Bürgermeisterwahl 2025
Wegen Ablauf der Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers wird die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Gemeinde Pleidelsheim, Marbacher Straße 5, 74385 Pleidelsheim notwendig.
Die Wahl findet statt am Sonntag, dem 01. Juni 2025. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet eine Stichwahl zwischen den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben; bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los.
Eine erforderlich werdende Stichwahl findet statt am Sonntag, dem 22. Juni 2025.Bei der Stichwahl ist gewählt, wer die meisten gültigen Stimmen erhalten hat; bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los.
Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen zur Wahl.
Wahlberechtigte Personen
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen. Der Bürgermeister ist berechtigt, vom Unionsbürger zur Feststellung seines Wahlrechts einen gültigen Identitätsausweis sowie eine Versicherung an Eides statt mit der Angabe seiner Staatsangehörigkeit zu verlangen.
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
Wahlberechtigt sind die vorstehend genannten Personen auch dann, wenn sie in keiner Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben, sich am Wahltag aber seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde gewöhnlich aufhalten. Diese Wahlberechtigten werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen. Mit dem schriftlichen Antrag hat der Wahlberechtigte ohne Wohnung zu versichern, dass er bei keiner anderen Stelle in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder seine Eintragung beantragt hat oder noch beantragen wird. Außerdem hat er nachzuweisen, dass er bis zum Wahltag seit mindestens drei Monaten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde haben wird.
Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung (KomWO) beizufügen.
Vordrucke für diese Anträge und für die erforderlichen Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Marbacher Straße 5, 74385 Pleidelsheim bereit.
Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und – ggf. samt der genannten Erklärungen und eidesstattlichen Versicherung und Nachweisen – spätestens bis zum Sonntag 11.05.2025 beim Bürgermeisteramt, Marbacher Straße 5, 74385 Pleidelsheim eingehen.
Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen; § 30 KomWO gilt entsprechend.
Briefwahlunterlagen beantragen
Sie haben bis Donnerstag, den 29.05.2025, 12:00 Uhr die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Um den Onlineantrag vollständig ausfüllen zu können, benötigen Sie Ihre Wahlbezirks‐ und Wählernummer. Diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigungen wurden bereits zugestellt.
Dazu können Sie einfach den QR‐Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abscannen oder Sie nutzen diesen Link zur Beantragung der Briefwahl.
Die Briefwahlunterlagen werden nach der Beantragung zeitnah bearbeitet und durch die Amtsbotin der Gemeinde Pleidelsheim zugestellt.
Für Rückfragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt zur Verfügung (07144/264-0, meldeamt(@)rathaus-pleidelsheim.de)
Informationen zum Wahlwochenende - Erreichbarkeit
Das Wahlamt ist am Freitag, 30. Mai 2025 von 14.00 Uhr bis 18 Uhr besetzt.
Am Samstag, 31. Mai 2025, ist das Wahlamt in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr unter folgender Telefonnummer besetzt 07144/264-18. Wahlberechtigte, die bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht aufsuchen können, können in dieser Zeit einen Wahlschein/Briefwahlunterlagen beantragen und ggf. durch eine Bevollmächtigte bzw. einen Bevollmächtigten abholen lassen. Bitte halten Sie unbedingt einen Nachweis über die Erkrankung bereit sowie eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten (Rückseite der Wahlbenachrichtigung!).
Das Bürgerbüro ist am Sonntag, 1. Juni 2025 zwischen 8 Uhr und 15 Uhr besetzt.
Wir weisen darauf hin, dass Briefwahlunterlagen in den Briefkasten des Rathauses (Haupteingang) am Wahlsonntag, 1. Juni 2025, bis spätestens 18 Uhr eingeworfen werden müssen. Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Öffentliche Kandidatenvorstellung am 22.05.2025
Einladung zur öffentlichen Kandidatenvorstellung für die Bürgermeisterwahl in Pleidelsheim
Am Donnerstag, den 22.05.2025 um 19.00 Uhr findet in der Sporthalle Pleidelsheim die öffentliche Kandidatenvorstellung zur Wahl des Bürgermeisters statt.
Hierzu sind alle Einwohner der Gemeinde Pleidelsheim herzlich eingeladen!
Der Gemeindewahlausschuss hat in der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2025 folgenden Durchführungsmodus für die moderierte Kandidatenvorstellung festgelegt:
- Die Moderation übernimmt Bürgermeister Ralf Trettner, Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses
- Die Bewerber werden entgegengesetzt zur Reihenfolge der Bewerber auf dem Stimmzettel vorgestellt
- Die Redezeit der Bewerber wird auf 20 Minuten begrenzt
- keiner der Bewerber darf sich während der Vorstellung eines Mitbewerbers im Veranstaltungsraum aufhalten
Nach den Einzelvorstellungen werden alle Kandidaten gemeinsam auf der Bühne zur einer Fragerunde Platz nehmen. Einwohner bekommen die Möglichkeit Fragen zu stellen. Pro Einwohner dürfen maximal drei Fragen gestellt werden. Die Fragen sollten kurz und präzise gestellt werden.
Einlass ist um 18:30 Uhr und Sitzplatzreservierungen sind nicht möglich.
Eine Bewirtung findet nicht statt. Bitte kommen Sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad, da nur eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung steht.
Film- und Tonaufnahmen sind während der Veranstaltung nicht gestattet.
Die Gemeindeverwaltung wir die Veranstaltung aufzeichnen und am Tag nach der Veranstaltung ab ca. 12:00 Uhr auf der Homepage der Gemeinde Pleidelsheim (www.pleidelsheim.de) bis zum Wahltag zur Verfügung stellen.
Aufzeichnung der Kandidatenvorstellung vom 22.05.2025
Hier können Sie sich die Aufzeichung der Kandidatenvorstellung vom 22.05.2025 in der Sporthalle Pleidelsheim abrufen:
Kandidatenvorstellung vom 22.05.2025 in der Sporthalle Pleidelsheim
Weiterer nichtamtlicher Termin für die Kandidatenvorstellung - 27.05.2025
Di., 27.05.2025 um 19.00 Uhr in der Festhalle in Pleidelsheim - LKZ-Podiumsdiskussion
Bekanntmachungen zur Bürgermeisterwahl
- Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Gemeindewahlausschusses über die Feststellung des Wahlergebnisses anlässlich der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 01. Juni 2025
- Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin am 01. Juni 2025
- Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 01. Juni 2025
- Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 01. Juni 2025 und eine etwa erforderlich werdende Stichwahl am 22. Juni 2025
- Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
- Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung der Bewerbungen anlässlich der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 01. Juni 2025
- Stellenausschreibung