Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates
TOP 1 Einwohneranfragen
Sachverhalt:
-
Verhandlungsverlauf:
Ein Einwohner fragt nach dem aktuellen Stand bei der Neuen Mitte.
BMin Dr. Lee berichtet, dass sich etwa ein Drittel des Grundstücks weiterhin beim Insolvenzverwalter befindet. Weitere Überlegungen und mögliche Lösungsansätze sollen zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt werden.
Zudem wird angestrebt, ein weiteres Sanierungsgebiet sowie zusätzliche Projektierungen zu gewinnen, um das Grundstück besser vermarkten zu können. Langfristig besteht die Hoffnung, beide Grundstücke erfolgreich in die Entwicklung einzubeziehen. Weitere Überlegungen und mögliche Lösungsansätze befinden sich in kontinuierlicher Abstimmung.
Der Einwohner regt an, nur auf dem gemeindeeigenen Grundstück konkrete Planungen zu entwickeln.
BMin Dr. Lee führt aus, dass hierzu bereits verschiedene Themen diskutiert wurden. Städtebaulich sei es jedoch wenig sinnvoll, lediglich auf zwei Dritteln der Fläche zu entwickeln. Vielmehr bedürfe es einer Gesamtplanung sowie einer Klärung, welche planungsrechtlichen Möglichkeiten für das verbleibende Drittel bestehen. Zudem würden die aktuellen Rahmenbedingungen, insbesondere die Baukosten, die Umsetzung erheblich erschweren.
Der Einwohner spricht außerdem den Einsatz des Enforcement Trailers an, er wünsche sich eine Aufstellung in der Riedbachstraße entgegengesetzter Fahrtrichtung, da hier viele falsch in die Einbahnstraße am Ärztehaus fahren.
BMin Dr. Lee nimmt diesen Hinweis auf und sagt eine Prüfung zu. Sie betont in diesem Zusammenhang, dass Verkehrsthemen und Parksituationen regelmäßig Gegenstand intensiver Bürgergespräche seien. Sie appelliert an ein besseres Miteinander sowie einen respektvollen Umgang, auch in Situationen, in denen beispielsweise falsch geparkt werde. Zudem merkt sie an, dass der Enforcement Trailer nicht zur Verbesserung der Gemeindefinanzen angeschafft worden sei, sondern insbesondere der Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden diene.
BESCHLUSS:
-
TOP 2.1. Aufstellen von zwei Seecontainern
Gottlieb-Daimler-Straße, Flst. 4249
Sachverhalt:
Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan „Gewerbegebiet VII“, rechtskräftig seit dem 07.11.1988. Es handelt sich um ein Gewerbegebiet.
Der Bauherr plant die dauerhafte Aufstellung von zwei Seecontainern zu Lagerzwecken. Die Seecontainer haben 20 Fuß (6,1 m lang) und 40 Fuß (12,2 m lang) und sollen entlang der Grundstücksseite zur Straße hin positioniert werden.
Da hierbei die festgesetzte Baugrenze überschritten wird, beantragt der Bauherr eine entsprechende Befreiung.
Die Gemeinde Pleidelsheim wurde von der Baurechtsbehörde Freiberg a. N. mit Schreiben vom 12.03.2026 um Stellungnahme gebeten.
Die Baurechtsbehörde weist auf folgende Punkte hin:
Planungsrechtliche Prüfung:
Die geplante Aufstellung der Container überschreitet die festgesetzte Baugrenze in Richtung der Gottlob-Gussmann-Straße und reicht bis an das Ende der bestehenden Stellplätze. Im Rahmen eines Termins vor Ort wurde dem Antragsteller verdeutlicht, dass diese Begrenzung einzuhalten ist, um das straßenbegleitende Grün dauerhaft zu sichern.
Zudem beabsichtigt der Bauherr, die Container freiwillig mit einer Holzverschalung zu versehen. Dies wird seitens des Baurechtsamts Freiberg am Neckar begrüßt.
Zugunsten der Ausübung des Gewerbebetriebs kann eine Befreiung der Baugrenze grundsätzlich in Aussicht gestellt werden. Vergleichbare, wenn auch vereinzelte, Überschreitungen sind im Plangebiet bereits vorhanden.
Erste bauordnungsrechtliche Einschätzung:
Durch das Vorhaben entfallen einzelne Stellplätze. Es verbleibt jedoch eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen für Kunden und Mitarbeiter.
Bauordnungsrechtliche Verstöße sind somit nicht erkennbar.
Verhandlungsverlauf_
BMin Dr. Lee erläutert das Bauvorhaben.
GRin Staudenmaier erkundigt sich, weshalb zwei unterschiedliche Pläne vorliegen und welcher davon maßgeblich ist.
Herr Schwinghammer erklärt hierzu, dass der Plan, in dem die Container über der Baugrenze dargestellt sind, der gültige sei.
GR Keller weist darauf hin, dass ein dort aufgestellter Container eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen würde, insbesondere im Hinblick auf die Sichtverhältnisse.
BMin Dr. Lee schlägt vor, dies nochmals zu prüfen. Sie verweist darauf, dass bereits eine Vor-Ort-Begehung der Stadt Freiberg stattgefunden habe und sichert zu, dass auf eine möglichst weite Zurückversetzung hingewirkt werde.
Herr Reuther fragt nach den Parkplätzen und ob diese der Firma zugeordnet seien. Zudem regt er an, künftig übersichtlichere Pläne vorzulegen, um die Vorhaben besser nachvollziehen zu können.
BMin Dr. Lee stimmt dem zu und erklärt, dass künftig auf eine verbesserte und klarere Darstellung der Planunterlagen hingewirkt werden solle.
GRin Staudenmaier betont, dass das festgelegte Baufenster ursprünglich bewusst gewählt worden sei, um ausreichende Sichtverhältnisse zur Straße zu gewährleisten. Bereits in der Vergangenheit sei eine Befreiung für ein Fahrzeug an der Grundstücksgrenze kritisch gesehen worden. Sie äußert daher Unverständnis darüber, dass nun erneut von den Festsetzungen abgewichen werden solle, etwa durch die Platzierung eines Containers im Sichtfeld beziehungsweise nahe der Baulinie, und spricht sich dafür aus, den Antrag zurückzustellen.
BMin Dr. Lee weist darauf hin, dass die zuständige Baurechtsbehörde den Sachverhalt geprüft habe und stellt die Frage, ob sie einen entsprechenden Antrag stellen möchte.
GRin Staudenmaier erklärt abschließend, dass sie keinen Antrag stelle und dem Vorhaben in der vorliegenden Form nicht zustimmen werde.
BESCHLUSS:
- Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
- Die Aufstellung der Container darf das derzeitige Ende der Parkflächen nicht überschreiten, damit das straßenbegleitende Grün dauerhaft erhalten bleibt.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Für den Beschluss: 13
Gegen den Beschluss: 1
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Dem Beschluss wurde zugestimmt.
TOP 2.2. Umbau/Sanierung Wohnhaus mit Einbau von zwei Dachgauben und der Grundrisserweiterung des EG
Ludwig-Hofer-Straße, Flst. 457
Sachverhalt:
Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan „Blumenstraße“, rechtskräftig seit dem 27.01.2012. Es handelt sich um ein Allgemeines Wohngebiet.
Die Wohnhäuser Ludwig-Hofer-Straße 28 und 28/1 wurden eigentumsrechtlich getrennt und das Wohnhaus Ludwig-Hofer-Straße 28 veräußert.
Seitens des Bauherrn ist vorgesehen, das bestehende Einfamilienhaus umzubauen und zu sanieren. Geplant ist der Einbau von zwei Dachgauben sowie eine Erweiterung des Grundrisses im Erdgeschoss. Die Dachgauben sollen auf der Nord- und Südseite des Gebäudes errichtet werden, um eine bessere Nutzung des ersten Dachgeschosses zu ermöglichen. Die Dachgauben werden nach den Festsetzungen des Bebauungsplans errichtet. Das zweite Dachgeschoss bleibt unausgebaut.
Die Gemeinde Pleidelsheim wurde von der Baurechtsbehörde Freiberg a.N. mit Schreiben vom 12.03.2026 um Stellungnahme gebeten.
Die Baurechtsbehörde weist auf folgende Punkte hin:
Planungsrechtliche Prüfung:
Das Bauvorhaben entspricht dem Bebauungsplan.
