Landtagswahl am 08.03.2026
Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen zur Wahl.
Am Sonntag, den 8. März 2026, findet in Baden-Württemberg die Wahl zum Landtag statt. Mit der Landtagswahl entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die Zusammensetzung des Parlaments, das Gesetze beschließt, den Ministerpräsidenten wählt und die Landesregierung kontrolliert.
Änderungen bei der Landtagswahl 2026:
Wahlberechtigte verfügen nun über zwei Stimmen:
- Mit der Erststimme wählen Sie eine Kandidatin oder einen Kandidaten im jeweiligen Wahlkreis.
- Mit der Zweitstimme wählen Sie eine Partei. Diese ist künftig ausschlaggebend für die Sitzverteilung im Landtag.
Eine weitere Neuerung betrifft das Wahlalter: Erstmals sind auch 16- und 17-jährige Bürgerinnen und Bürger bei der Landtagswahl wahlberechtigt.
Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Briefwahlunterlagen beantragen
Für die am 8. März 2026 stattfindende Landtagswahl sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.
Die Wahlbenachrichtigungen für die von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragenen Personen sind bereits ausgetragen. Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, können Sie mithilfe der Wahlbenachrichtigung Briefwahlunterlagen beantragen.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein QR-Code für den Internet-Wahlscheinantrag. Dieser QR-Code ist speziell für jede Wählerin und jeden Wähler gebildet, er führt zum Antrag und enthält bereits die passenden Daten der jeweiligen Person. Es braucht von der Wählerin bzw. dem Wähler nur das eigene Geburtsdatum ergänzt werden (und gegebenenfalls die abweichende Versandadresse, die eigene Erreichbarkeit) angegeben werden. Alternativ können die Briefwahlunterlagen auch über diesen Link oder schriftlich mithilfe der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen zeitnah zugestellt.
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Wahlberechtigten, die Ihr Wahlrecht nicht vor Ort im Wahllokal ausüben können, die Briefwahlunterlagen frühzeitig anzufordern.
Für Rückfragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt zur Verfügung (07144/264-0, meldeamt(@)rathaus-pleidelsheim.de)
Schablone für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig auf-gesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.“
Erklärvideo
"Alles, was du über die Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg wissen musst"!
Das rund dreiminütige Video geht auf Grundbegriffe zur Wahl ein und erklärt kurz und bündig, was man dazu wissen muss.
- Hier gehts zum Erklärvideo (der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg)
Informationen zum Wahlwochenende - Erreichbarkeit
Das Wahlamt ist am Freitag, 6. März 2026 durchgängig von 8:00 bis 15:00 Uhr besetzt. Bis 15:00 Uhr kann noch regulär Briefwahl beantragt werden.
Am Samstag, 7. März 2026, ist das Wahlamt in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter folgender Telefonnummer besetzt 07144/264-18. An diesem Tag kann nur Briefwahl beantragt werden, wenn versichert werden kann, dass ein Wahlschein nicht zugegangen ist oder verloren wurde.
Am Sonntag, 8. März 2026 kann bis 15:00 Uhr in Ausnahmefällen ein Wahlschein beantragt werden. Das Bürgerbüro ist am Wahltag zwischen 8 Uhr und 15 Uhr besetzt.
Wir weisen darauf hin, dass Briefwahlunterlagen in den Briefkasten des Rathauses (Haupteingang) am Wahlsonntag, 8. März 2026, bis spätestens 18 Uhr eingeworfen werden müssen. Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Im Anschluss an die Wahl finden die Auszählungen der Landtagswahl statt. Die Auszählungen finden jeweils öffentlich statt.
Bekanntmachungen zur Landtagswahl am 8. März 2026
Alle Bekanntmachungen der Gemeinde Pleidelsheim finden Sie hier.