteil der Gemeinde)
Verhandlungsverlauf
BM Trettner begrüßt die beiden Kollegen von der Süwag Energie AG.
Herr Föll berichtet über den aktuellen Stand des Nahwärmenetzes. Er erläutert, dass sie viele Interessenten gewinnen konnten, unter anderem durch Door-to-Door-Besuche. Nun fehlen noch weitere Anschlussverträge für das weitere Vorgehen.
GRin Staudenmaier betont, dass sie den Mitarbeitern ein Lob aussprechen möchte, da sie die persönlichen Gespräche als sehr wirkungsvoll empfunden habe.
BM Trettner bestätigt dies.
Herr Föll ergänzt, dass weitere Gespräche geplant seien, da bisher nicht alle Haushalte erreicht werden konnten.
GR Keller möchte wissen, ob man nicht eine Verbindung der beiden Straßen Tulpenweg und unterhalb der Sommerhalde in Betracht ziehen könnte.
Herr Föll antwortet, dass es Vor- und Rücklaufleitungen gebe und dies daher keine Rolle für den Wasserkreislauf spiele. Vielmehr müsse man den Aufwand betrachten, und nach diesen Kriterien sei entschieden worden, dass eine Verbindung nicht notwendig sei.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verträge der Anlage 1-4 zu dieser Vorlage zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss 15
Gegen den Beschluss 0
Enthaltungen 0
Befangen 0
TOP 7. Erweiterung des muslimischen Grabfeldes
Sachverhalt
Der gemeindliche Friedhof verfügt über einen gesonderten Bereich für muslimische Gräber. Aufgrund der nahezu vollständigen Belegung der bisherigen Gräber, mit einem Rest von drei verfügbaren Grabfeldern, ist eine Erweiterung der muslimischen Grabstätten erforderlich.
Die Erweiterung kann angrenzend an die bestehende Fläche für muslimische Gräber vorgenommen werden. In Absprache mit der Architektin Frau Ulrike Nehmet besteht die Möglichkeit, auf diese Weise bis zu 10 neue Grabfelder zu schaffen.
Auf der vorgesehenen Fläche befindet sich derzeit ein Baum, der für die künftige Nutzung versetzt werden muss. Dieser kann anschließend unterhalb der Gräber neben der Friedhofsmauer eingesetzt werden. Zudem ist es notwendig, die beiden Container auf der angrenzenden Fläche zu versetzten, als neuer Standort bietet sich hierfür eine seitliche Versetzung in Richtung des Tores an.
Des Weiteren ragt die bestehende Hecke, die zur Abtrennung der Lagerfläche dient, in die Erweiterungsfläche. Sie muss daher gekürzt werden. Als Ersatz soll am bisherigen Containerstandort eine Hecke bzw. ein herausnehmbares Zaunelement entstehen, um den Bau der Grabstätten platztechnisch zu ermöglichen.
Verhandlungsverlauf
BM Trettner führt in das Thema ein und erläutert, dass die Gräber sehr gut angenommen werden, diese aber Fluch und Segen zugleich seien, da der Platz langsam ausgeht. Um dem entgegenzuwirken wurde beschlossen, nur noch Pleidelsheimer Bürger in dieser Grabfläche zu beerdigen, bis auf ein paar Ausnahmen ist dies auch so umgesetzt worden. Bei den Ausnahmen handelt es sich um traurige Schicksale, die eine differenzierte Handhabung nachvollziehbar machen. Zudem ist die Verwaltung im Austausch mit den umliegenden Gemeinden, um sie zu ermutigen, ebenfalls eine muslimische Gräberfläche einzurichten. Die Fläche in Pleidelsheim soll um acht Gräber erweitert werden, dies findet mit derselben Firma wie beim letzten Auftrag, zum gleichen Preis, mit einer Ausnahme von 2 % Personalaufschlag statt.
GR Reuther erkundigt sich, ob man die zwei rosafarbenen Gräber (siehe Plan) zu Kindergräbern ausbauen kann.
BM Trettner klärt diese Frage im Nachgang.
Beschluss
Die muslimischen Grabfelder auf dem gemeindlichen Friedhof werden erweitert. Im Zuge dieser Erweiterung werden ein Baum sowie zwei Container an eine geeignete Stelle versetzt. Des Weiteren wird ein Teil der bestehenden Hecke gekürzt und als Ersatz hierfür ein Abgrenzungselement eingesetzt.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss 15
Gegen den Beschluss 0
Enthaltungen 0
Befangen 0
TOP 8. Finanzzwischenbericht 2025
Sachverhalt
Es wird auf die Ausführungen in der Anlage verwiesen
Verhandlungsverlauf
Frau Fauser berichtet, dass das Haushaltsjahr 2025 sowohl Licht als auch Schatten mit sich bringt. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung wirkt sich unter anderem auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer aus: Im Vergleich zur Prognose im Oktober beläuft sich das Minus auf 77.000 €. Dies sei bereits die zweite Korrektur nach unten. Die Pro-Kopf-Entwicklung der Einkommensteuer ist um 5 € gesunken, was auf die Gemeinde bezogen rund 30.000 € weniger Einnahmen bedeutet. Über einen Zeitraum von fünf Jahren sei das eine relevante Größenordnung – allerdings handle es sich hierbei um äußere Faktoren, auf die die Gemeinde keinen Einfluss habe.