Erste bauordnungsrechtliche Einschätzung:
Zum derzeitigen Stand sind keine Verstöße ersichtlich.
Verhandlungsverlauf:
BMin Dr. Lee erläutert das Vorhaben und erklärt, dass es dem Bebauungsplan entspreche und dem Vorhaben nichts entgegenstehe.
BESCHLUSS:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Für den Beschluss: 14
Gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 2.3 Neubau Notstromaggregat in Modulbauweise
An der Mundelsheimer Straße, Flst. 880
Sachverhalt:
Für das Grundstück gilt kein Bebauungsplan, damit liegt das Vorhaben im Außenbereich und muss nach § 35 BauGB bewertet werden.
Der Bauherr plant die dauerhafte Aufstellung von einem Container für die Lagerung und Errichtung eines Notstromaggregats. Der Container soll 2,45 m breit und 12,20 m lang sein und ein schallgedämmtes Gehäuse erhalten.
Da das Vorhaben sich im Außenbereich befindet, bedarf es der Zustimmung der Gemeinde. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert, da es der Energieversorgung dient. Durch die Privilegierung besteht ein Rechtsanspruch auf Zulassung des Vorhabens, wenn keine öffentliche Belange entgegenstehen.
Die Gemeinde Pleidelsheim wurde von der Baurechtsbehörde Freiberg a. N. mit Schreiben vom 07.04.2026 um Stellungnahme gebeten.
Die Baurechtsbehörde weist auf folgende Punkte hin:
Planungsrechtliche Prüfung:
Das Vorhaben ist nach Ansicht der unteren Baurechtsbehörde privilegiert nach § 35 Abs.3 BauGB.
Erste bauordnungsrechtliche Einschätzung:
Nach erster Einschätzung gibt es keine bauordnungsrechtlichen Bedenken.
Bezüglich des geringen Gebäudeabstandes wurde die Stelle für vorbeugenden Brandschutz angehört, dazu noch den Naturschutz. Die Stellungnahmen stehen noch aus
Verhandlungsverlauf:
BMin Dr. Lee erklärt das Bauvorhaben und erläutert, dass es im Außenbereich nach § 35 BauGB privilegiert ist.
GR Breuer möchte Informationen zur Beleuchtung und bittet darum, dass der Bereich dann nicht dauerhaft beleuchtet wird.
BMin Dr. Lee informiert, dass Sie diesen Hinweis an die untere Baurechtsbehörde weitergeben wird.
BESCHLUSS:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Für den Beschluss: 14
Gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt
TOP 3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wörthstraße 11 und 11/1 – Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Stadt Besigheim hat am 24.03.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wörthstraße 11 und 11/1 – Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern“ gem. § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Gemeinde Pleidelsheim wurde mit Schreiben vom 13.04.2026 um Stellungnahme gebeten.
Das Bebauungsplangebiet liegt zentral, ca. 400 m nördlich der Altstadt der Stadt Besigheim zwischen der Wörthstraße und der Friederich-Kollmar-Straße. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Burgacker – 5. Änderung“ von 2008. Weil das Baugrundstück im Bebauungsplan als Fläche für Gemeinbedarf (Kirche) ausgewiesen ist, ist für die Realisierung des Bauvorhabens die Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Außerdem ist die Fläche im Flächennutzungsplan als „Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ dargestellt, weshalb dieser ebenfalls geändert werden muss.
Der Vorhabenträger beabsichtigt auf dem Grundstück, Flst. 243/1 in der Wörthstraße zwei Mehrfamilienwohnhäuser mit insgesamt 23 Wohnungen sowie eine gemeinsame Tiefgarage mit 35 Pkw-Stellplätzen zu errichten. Die vorhandenen Bestandsgebäude auf dem Grundstück sollen abgebrochen werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Sanierungsgebiets „Stadtkern IV“. Als Sanierungsziel ist dort u.a. die Schaffung von Wohnraum festgelegt. Mit der Realisierung des Bauvorhabens wird dem Sanierungsziel Rechnung getragen und dringend benötigter Wohnraum in zentraler Innenstadtlage geschaffen, ohne hierfür Außenbereichsflächen in Anspruch zu nehmen.
Verhandlungsverlauf:
BMin Dr. Lee erläutert das Vorhaben und erklärt, dass dem Bebauungsplan der Stadt Besigheim keine Belange der Gemeinde Pleidelsheim entgegenstehen.
BESCHLUSS:
Die Gemeinde Pleidelsheim nimmt zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wörthstraße 11 und 11/1 – Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern“ wie folgt Stellung:
Beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen der Gemeinde Pleidelsheim stehen dem Bebauungsplan nicht entgegen.
Die Gemeinde Pleidelsheim wird daher keine Stellungnahme abgeben.
Abstimmungsergebnis:
Für den Beschluss: 14
Gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 4.2. Änderung des FNP 2020-2035 des Gemeindeverwaltungsverbandes Besigheim - Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt:
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Besigheim hat am 09.03.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplan 2020-2035 des Gemeindeverwaltungsverbandes Besigheim, gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB zu ändern und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Gemeinde Pleidelsheim wurde mit Schreiben vom 17.03.2026 um Stellungnahme gebeten.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke südlich der Kläranlage und westlich des Bauhofs und der Sportanlagen in der Gemeinde Mundelsheim. Einbezogen wurde auch der westlich angrenzende Feldweg, da er als Zufahrt dienen und entsprechend erweitert werden sollte. Im Süden schließt der Neckar an und im Westen befindet sich die freie Landschaft, welche als Rebfläche genutzt wird.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes beinhaltet die Flurstücke Nr. 682/2, 682/1, 681, 680, 678 und 679/1 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 684, 677 und 693/1.
Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan 2020-2035 ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Flächen liegen daher im unbeplanten Außenbereich, weswegen die Erstellung eines Bebauungsplans sowie einer Flächennutzungsplanänderung notwendig wird.
Die Planung in diesem Bereich sieht vor, die Fläche neben den Sportanlagen zu nutzen, um
eine weitere niederschwellige Bewegungsmöglichkeit für jugendliche Biker zu schaffen. Zudem sollen dem angrenzenden Bauhof zusätzliche Flächen zur Unterbringung von Fahrzeugen bereitgestellt und darüber hinaus Flächen zur Unterbringung von Wohnmobilen geschaffen werden. Die Ausweisung im Flächennutzungsplan soll in eine Fläche für Gemeinbedarf, öffentliche Grünfläche und Fläche für Versorgungsanlagen (Parkplatz) geändert werden. Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren „Wert III“ aus Mundelsheim.
Zusätzlich wird eine Berichtigung aufgrund des aufzustellenden Bebauungsplans „Wörthstraße 11 und 11/1 Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern“ in Besigheim vorgenommen. Hierbei werden Flächen für den Gemeinbedarf zu Wohnbauflächen umgeändert. Bei dem Bereich handelt es sich um das Gelände der früheren Methodistenkirche.
Die Gemeinde Pleidelsheim hat bereits in der Sitzung vom 04.12.2025 das Einvernehmen für den Bebauungsplan „Wert III“ aus Mundelsheim abgegeben.
Verhandlungsverlauf:
BMin Dr. Lee erläutert die Änderung des Flächennutzungsplans.
GR Reuther erkundigt sich, ob sich die vorliegende Änderung ausschließlich auf die Stadt Besigheim bezieht, da in den Unterlagen auch Flächen der Gemeinde Mundelsheim dargestellt sind.
Herr Schwinghammer erklärt hierzu, dass der Flächennutzungsplan durch den Gemeindeverwaltungsverband Besigheim aufgestellt wird, dem mehrere Kommunen angehören. Entsprechend umfasse die vorliegende Änderung sowohl Anpassungen für die Stadt Besigheim als auch für die Gemeinde Mundelsheim.
BESCHLUSS:
Die Gemeinde Pleidelsheim nimmt zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2020-2035 des Gemeindeverwaltungsverbandes Besigheim wie folgt Stellung:
Beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen der Gemeinde Pleidelsheim stehen der 2. Änderung des Flächennutzungsplans nicht entgegen.
Die Gemeinde Pleidelsheim wird daher keine Stellungnahme abgeben.
Abstimmungsergebnis:
Für den Beschluss: 14
Gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 5. Bewegungspark Großbottwarer Weg; Errichtung eines Pumptracks und einer Mini-Halfpipe
Sachverhalt:
Im Haushalt der Gemeinde sind für das Jahr 2026 Mittel in Höhe von 100.000 € für die Entwicklung der Fläche am Bewegungspark Großbottwarer Weg vorgesehen.
Zur Beteiligung der Zielgruppe wurde am 24.03.2026 ein Jugenddialog durchgeführt, an dem über 40 Kinder sowie mehrere Gemeinderätinnen und Gemeinderäte teilnahmen. Die Teilnehmenden waren überwiegend im Alter zwischen 10 und 12 Jahren. Im Rahmen der Veranstaltung wurden verschiedene Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten vorgestellt, diskutiert und anschließend abgestimmt. Ziel war es, die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen frühzeitig in die Planung einzubeziehen.
Die im Jugenddialog geäußerten Wünsche und Prioritäten der jungen Teilnehmenden stellen für den Gemeinderat eine wichtige Entscheidungsgrundlage dar. Sie verdeutlichen unmittelbar die Bedarfe der Zielgruppe und sollen daher bei der weiteren Planung und Umsetzung maßgeblich berücksichtigt werden.
Nutzungsinteressen:
- 36 Kinder möchten den Bereich mit dem Roller nutzen
- 33 Kinder möchten ihn mit dem Fahrrad nutzen
- 33 Kinder möchten ihn zum Inlinerfahren nutzen
- 17 Kinder würden ihn zum Skateboardfahren nutzen
Abstimmung Hauptangebote (zwei Stimmen pro Person möglich):
- 36 Stimmen: Pumptrack
- 20 Stimmen: Skaterpark mit Halfpipe
- 18 Stimmen: Skaterpark ohne Halfpipe
- 13 Stimmen: Kombination aus Pumptrack und Skaterpark
- 8 Stimmen: Befahrbare Module aus Holzelementen
- 2 Stimmen: Wasserspielelemente
Ergebnis:
Der Pumptrack erhielt die meisten Stimmen und liegt damit klar auf dem ersten Platz, gefolgt vom Skaterpark mit Halfpipe.
Zusatzwünsche:
- 30 Stimmen: Hängematten
- 19 Stimmen: Überdachung
- 17 Stimmen: Slackline
- 16 Stimmen: Stoppuhr beim Pumptrack
- 16 Stimmen: Reckstange
Diese ergänzenden Elemente können teilweise auch unabhängig vom Standort realisiert werden.
Die Ergebnisse des Jugenddialogs zeigen deutlich, dass insbesondere Bewegungsangebote sowie Aufenthalts- und Rückzugsorte für Kinder und Jugendliche von hoher Bedeutung sind.
Die klare Priorisierung des Pumptracks durch die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen unterstreicht den konkreten Bedarf an einem vielseitig nutzbaren Bewegungsangebot. Vor diesem Hintergrund kommt der Berücksichtigung der geäußerten Wünsche eine besondere Bedeutung zu.
Mit der Errichtung eines Pumptracks mit Mini-Halfpipe kann ein zentrales Anliegen der beteiligten Zielgruppe aufgegriffen und umgesetzt werden. Gleichzeitig ermöglicht die Anlage eine vielseitige Nutzung für verschiedene Fortbewegungsarten (Roller, Fahrrad, Inliner).
Frau Striegel wird in der Sitzung die möglichen Varianten sowie den konkreten Entwurf für die Umsetzung eines Pumptracks mit Mini-Halfpipe vorstellen.
Verhandlungsverlauf:
BMin Dr. Lee begrüßt Frau Striegel (Garten- und Landschaftsarchitektin) und hebt die gelungene Jugendbeteiligung hervor. Sie bedankt sich bei den damals anwesenden Gemeinderäten und betont die große Resonanz mit einem voll besetzten Saal und vielen teilnehmenden Kindern und Jugendlichen. Es sei ein wichtiges Signal gewesen, 100.000 Euro für die Belebung der Anlage am Bewegungspark bereitzustellen. Ziel der Beteiligung war es, die Wünsche und Nutzungsinteressen der Kinder und Jugendlichen zu erfassen, um eine möglichst bedarfsgerechte Gestaltung zu ermöglichen.
Sie berichtet, dass zahlreiche Vorschläge gesammelt wurden. Der Großteil der Kinder und Jugendlichen wünscht sich insbesondere Angebote für Inliner, Fahrräder und City-Roller. Etwa die Hälfte sprach sich zudem für Skateboard-Nutzung aus. Die höchste Zustimmung erhielt ein Pump Track, gefolgt von einem Skaterpark mit Halfpipe bzw. einer Kombination aus Pump Track und Skate-Elementen. Weitere Ideen wie fahrbare Module, Holzelemente oder Wasserspiele wurden ebenfalls genannt, fanden jedoch weniger Zustimmung und sind teilweise schwer umsetzbar. Ergänzend wurden Wünsche wie eine „Chill-Zone“ mit Hängematten, möglichst überdacht, eine Slackline, eine Stoppuhr für den Pump Track oder Reckstangen geäußert.
Sie erläutert, dass die Umsetzung der Wünsche aufgrund begrenzter Flächen sowie notwendiger Sicherheitsabstände und TÜV-Abnahmen herausfordernd sei. Ein Pump Track erfordere jedoch entsprechende Sicherheitszonen.
Frau Striegel stellt sodann zwei Varianten vor:
Variante A mit einem geschlossenen Speed Ring und einer Mini-Halfpipe erweist sich als nicht umsetzbar, da die erforderlichen Sicherheitsabstände von zwei Metern aufgrund angrenzender Hindernisse (z. B. Steine) nicht eingehalten werden können. Auch Sonderanfertigungen würden die Problematik nicht lösen.
Variante B sieht einen reinen Speed Ring mit Sicherheitszonen vor. Ergänzend könnten einzelne Elemente wie eine Überdachung, Sitzsteine oder eine Slackline integriert werden. Diese Variante würde gerade noch auf die vorhandene Fläche passen. Hängematten seien aufgrund der erforderlichen Fallhöhe und Sicherheitsanforderungen schwer unterzubringen. Mit zusätzlicher Fläche wäre eine Umsetzung eher möglich.
BMin Dr. Lee bringt die Möglichkeit ins Spiel, die Fläche auf ein benachbartes Grundstück auszuweiten, um mehr Elemente realisieren zu können. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass sich Jugendliche einen eigenen Bereich wünschen, getrennt von jüngeren Kindern. Eine Erweiterung sei jedoch noch nicht abgestimmt. Sie betont, dass es sich somit zunächst um eine Kenntnisnahme handelt und noch kein Beschluss gefasst wird. Weitere Gespräche sollen folgen, und eine überarbeitete Planung wird erneut vorgestellt.
GR Kaspar hebt hervor, dass dies der zentrale Wunsch der Kinder sei und die Umsetzung nicht weiter verzögert werden sollte, auch wenn ergänzende Elemente später folgen könnten.
Auf Nachfrage von GR Günther beziffert Frau Striegel die Kosten für die Premium-Variante des Speed Rings auf rund 32.000 Euro netto.
BMin Dr. Lee stellt fest, dass dies im vorgesehenen Budget gut darstellbar sei. Weitere Elemente wie eine Überdachung seien kostenmäßig noch nicht konkret beziffert.
GR Sirch unterstützt eine schnelle Umsetzung und weist darauf hin, dass in Gesprächen mit Jugendlichen insbesondere eine Überdachung als wichtig genannt wurde. Fragt zudem nach der Möglichkeit, Erste-Hilfe-Kästen aufgrund eines möglichen Verletzungsrisikos anzubringen.
BMin Dr. Lee nimmt den Hinweis auf und stellt eine Abstimmung zu zusätzlichen Elementen in Aussicht.
GR Reuther fragt nach Sicherheitsaspekten (Sturzflächen) und hinterfragt Hängematten zugunsten sichererer Alternativen wie Liegestühlen oder Sonnensegeln.
Frau Striegel erläutert, dass die Anlage TÜV-geprüft sei, keine scharfkantigen Elemente enthalte und keine großen Höhen vorgesehen seien.
BMin Dr. Lee stimmt zu, dass Sicherheit Priorität habe. Hängematten seien nur bei zusätzlicher Fläche und unter Berücksichtigung der Sicherheit denkbar. Zunächst sollte versucht werden, den geäußerten Wunsch von Hängematten zu realisieren. Nur wenn dies tatsächlich nicht umsetzbar ist, sollten Alternativen hierzu gesucht werden – Priorität haben zunächst die geäußerten Wünsche der Jugendlichen.