Positiv sei hingegen die Entwicklung bei der Gewerbesteuer: Für das laufende Jahr zeichnet sich ein Plus von 2,3 Mio. € ab. In der ursprünglichen Haushaltsplanung war man noch von 1,2 Mio. € ausgegangen. Dieser Anstieg sei erst in den letzten Wochen so deutlich geworden.
Bei der Grundsteuer hingegen liegt die Gemeinde rund 60.000 € unter dem Ansatz. Hauptursache hierfür sei die Grundsteuerreform, in deren Folge 37 Widersprüche gegen die Messbescheide eingereicht wurden. 24 dieser Widersprüche wurden bereits zurückgezogen, häufig handelte es sich um standardisierte Einwendungen gegen den Messbescheid oder um grundsätzliche Bedenken gegenüber der Reform. Aktuell sind noch 11 Widerspruchsfälle anhängig, die der Rechtsaufsichtsbehörde vorliegen. Dort seien derzeit etwa 1.000 Fälle in Bearbeitung.
Die Bearbeitung dieser 37 Fälle habe einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich gebracht, da viele individuelle Gespräche und Erklärungen notwendig gewesen seien. Teilweise seien die Bescheide derart offensichtlich fehlerhaft gewesen, dass die Gemeinde schnell helfen konnte. Da noch weitere Korrekturen zu erwarten sind, wird derzeit mit Mehreinnahmen von etwa 40.000 € gerechnet, diese Zahl könne sich jedoch nach unten korrigieren, da ein einzelner, fehlerhafter Bescheid allein 35.000 € betreffe.
BM Trettner erinnert in diesem Zusammenhang an die intensiven Diskussionen zur Erhöhung der Grundsteuer. Diese habe sich am Ende jedoch kaum auf das Gesamtergebnis ausgewirkt. Zwar müsse der Einzelne mit einem großen Grundstück mehr zahlen, doch in Summe bleibe die Gemeinde auf einem ähnlichen Niveau wie in den Vorjahren. Derzeit liege man rund 50.000 € unter dem Planansatz.
Frau Fauser ergänzt, dass viele die Auswirkungen der Grundsteuerreform unterschätzt hätten. Hinsichtlich der Mittel aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) stellt sie klar, dass keine Gemeinde mehr Geld vom Land erhalten habe, es sei lediglich zu einer deutlich früheren Auszahlung gekommen, wodurch sich für Pleidelsheim kein Vorteil ergebe.
Bezüglich der Gewerbesteuer mahnt sie zur Vorsicht: So schnell wie der Anstieg gekommen sei, könne auch wieder ein Rückgang folgen. Derzeit seien die 2,3 Mio. € jedoch realistisch anzusetzen, dies werde sich allerdings auf die FAG-Zahlungen in den Folgejahren auswirken. Die Gewerbesteuerumlage, die derzeit bei 90.000 € liege, werde sich durch die höheren Einnahmen ebenfalls deutlich erhöhen. Zudem sei mit einem möglichen Minus von rund 100.000 € zu rechnen – abhängig von der konkreten Umsetzung des neuen Tarifvertrags. Aktuell plant die Gemeinde mit einem positiven Ergebnis von 276.300 €. Frau Fauser betont jedoch, dass selbst ein ausgeglichener Haushalt (schwarze Null) als Erfolg zu werten wäre. Bei den Auszahlungen gebe es keine gravierenden Änderungen. Größter Posten bleibe die Kita Neckarbande mit Ausgaben in Höhe von 3,3 Mio. €. Insgesamt habe sich der Zahlungsmittelbedarf für Investitionen um 1,6 Mio. € verringert. Durch einen Zahlungsmittelüberschuss von 1,5 Mio. € könne ein wesentlicher Teil davon gedeckt werden.
Die Eigenbetriebe Wasser und Abwasser werden voraussichtlich bessere Ergebnisse erzielen, bleiben aber insgesamt im geplanten Rahmen.
GR Reuther zeigt sich erfreut über die verbesserten Einnahmen und äußert die Hoffnung, dass sich der positive Trend in den kommenden Jahren fortsetzt.