GR Schumann spricht sich für die Umsetzung des Speed Rings aus, weitere Elemente könnten später folgen.
BMin Dr. Lee bestätigt dieses schrittweise Vorgehen.
GR Breuer lobt die Jugendbeteiligung und das Engagement des Jugendhauses.
BMin Dr. Lee schließt sich dem an und hebt das große Engagement der Jugendlichen an sich hervor.
GR Keller warnt davor, das benachbarte Grundstück zu nutzen bzw. eine zusätzliche Nutzung dort anzufragen. Die dort stehende Scheune wurde zudem erst vor kurzem in Stand gesetzt.
BMin Dr. Lee erklärt, dass eine mögliche Flächenerweiterung zunächst nur geprüft und ggf. abgestimmt werden müsse anschließend werde das Thema erneut ins Gremium eingebracht.
BESCHLUSS:
Der Errichtung eines Pumptracks wird wie dargestellt mit zwei Eingängen so zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Für den Beschluss: 14
Gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 6. Bebauungsplan „Primelweg“
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt:
In der gültigen Flächennutzungsplan Fortschreibung 2005 bis 2020 der Verwaltungsgemeinschaft Freiberg a. N. - Pleidelsheim (wirksam seit dem 23.02.2012) ist der Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen. Damit ist der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Bereits 1969 gab es für das Plangebiet durch den Bebauungsplan „südlich Fliederweg“ Baurecht. Ein Baufenster lag über der nördlichen Gebietshälfte. Im Bebauungsplan von 1994, „Torgasse/ Bachgartenstraße/ Westl. Hauptstraße“, wurde das Baurecht entnommen und eine private Grünfläche für das Plangebiet ausgewiesen. Um innerstädtische Baulücken zu generieren soll, wie ursprünglich vorgesehen, wieder Baurecht geschaffen werden.
Durch die Aktivierung der Fläche wird der hohen Nachfrage an Wohnraum Rechnung getragen. Darüber hinaus wird durch den Bebauungsplan als Maßnahme der Innenentwicklung schonend mit neuem Flächenverbrauch in freier Landschaft umgegangen. Dazu kommt das an vorhandene Versorgungs- und Erschließungseinrichtungen angebunden werden kann. Die Schaffung von Wohnraum im Ballungsbereich Stuttgart und damit die Aufstellung der Bebauungsplanänderung ist von öffentlichem Interesse.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird entsprechend §§ 3Abs.1, 4Abs.1BauGB durchgeführt.
Verhandlungsverlauf:
BMin Dr. Lee begrüßt Herrn Tiefau vom Büro KMB | PLAN | WERK | STADT GmbH und übergibt anschließend die Sitzungsleitung an GR Günther, der den weiteren Verlauf übernimmt, da sie sich als befangen erklärt.
GR Günther bittet Herrn Tiefau, den Bebauungsplan vorzustellen.
Herr Tiefau stellt sich vor und erläutert den Bebauungsplan der Innenentwicklung. Das Gebiet sei derzeit als private Grünfläche im Bebauungsplan nördlich der Hauptstraße ausgewiesen. Hintergrund der Planung ist der Wunsch der Grundstückseigentümer das Grundstück nachträglich zu bebauen. In einem früheren Bebauungsplan sei die Fläche noch mit einem sehr großen Baufenster und einer Zweigeschossigkeit versehen gewesen. Im Zuge einer Überarbeitung sei die Fläche jedoch als private Grünfläche festgesetzt und an die angrenzenden Grundstücksstrukturen angepasst worden.
Geplant seien nun zwei Baufenster im Norden und Süden, die sich an den Baulinien der Nachbargebäude orientieren. Die Baufenster seien bewusst großzügig gehalten, jedoch durch eine maximale Gebäudelänge von 16 Metern begrenzt. Es handle sich um ein allgemeines Wohngebiet ohne wesentliche Nutzungsabweichungen. Traufhöhe und Dachform (Satteldach) würden aus den angrenzenden Bebauungsplänen übernommen. Auch Bauweise und Regelungen zu Nebenanlagen seien entsprechend angepasst. Ergänzend sei lediglich eine Regelung zur Regenwasserrückhaltung vorgesehen.
GR Breuer begrüßt die Möglichkeit der Bebauung und verweist darauf, dass im Bereich Primelweg ausschließlich eingeschossige Bebauung vorhanden sei. Gleichzeitig wurde bei kleineren Abweichungen des damaligen Baugesuchs im Primelweg 5 teilweise sehr streng bewertet, was er kritisch anmerkt.
GRin Staudenmaier stellt fest, dass sich das Baufenster grundsätzlich an der Flucht orientiere, hinterfragt jedoch die sehr enge Lage des südlichen Baufensters zum südlich angrenzenden Grundstück sowie die relativ große Distanz zwischen den beiden Gebäuden. Sie fragt, ob diese Anordnung zwingend erforderlich sei.
Herr Tiefau erklärt, dass die Erschließung und Grundstücksstruktur berücksichtigt worden sei. Bei einem größeren zusammenhängenden Grundstück wäre das zweite Baufenster vermutlich weiter verschoben worden.
GRin Staudenmaier fragt weiter nach der Stellplatzsituation bei einer möglichen Doppelhausbebauung. Bei zwei Doppelhaushälften ergäben sich vier Stellplätze, die ihrer Ansicht nach nicht ausreichend berücksichtigt seien.
Herr Tiefau erläutert, dass für die Stellplätze neben den Garagen auch die Zufahrten angerechnet werden können. Vor den beiden Garagen könnten, sofern ausreichend Fläche vorhanden ist, PKW parken. Stellplätze könnten auch im Baufenster errichtet werden, das bewusst großzügig dimensioniert sei, um Flexibilität zu ermöglichen.
GR Günther fragt, ob Mehrfamilienhäuser damit ausgeschlossen seien.
Herr Tiefau weist darauf hin, dass die Anzahl der Stellplätze eine solche Nutzung erschweren würde.
GRin Staudenmaier spricht die mögliche Bebauung von Dachgauben an und möchte eine Änderung des Bebauungsplans von 1/3 auf 2/3 des Daches, da bereits in der Vergangenheit hierfür oft befreit worden ist. Außerdem verweist sie auf die Notwendigkeit, sich bei der Geschossigkeit an der Nachbarbebauung zu orientieren. Zudem fragt sie, wer die Kosten für den Bebauungsplan trage.
Herr Schwinghammer erläutert, dass zur Kostenübernahme ein Vertrag mit den Bauherren bestehe, über den die Kosten übernommen würden.
GR Kaspar äußert Bedenken hinsichtlich der Gebäudehöhen. Insbesondere an der Hauptstraße und Kanalstraße würden bereits höhere Gebäude bestehen, aber eine zweigeschossige Bebauung könne im Primelweg städtebaulich herausstechen. Er hält eine Anpassung der Höhe für sinnvoll.
GR Keller bewertet die Planung insgesamt als noch zu vage und spricht sich dafür aus, die Gebäudehöhen auf maximal 8 Meter zu begrenzen, da 9,5 Meter aus seiner Sicht nicht in die Umgebung passen.
Herr Tiefau erläutert, dass sich die Höhen an dem umliegenden Bebauungsplan orientieren und je nach Lage auch zweigeschossige Bereiche möglich seien.
GR Günther fragt nach, wie der Wert von 9,5 Metern zustande komme.
Herr Tiefau erklärt, dass dies aus den zulässigen Geschossigkeiten abgeleitet sei, wobei im hinteren Bereich eine Anpassung nach unten möglich sei.
GR Günther regt an, die Festsetzungen gegebenenfalls stärker auf Einfamilienhäuser auszurichten.
Herr Tiefau erklärt, dass dies planerisch entsprechend angepasst werden könne, falls dies gewünscht sei.
GR Keller unterstützt diese Vorgehensweise.
GR Beutel spricht sich für die Beibehaltung der 9,5 Meter aus und argumentiert, dass dadurch weniger Flächenversiegelung entstehe und die Fläche effizient genutzt werde.
GR Günther ergänzt, dass es sich dann nicht zwingend um Mehrfamilienhäuser handelt, sondern eher um Wohnraum für eine Einzelfamilie
GR Breuer schlägt einen Kompromiss vor, das Flurstück direkt am Primelweg niedriger zu gestalten und das hintere dafür höher zuzulassen. Er begründet dies so, da die anderen Grundstücke am Primelweg ebenfalls nur eingeschossig sind.
GR Beutel widerspricht teilweise und merkt an, dass dies kein Kompromiss sei und verweist auf die städtebaulichen Einschränkungen durch bestehende Bebauungspläne und hält den Vorentwurf für umsetzbar.
GR Günther unterstützt die Kompromissidee und sieht eine gute Einfügung in die Umgebung.
GR Schumann bringt die Variante ein, vorne ein Einfamilienhaus und hinten eventuell ein zwei Doppelhaushälften zu ermöglichen.
GR Günther weist dabei auf mögliche Stellplatzprobleme hin.
GR Breuer hält die 9,5 Meter im hinteren Bereich für vertretbar und verweist auf die topografische Situation zur Hauptstraße.
GR Reuther regt an, im vorderen Bereich eine Bebauung mit Kniestock vorzusehen, analog zur bestehenden Nachbarbebauung.
BESCHLUSS:
- Für den im Vorentwurf dargestellten Bereich wird nach § 2Abs.1BauGB der Bebauungsplan „Primelweg“ aufgestellt, unter den Voraussetzungen, dass das erste Gebäude nur mit einer Firsthöhe von 7,5 m gebaut werden darf, das hintere mit einer Firsthöhe von 9,5 m und Dachgauben maximal 2/3 des Daches entsprechen dürfen.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3Abs.1BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.
- Die Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4Abs.1BauGB beteiligt.
Abstimmungsergebnis:
Für den Beschluss: 13
Gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 1
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 7. Deckensanierung Mittlerer Weg mit Dünnschichtasphalt
Sachverhalt:
Die Oberfläche des Mittleren Weges befindet sich zwischen dem Großbottwarer Weg und dem Gewann Pfaffenäcker/Äußeres Ried in einem teilweise schlechten Zustand. Durch Risse und Aufplatzungen der Deckschicht kann Wasser in weitere Schichten eindringen und Frostschäden verursachen. Der Oberbau ist noch in einem ausreichend tragfähigem Zustand, sodass dieser durch eine neue Deckschicht nachhaltig geschützt werden kann. Der Vorteil des Dünnschichtbelages ist die „kalte“ Verarbeitung und eine somit kurze Verarbeitungszeit und schnelle Verkehrsfreigabe. Die zu sanierende Oberfläche ist im untenstehenden Ausschnitt rot markiert.
Verhandlungsverlauf:
Frau Bartenbach führt aus, dass Maßnahmen am Feldweg notwendig seien. Ziel sei es, den derzeit noch vergleichsweise guten Zustand des Weges so zu verbessern, dass eine komplette Sanierung zunächst hinausgezögert werden könne. Vorgesehen sei eine sogenannte Dünnschichtsanierung. Die Arbeiten könnten innerhalb von etwa zwei Tagen durchgeführt werden und seien für Juni geplant. Nach einer kurzen Aushärtungszeit könne der Weg wieder freigegeben werden. Voraussetzung sei, dass zuvor einzelne Schadstellen gezielt ausgebessert werden.
GR Beutel betont die grundsätzliche Bedeutung des Wegeerhalts. Es gelte, einen Investitionsstau zu vermeiden, da bereits viele Wege sanierungsbedürftig seien. Er weist darauf hin, dass durch die Gerätschaften der LTB Leitungsbau GmbH für den Abbau der Strommasten Schäden an den Wegen entstehen könnten. Eine umfassende Dokumentation der Wege sei daher wichtig und man solle mit der Sanierung abwarten, bis diese Arbeiten auch in Pleidelsheim durchgeführt worden sind. So könnte man sich die Sanierung möglicherweise sparen, da die ausführende Firma LTB Leitungsbau GmbH für den Bodenbelag ggf. aufkommen wird.
Frau Bartenbach führt aus, dass sich der aktuell betroffene Weg im Vergleich zu anderen genannten Beispielen noch in einem deutlich besseren Zustand befinde. Gerade deshalb sei jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Dünnschichtsanierung, da ein weiteres Abwarten den Zustand verschlechtern und spätere Maßnahmen aufwendiger machen würde. Sie kündigt jedoch an, zu prüfen, wann entsprechende Maßnahmen in Pleidelsheim stattfinden, um diese gegebenenfalls noch abzuwarten.
BMin Dr. Lee nimmt diesen Hinweis auf und erklärt, dass die Terminierung entsprechend geprüft werde. Zudem solle der Zustand des Weges sowohl vor Beginn der Maßnahme als auch nach deren Abschluss dokumentiert werden, um gegebenenfalls Regressansprüche prüfen zu können.
Frau Bartenbach ergänzt, dass eine solche Dokumentation ein übliches Vorgehen darstelle, um den Zustand von Wegen nachvollziehbar bewerten zu können.
BESCHLUSS:
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Angebot AN2600023 vom 17.02.2026 von der Fa. SUT Straßen- und Umwelttechnik GmbH entsprechend den beschlossenen Kriterien zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Für den Beschluss: 14
Gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 8.1 Aktueller Stand Glasfaserausbau
Sachverhalt:
-
Verhandlungsverlauf:
BMin Dr. Lee begrüßt Herrn Kostic (Geschäftsführer des Zweckverbandes Kreisbreitband Ludwigsburg) und führt in das Thema Glasfaserausbau ein. Sie erläutert, dass Pleidelsheim nun die Nachricht von der Deutschen Glasfaser Holding erhielt, das in Pleidelsheim nicht vor dem Jahr 2028 erfolgen wird. Dies sei für die Bürgerschaft unbefriedigend, zumal unklar sei, ob der Ausbau danach tatsächlich umgesetzt werde. Herr Kostic sei daher ins Gremium eingeladen worden, um die Situation einzuordnen und fachliche Hinweise zu geben.
Herr Kostic berichtet, dass im Landkreis Ludwigsburg bereits eine Glasfaserabdeckung von über 60 % erreicht sei. Im Gewerbegebiet erfolgte der Ausbau bereits vorrangig. Kommunen wie Mundelsheim und Hessigheim werden bereits durch die Deutsche Glasfaser Holding ausgebaut, Pleidelsheim wäre ursprünglich als dritte Kommune vorgesehen gewesen, werde nun jedoch frühestens ab 2028 berücksichtigt. Zudem habe sich das Unternehmen Unsere Grüne Glasfaser (UGG) vollständig aus dem Markt zurückgezogen und werde keine Ausbauprojekte mehr umsetzen. Hintergrund seien gestiegene Kosten und wirtschaftlich nicht mehr tragfähige ursprüngliche Kalkulationen. Auch in den kommenden zwei Jahren sei kein grundlegender Umschwung zu erwarten.
Zudem erklärt er, dass die Versorgung im Landkreis insgesamt bereits gut sei. Die sogenannten „weißen Flecken“ (unterversorgte Haushalte unter 30 Mbit/s) werden in den nächsten zwei Jahren durch die Deutsche Telekom AG beseitigt, sodass die größte Unterversorgung behoben werde. Aktuell gebe es im Landkreis kaum Haushalte mehr mit 30 Mbit/s Versorgung.
Auf Nachfrage von BMin Dr. Lee zur Einordnung Pleidelsheims im Vergleich zu anderen Kommunen erklärt Herr Kostic, dass die Gemeinde im Mittelfeld liege und ähnlich wie Löchgau oder Erligheim bereits relativ gut über Kabelanschlüsse versorgt sei.
BMin Dr. Lee spricht die damalige Verbandsversammlung der Kreisbrandgesellschaft an, wonach bei einer Ausbauzusage durch einen Anbieter, die DeutscheTelekomAG, ihre Zuständigkeit zurückstellen könnten, und fragt nach einer Empfehlung.
Herr Kostic erläutert, dass Kommunen mit bestehenden Ausbauzusagen (z. B. durch Deutsche Glasfaser) zunächst nicht im Fokus anderer Anbieter stehen. Kommunen ohne solche Zusagen, darunter nun Pleidelsheim, verbleiben hingegen auf der Liste der Telekom, die nach Beseitigung der „weißen Flecken“ weitere Ausbauprüfungen vornehmen werde. Allerdings sei auch hier vor 2027 nicht mit Maßnahmen zu rechnen. Insgesamt sei der Markt derzeit eher rückläufig und wirtschaftlich angespannt.
GRin Staudenmaier weist auf verbleibende „weiße Flecken“ hin und geht davon aus, dass diese durch die Telekom erschlossen werden.