BM Trettner ergänzt, dass der vorgelegte Finanzzwischenbericht sehr positiv sei – insbesondere angesichts der angespannten Haushaltslage in vielen anderen Kommunen. Viele würden die Gemeinde Pleidelsheim um diese Situation beneiden. Er gehe persönlich aktuell eher von einer realistischen Gewerbesteuereinnahme von 4 Mio. € aus, mit der er ebenfalls sehr zufrieden wäre.
TOP 9.Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2024 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung wurde erstellt.
Der Eigenbetrieb Wasserversorgung schließt im Jahr 2024 mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 35.575 €.
An den Kernhaushalt kann eine Konzessionsabgabe in Höhe von 17.082,86 € ausgeschüttet werden.
Für weitere Ausführungen wird auf den Lagebericht im Jahresabschluss verwiesen.
Verhandlungsverlauf
Frau Beck informiert, dass die Wassergebühren im Jahr 2024 gestiegen sind – begründet durch die zuletzt beschlossene Gebührenerhöhung. Die Unterhaltskosten des Leitungsnetzes bewegten sich im Jahr 2024 auf einem ähnlichen Niveau wie in den Vorjahren. Deutlich gestiegen hingegen waren die Ausgaben für den Strombezug.
Von der Konzessionsabgabe flossen 17.000 € in den Gemeindehaushalt – hier hatte man sich ursprünglich höhere Einnahmen erhofft.
Im Ergebnishaushalt des Wirtschaftsplans war ein Gewinn von 35.575 € eingeplant. Dieser konnte trotz geringerer Einnahmen und geringerer Ausgaben insgesamt übertroffen werden, da sich ein höherer Gewinn als erwartet ergab. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 2.885.308,10 €.
Zur Schuldenentwicklung berichtet Frau Beck, dass die Verbindlichkeiten seit 2019 jährlich kontinuierlich abgebaut werden konnten.
GRin Staudenmaier erkundigt sich, ob die gestiegenen Stromkosten auf die allgemeine Preisentwicklung am Strommarkt zurückzuführen seien.
Frau Beck bestätigt dies.
GR Vogel weist auf eine Position hin, deren Kosten sich mehr als verdoppelt haben, und fragt nach den Gründen dafür.
BM Trettner erklärt, dass es nicht an der Klärstufe liege. Vielmehr gebe es immer wieder Verzögerungen bei den Abschlagszahlungen, was in der Vergangenheit zu Abweichungen geführt habe. Inzwischen sei dieser Prozess jedoch stabilisiert worden.
Frau Fauser ergänzt, dass es bei der Kläranlage oft schwierig sei, bereits in der Planung klar zwischen investiven und konsumtiven Maßnahmen zu unterscheiden. Hier komme es regelmäßig zu Abgrenzungsfragen, was wiederum Auswirkungen auf die Haushaltsplanung habe. Kommunale GmbHs müssten sich dabei besonders streng an die Regelungen des GmbH-Rechts halten. Dies erschwere eine präzise und vorausschauende Planung zusätzlich.
Beschluss
Dem Feststellungsbeschluss wird wie auf Seite 3 des Jahresabschlusses in der Anlage zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss 15
Gegen den Beschluss 0
Enthaltungen 0
Befangen 0
TOP 10. Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung
Sachverhalt
Der Jahresabschluss für das Jahr 2024 wurde für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung fertiggestellt.
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung schließt im Jahr 2024 mit einem Gewinn in Höhe von
2.183,67 €.
Für weitere Ausführungen wird auf den Lagebericht im Jahresabschluss verwiesen.
Verhandlungsverlauf
Frau Beck berichtet, dass die Unterhaltungsaufwendungen im Rechnungsergebnis 2024 deutlich höher ausfielen als im Vorjahr 2023. Dennoch konnte in der Gewinn- und Verlustrechnung eine Punktlandung erzielt werden: Trotz deutlich höherer Einnahmen und Ausgaben als ursprünglich geplant, sei das Jahresergebnis insgesamt ausgeglichen.
Die Bilanzsumme beläuft sich auf 8.803.177 €. Positiv zu vermerken sei zudem, dass die Pro-Kopf-Verschuldung weiterhin Jahr für Jahr zurückgeht. Dies sei ein erfreulicher Trend in der finanziellen Entwicklung des Eigenbetriebs
Beschluss
Dem Feststellungsbeschluss wird wie auf Seite 3 des Jahresabschlusses in der Anlage zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Für den Beschluss 15
Gegen den Beschluss 0
Enthaltungen 0
Befangen 0
Archiv
Im Ratsinformationssystem finden Sie alle Berichte der vergangenen Sitzungen, welche hier nicht mehr aufgeführt sind.