Herr Kostic bestätigt, dass diese Bereiche zu etwa 90 % gefördert seien, jedoch adressgenau abgewickelt würden.
GRin Staudenmaier merkt an, dass Ausbauarbeiten häufig an bereits erschlossenen oder potenziell anschließbaren Gebäuden vorbeiführen und regt an, solche Gelegenheiten besser zu nutzen.
Herr Kostic erklärt hierzu, dass Förderprojekte strikt adressbezogen seien und nur förderfähige Anschlüsse berücksichtigt werden können. Eine flächendeckende Mitverlegung sei daher nicht möglich. Zudem werde es nie gelingen, eine Straße nur einmal aufreißen zu müssen, da kein Anschlusszwang bestehe und selbst bei kostenfreien Angeboten nicht alle Eigentümer teilnehmen.
BMin Dr. Lee bestätigt diese Einschätzung und verweist auf Erfahrungen aus vergangenen Projekten, bei denen notwendige Anschlussquoten nicht erreicht wurden. Auch bei anderen Infrastrukturprojekten wie der Fernwärme zeige sich ein ähnliches Bild. Trotz vorhandener Angebote erschwerten individuelle Entscheidungen (welche zwar jeweils verständlich sind) häufig eine flächendeckende Umsetzung.
Abschließend betont Herr Kostic, dass der Glasfaserausbau maßgeblich von der Wirtschaftlichkeit abhänge und in Pleidelsheim nicht vor 2028 beginnen könne. Die Kosten für Hausanschlüsse seien deutlich gestiegen und lägen aktuell bei etwa 3.000 – 5.000 Euro, anstatt ca. 1.500 – 1.900 Euro im Jahr 2019 pro Anschluss, unabhängig von der Entfernung des Gebäudes zur Straße.
BESCHLUSS:
-
TOP 9. Anbindung der Außenstellen der Gemeinde Pleidelsheim an das Zeiterfassungsprogramm AIDA
Sachverhalt:
Bereits seit Dezember 2022 wird die Arbeitszeit der Rathausmitarbeitenden mit der Zeiterfassungssoftware AIDA verwaltet. Das Programm erweist sich als zuverlässiges und unkompliziertes Modul, um die Arbeitszeit sowie Abwesenheitstage zu erfassen. In den Außenstellen wie beispielsweise dem Bauhof, den Kindergärten, der Sozialstation etc. werden die Arbeitszeit und Abwesenheitstage aktuell noch händisch erfasst.
Um den Arbeitsaufwand für Mitarbeitende, Vorgesetzte und Personalamt zu verringern wird daher vorgeschlagen, das bereits bewährte Programm auf die Außenstellen auszuweiten.
Ein Angebot der Firma AIDA ORGA GmbH liegt bereits vor und beläuft sich auf 14.887,80 Euro. Sollte der geschätzte Arbeitsaufwand doch unerwarteterweise höher ausfallen, kann sich der Angebotspreis minimal erhöhen. Beschafft werden dabei insgesamt sechs Tablet-Terminals, an welchen die Zeiterfassung sowie Abwesenheitsanträge gestellt werden können. Außerdem umfasst das Angebot die Stempelchips sowie die eigentliche Software.
Im Haushaltsjahr 2026 sind für das Projekt insgesamt 20 Tausend Euro veranschlagt. Für die technische Anbindung können noch zusätzliche Kosten entstehen. Der Haushaltsansatz wird dabei aber eingehalten.
Verhandlungsverlauf:
Frau Ehmann führt aus, dass die Verwaltung in den vergangenen Jahren mit dem System AIDA ORGA GmbH sehr gute Erfahrungen gemacht habe. Während in den zentralen Bereichen bereits seit einigen Jahren erfolgreich digital gearbeitet werde, seien insbesondere die Außenstellen weiterhin noch stark analog organisiert. Dort erfolgten Zeiterfassung und Urlaubsverwaltung teilweise noch in Papierform. Ziel sei es daher, diese Bereiche ebenfalls in das bestehende AIDA-System zu überführen und die papiergebundenen Verfahren auslaufen zu lassen. Das entsprechende Angebot liege vor, die Kosten beliefen sich auf knapp 15.000 Euro zuzüglich technischer Anschlusskosten. Insgesamt könne die Maßnahme dennoch unterhalb des Haushaltsansatzes umgesetzt werden und sei insbesondere für das Jahr 2026 vorgesehen.
BMin Dr. Lee bekräftigt den Vorschlag und weist darauf hin, dass bereits der überwiegende Teil der Kommunen des Landkreises mit dem System arbeiten. Im Vergleich zu anderen Lösungen wie von Komm.ONE sei AIDA ORGA GmbH zudem wirtschaftlicher und habe in der Anwendung durchweg positive Rückmeldungen erhalten.
GR Reuther erkundigt, welche Außenstellen angebunden werden.
Frau Ehmann erläutert, dass insbesondere Bauhof, die Kindergärten, Schule und die Sozialstation. Nicht jedes Gebäude werde ein Tablet zum Einstempeln erhalten. Beispielsweise wird in der Aussegnungshalle auf dem Friedhof kein Zeiterfassungsportal aufgehangen, da dort nur selten ein Mitarbeitender reinigen muss.
GRin Staudenmaier merkt an, dass insbesondere im Personalamt eine spürbare Zeiteinsparung durch die Digitalisierung zu erwarten sei.
Frau Ehmann bestätigt dies und ergänzt, dass auch für die Vorgesetzten und Mitarbeitenden eine deutliche Entlastung im Verwaltungsaufwand entstehe.
BESCHLUSS:
Die Zeiterfassungssoftware AIDA wird für die Außenstellen der Gemeinde Pleidelsheim zum genannten Angebotspreis zuzüglich des sonstigen Arbeitsaufwands für die Installation beschafft. Der geplante Haushaltsansatz wird dabei eingehalten.
Abstimmungsergebnis:
Für den Beschluss: 14
Gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 10. Information zur Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzepts
Sachverhalt:
Seit über 50 Jahren unterstützt die Städtebauförderung Städte und Gemeinden, die jeweils aktuellen gesellschaftlichen Aufgaben anzugehen und Lösungen zu entwickeln. Sie hilft dabei, die grundlegenden Strukturen vor Ort aufzubauen, zu erhalten bzw. weiterzuentwickeln und damit das Miteinander positiv zu gestalten.
Die Städtebauförderung begleitet die Kommunen über eine Förderperiode von mind. acht bis zehn Jahren bei der Beseitigung von städtebaulichen Missständen in einem durch Satzung festgelegten Gebiet. Im Vordergrund steht hierbei nicht das einzelne Vorhaben, sondern die gebietsbezogene Entwicklung.
Seit dem Jahr 1984 hat die Gemeinde Pleidelsheim den Ortskern erfolgreich durch vier Sanierungsprogramme aufgewertet.
Im vergangenen Jahr wurde das Sanierungsgebiet IV „Neue Ortsmitte“ fertiggestellt und abgerechnet. Der Schlussbescheid des RP Stuttgart ist aktuell noch ausstehend, erst wenn dieser vorliegt, kann die Gemeinde über die Aufhebung der „Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets IV „Neue Ortsmitte“ beschließen.
Aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoll, sich auch in Zukunft Mittel aus der Städtebauförderung zur Ortskernsanierung zu sichern. Diese können je nach Gebietskulisse und Sanierungszielen sowohl für öffentliche als auch private Vorhaben genutzt werden.
Voraussetzung für die Förderung ist seit einigen Jahren jedoch ein mit den Bürgerinnen und Bürgern erstelltes Gemeindeentwicklungskonzept, aus dem die Ziele für das geplante Sanierungsgebiet abgeleitet werden. Dieses war zur letzten Antragsstellung 2014 noch nicht verpflichtend vorgeschrieben.
Ein Gemeindeentwicklungskonzept (kurz: GEK) ist wie ein roter Faden für die nächsten rd. 20 Jahre. Vorgabe ist, dass ein GEK in einem partizipativen Prozess, unter Beteiligung aller relevanten Akteure erarbeitet wird (Bürgerschaft, Eigentümer, Gremien etc.). Es soll umsetzbare und flächenbezogene Maßnahmen enthalten und den Rahmen für eine erfolgreiche Gemeindeentwicklung bilden. Wichtig ist, dass das gesamte Gemeindegebiet untersucht wird. Bei der Erarbeitung der Ist-Situation müssen dabei die verschiedensten Themen (bspw. Bauen und Wohnen, Gewerbe und Arbeiten, Einzelhandel und Nahversorgung, Verkehr, Bildung, Kultur und Freizeit) untersucht werden.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, ein solches Gemeindeentwicklungskonzept im kommenden Jahr zu erstellen. Aus der Erfahrung andere Kommunen wird dies ca. 8–12 Monate in Anspruch nehmen.
Die Kosten hierfür belaufen sich je nach Leistungsumfang auf ca. 40.000 – 50.000 €, da hierzu auch ein erfahrenes Fachbüro begleitend hinzugezogen werden sollte.
Den Ausgaben gegenüber stehen jedoch auch zu erwartende Sanierungsmittel von mehreren Hunderttausend Euro – im Sanierungsgebiet IV hat die Gemeinde Pleidelsheim von 2014 – 2025 sogar rd. 4,3 Mio.€ an Fördermittel erhalten.
Zudem gibt es die Möglichkeit, sich das Entwicklungskonzept unter gewissen Bedingungen mit bis zu 60 % vom Land fördern zu lassen. Ein entsprechender Förderantrag wird derzeit von der Verwaltung vorbereitet. Ob dieser dann auch positiv beschieden wird, entscheidet sich im Oktober 2026. Zu diesem Zeitpunkt soll dann auch die konkrete Beauftragung eines Fachbüros erfolgen.
Verhandlungsverlauf:
BMin Dr. Lee erläutert, dass das bestehende Sanierungsgebiet ausgelaufen ist und nun abgerechnet werde. Auch das Rathaus sei Teil dieses Sanierungsprogramms gewesen. Vor dem Hintergrund werde nun die Vorbereitung eines neuen Sanierungsgebiets bzw. eines Gemeindeentwicklungskonzepts angestrebt, um die zukünftige Entwicklung der Gemeinde strategisch zu steuern und die Frage zu beantworten, wo sich die Gemeinde in den kommenden Jahren hin entwickeln solle.
Frau Fauser führt aus, dass das aktuelle Sanierungsgebiet abgerechnet, aber noch nicht vollständig durch das Regierungspräsidium abgeschlossen sei, jedoch bereits die Grundlagen für eine Neuaufstellung geschaffen werden könnten. Ziel sei ein sogenannter „roter Faden“ für die künftige Gemeindeentwicklung, der Themen wie Bestandsaufnahme, Wohnen, Bauen und Gewerbe umfasse. Geplant sei dann auch eine Klausurtagung mit dem Gemeinderat sowie eine Bürgerbeteiligung. Die Kosten für ein solches Gemeindeentwicklungskonzept lägen voraussichtlich bei etwa 40.000 bis 50.000 Euro, abhängig vom Umfang.
Der Förderantrag müsse bis zum 30. April gestellt werden und würde im Herbst (voraussichtlich Oktober) entschieden. Eine Förderung von bis zu 60 % sei möglich, vergleichbare Kommunen hätten zuletzt Förderquoten von rund 50 % erhalten. Auch wenn die Kosten für ein Gemeindeentwicklungskonzept recht hoch erscheinen, sind diese ins Verhältnis zu den zu erwartenden Fördermitteln zu setzen, im bisherigen Sanierungsgebiet seien beispielsweise rund 4,3 Mio. Euro an Fördermitteln in die Gemeinde geflossen.
Nach positiver Entscheidung im Herbst wäre ein Gemeinderatsbeschluss zur Beauftragung im November erforderlich. Die Bearbeitung des Entwicklungskonzepts würde etwa ein Jahr in Anspruch nehmen. Ein späterer Antrag auf Aufnahme in ein neues Sanierungsgebiet wäre dann 2027 möglich, mit einer Entscheidung im Jahr 2028. Ziel sei es grundsätzlich, Fördermittel der Städtebauförderung bestmöglich zu nutzen.
BMin Dr. Lee ergänzt, dass es bereits Vorgespräche gegeben habe. Insbesondere zentrale Bereiche wie der Schillerplatz und die „Neue Mitte“ könnten in ein solches Sanierungsgebiet einbezogen werden. Dies biete erhebliche Chancen für die Gemeindeentwicklung. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass eine Verkürzung des üblichen Beteiligungsprozesses (z. B. von einem Jahr auf sechs Monate) nicht realistisch sei und auch keine Fördermittel ohne ein entsprechendes Konzept bewilligt würden.
GRin Staudenmaier fragt, wie offen der Förderantrag formuliert werden müsse und ob die Einwohnerzahl eine Rolle spiele.
Frau Fauser erklärt, dass die Förderung gedeckelt sei und die Gemeindegröße nur eine untergeordnete Rolle spiele. Viele Konzepte seien in ihrer Struktur ähnlich aufgebaut und folgten vergleichbaren Leitlinien.
GRin Staudenmaier erkundigt sich, ob bereits ein konkretes Angebot einer Firma erforderlich sei.
Frau Fauser stellt klar, dass zunächst kein konkretes Angebot nötig sei. Es gehe vielmehr um die Absichtserklärung der Gemeinde, ein solches Konzept erstellen zu wollen.
BMin Dr. Lee ergänzt, dass im jetzigen Förderantrag lediglich das Vorhaben eines GEK beschrieben werde, die konkrete Beauftragung erfolge später.
GRin Staudenmaier fragt nach möglichen Fachbüros und der Verfügbarkeit geeigneter Partner.
BMin Dr. Lee erklärt, dass bereits erste Gespräche mit Planungsbüros geführt wurden und entsprechende Anbieter vorhanden seien, die auch die Bürgerbeteiligung moderieren könnten.
Frau Fauser ergänzt, dass der Förderantrag zum GEK unter anderem Angaben zu Baulandpotenzialen und Entwicklungsflächen enthalte. Ein vorhandener Baulückenbericht könne hierbei unterstützend eingebracht werden, da er bestehende Potenziale bereits sichtbar mache.
BESCHLUSS:
-
TOP 11. Jahresabschluss 2025 der Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH
- Weisungsbeschluss für die Gesellschafterversammlung
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss der Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH für das Jahr 2025 wurde von der Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit der Baker Tilly Steuerberatungsgesellschaft aus Stuttgart erstellt.
Die Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH schließt das Jahr 2025 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -48.667,38 € ab. Der Verlustvortrag hat sich durch den Jahresfehlbetrag des Vorjahres auf -2.046.795,41€ erhöht. Der Stand des Eigenkapitals insgesamt beläuft sich zum Ende des Jahres 2025 auf 3.036.837,21 €.
Die Abweichung zum im Wirtschaftsplan veranschlagten Ergebnis von 600,00 € ist im Wesentlichen auf höhere umlagefähige Betriebskosten (+27.000 €) sowie zusätzliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen für Vorjahre zurückzuführen (+12.000 €).
Nähere Details zum Jahresabschluss 2025 können dem Lagebericht der Geschäftsführung entnommen werden.
Damit die Bürgermeisterin in der Gesellschafterversammlung die im Beschlussantrag formulierten Beschlüsse herbeiführen kann, muss sie hierzu vom Gemeinderat beauftragt werden. In der Gesellschafterversammlung können Geschäftsführer und Aufsichtsrat von der Bürgermeisterin entlastet werden.
Verhandlungsverlauf:
BMin Dr. Lee berichtet, dass der Jahresabschluss in der Aufsichtsratssitzung festgestellt wurde und nun das Gesamtgremium entsprechend informiert werde.
Im Ergebnis sei ein Fehlbetrag von 48.000 Euro entstanden. Dieser sei insbesondere auf gestiegene Betriebsausgaben zurückzuführen. Zusätzlich sind Prüfkosten durch die GPA für den Zeitraum 2018 bis 2024 in Höhe von rund 15.000 Euro angefallen. Auch die vorgestreckten Betriebskosten seien höher ausgefallen als ursprünglich geplant.
BESCHLUSS:
Frau Bürgermeisterin Dr. Lee wird als Vertreterin der Gemeinde Pleidelsheim in der Gesellschafterversammlung der Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH (GWP) beauftragt, folgenden Beschlüssen der Gesellschafterversammlung zuzustimmen:
- Der Jahresabschluss für das Jahr 2025 wird mit einem Jahresfehlbetrag von 48.667,38 € festgestellt.
- Der Jahresfehlbetrag von 48.667,38 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
- Der Aufsichtsrat der Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH wird für das Wirtschaftsjahr 2025 entlastet.
- Die Geschäftsführung der Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim GmbH wird für das Wirtschaftsjahr 2025 entlastet.
Abstimmungsergebnis:
Für den Beschluss: 14
Gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 12. Spenden
Sachverhalt:
-
Verhandlungsverlauf:
Frau Fauser informiert über folgende Spenden:
* spendete am 26.02.2026 8.425,38 Euro für die Freiwillige Feuerwehr in Form einer Sachspende, durch den Umbau des Jugendraums
* spendete am 23.03.2026 200,00 Euro für die Freiwillige Feuerwehr
* spendete am 17.04.2026 150,00 Euro an die Sozialstation
* spendete am 23.04.2026 400,00 Euro an die Freiwillige Feuerwehr mit einem expliziten Dank für den Einsatz am Schillerplatz.
Zudem berichtet sie, dass die Spenden der Brandopfer in der nächsten Sitzung beschlossen werden. Es wird eine Liste mit allen 900 Spendern geben und jede Spende über 300€ wird namentlich verlesen.
BESCHLUSS:
Der Spendenannahme wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Für den Beschluss: 14
Gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 13.1. Neuer Stand am Schillerplatz
Sachverhalt:
-
Verhandlungsverlauf:
BMin Dr. Lee berichtet, dass seit Montag Baggerarbeiten auf dem Schuttberg am Schillerplatz 1 und 2 laufen. Das Verfahren sei mit erheblichem Druck seitens der Verwaltung auf die Versicherung begleitet worden, da es sich um ein sicherheitsrelevantes Schadensereignis handele. Zur Klärung sind verschiedene Gutachten erforderlich, insbesondere zur Brandursache und zur Schadenshöhe. Diese Gutachten dienten als Grundlage für die Abstimmung mit den privaten Eigentümern hinsichtlich möglicher Entschädigungen (u. a. Zeitwert, Wiederherstellungswert und technischer Zeitwert).
Sie erläutert weiter, dass das ehemals denkmalgeschützte Gebäude in dieser Form nicht wieder aufgebaut werden könne und der Denkmalschutzstatus erloschen sei. Die weitere Entwicklung sei daher offen. Der gesamte Prozess werde sich voraussichtlich noch über mehrere Monate hinziehen. Parallel werde versucht, Druck aufzubauen, um zumindest den Gehwegbereich möglichst bald wieder freigeben zu können. Aktuell bestehe jedoch weiterhin Gefahr, da sich noch Teile des Daches vom Schillerplatz 1 lösen könnten.
Positiv hebt sie hervor, dass eine sehr hohe Spendensumme eingegangen sei. Ein Teil der Mittel sei bereits ausgezahlt worden. Die Spendenaktion laufe voraussichtlich noch bis zum 31.05. Insgesamt sei die große Spendenbereitschaft und Solidarität der Bevölkerung sehr erfreulich.
GR Breuer fragt nach dem Stand des Abrisses und wie weit dieser bereits fortgeschritten sei, insbesondere was mit dem Keller geschehe.
BMin Dr. Lee erklärt, dass der Keller verfüllt und zugeschüttet werden solle.
GRin Staudenmaier äußert Verwunderung darüber, dass der Keller nicht mehr denkmalgeschützt sei. Da dieser ebenfalls Teil des Gesamtgebäudes sei und hinterfragt die Planung kritisch, da es kaum noch große Gewölbekeller gebe.
BMin Dr. Lee erläutert, dass die Einschätzung auf Gutachten von Sachverständigen beruhe. Aufgrund der starken Durchfeuchtung infolge der Löscharbeiten sei die Substanz nicht mehr als erhaltenswert eingestuft worden. Zudem liege eine schriftliche Bestätigung des Denkmalschutzamtes vor, dass der Denkmalschutzstatus erloschen sei. Auch der Keller sei davon betroffen. Wenn Fachingenieure zu dem Ergebnis kämen, dass keine Erhaltungsfähigkeit mehr gegeben sei, sei dies dann maßgeblich. Zudem stellt sie klar, dass die Gemeinde nicht Eigentümerin des Objekts sei.
Frau Fauser ergänzt, dass aufgrund der Einsturzgefahr die Aufschüttung notwendig sei, damit der Bagger die weiteren Arbeiten gefahrlos durchführen könne.
GRin Staudenmaier äußert die Einschätzung, dass ein Erhalt des Kellers bei entsprechendem Willen möglicherweise dennoch machbar wäre.
GR Ziegler zeigt sich überrascht, dass die Firma Gerhard Schwarz GmbH nicht mehr vor Ort tätig ist.
BMin Dr. Lee erklärt, dass die andere Firma von der Versicherung beauftragt wurde.
GR Beutel weist auf leerstehende Gewölbekeller in Pleidelsheim hin und regt an, künftig über mögliche Nutzungen solcher Strukturen nachzudenken.
GRin Staudenmaier merkt an, dass mit einer Verfüllung des Kellers künftige Nutzungsmöglichkeiten verloren gingen.
BMin Dr. Lee kündigt an, sich nochmals zu erkundigen, in welchem Umfang Interesse oder Spielraum für einen Erhalt bestehe. Da es sich um fremdes Eigentum handle, sei die Einflussmöglichkeit der Gemeinde jedoch begrenzt.
GRin Staudenmaier regt an, den Rückbau möglichst behutsam vorzunehmen, da möglicherweise auch eine Erhaltungsoption bestanden hätte.
BMin Dr. Lee erläutert, dass sie die Thematik nochmals prüfen werde und sich insbesondere erkundigen wolle, welche Handlungsspielräume trotz fehlender Eigentümerschaft bestünden. Die Rückmeldung werde anschließend entsprechend weitergegeben.
BESCHLUSS:
-
TOP 13.2. Parksituation in der Beihinger Straße
Sachverhalt:
-
Verhandlungsverlauf:
BMin Dr. Lee berichtet über einen Vor-Ort-Termin in der Beihinger Straße gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde Landratsamt Ludwigsburg, der Polizei und Herrn Schwinghammer. Dabei sei die Parksituation insbesondere für Anwohner thematisiert worden. Das Landratsamt sehe jedoch derzeit keinen ausreichenden Handlungsbedarf für Änderungen, da grundlegend keine Gefahrensituation bestehe und der Verkehrsfluss nicht ausreichend gefährdet sei. Die Situation werde insgesamt als noch akzeptabel bewertet, auch wenn sie für Autofahrende teilweise als unkomfortabel empfunden werde. Ein Parkverbot sei daher derzeit eher unwahrscheinlich.
BESCHLUSS:
-
TOP 13.3. Aktueller Stand Kita Neckarbande
Sachverhalt:
-
Verhandlungsverlauf:
BMin Dr. Lee informierte über die Ergebnisse des letzten Ausschreibungspakets für die Kita Neckarbande. Das Gesamtvolumen habe bei ca. 1,66 Mio. Euro gelegen, das Ergebnis der Ausschreibung betrug 1,41 Mio. Euro. Bei den Außenanlagen hätten sich Einsparungen von rund 71.000 Euro ergeben. Zwar seien einzelne Positionen wie die der Malerarbeiten teurer ausgefallen, insgesamt liege die Vergabe jedoch rund 250.000 Euro unter der ursprünglichen Kostenfortschreibung.
Außerdem berichtet sie, dass es nach dem Einbruch im Bauhof auch auf der Baustelle in der Neckarbande zu einem weiteren Einbruch gekommen ist. Dabei wurden Kabel entwendet (ca. 80 von 160 m sowie zusätzlich 15 m), wodurch ein Gesamtschaden von rund 6.800 Euro entstanden ist. Weitere Erkenntnisse liegen derzeit noch nicht vor, insbesondere auch nicht, ob ein Zusammenhang mit dem Einbruch im Bauhof besteht.
BESCHLUSS:
-
TOP 13.4. Aktuelles zum Feuchtbiotop an der Kanalstraße
Sachverhalt:
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Verhandlungsverlauf:
Frau Bartenbach berichtet, dass das Biotop an der Kanalstraße aktuell noch trocken sei. Dies hat den Hintergrund, dass dort noch eine Pumpe eingebaut werden müsse. Die technische Fertigstellung sei für Anfang Mai vorgesehen. Erst danach könne die Grünpflege erfolgen. Die Gemeinde hätte es auch gerne zügiger vollzogen, hatte jedoch keinen Einfluss darauf.
BESCHLUSS:
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