Hier erhalten Sie alle Informationen (Stand: 16.11.2022) rund um die aktuelle Lage der Corona-Pandemie in Pleidelsheim. Die Gemeindeverwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, die Bürgerschaft umfassend zu informieren und bestmöglich zu unterstützen. Hier stellen wir aktuelle Informationen und Neuigkeiten sowie Hilfsangebote zur Verfügung.
Wir möchten Sie bitten, allgemeine Informationen von der Webseite unserer Landesregierung zu beziehen. Hier finden Sie eine Übersicht aller Verordnungen, und es werden Ihnen viele Fragen beantwortet. Ebenfalls bietet Ihnen die Seite des Robert-Koch-Institut umfassende Informationen.
Auch die Webseite unseres Landkreises stellt umfassende Informationen zur Verfügung.
Folgende Empfehlungen haben wir für Sie:
- Corona-Warn-App der Bundesregierung
- Messenger-Service unserer Landesregierung
Corona-Teststation
Die Corona-Teststation wird nicht von der Gemeinde Pleidelsheim betrieben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiter*innen der Teststation.
Corona-Teststation in Pleidelsheim
Wo? Foyer der Sporthalle
Was? Schnelltest (Bürgertest) und PCR-Test
Dauer? Schnelltest innerhalb 15 Minuten / PCR-Test innerhalb 24 Std.
Kosten? teilweise gegen Gebühr / mit Berechtigung gratis*
Bezahlung: nur Barzahlung möglich
Terminbuchung:https://portal.schnellteststrasse.de/webform/6UiSGlNokzkgixsE
Öffnungszeiten: siehe unter Terminbuchung
Eine Übersicht der aktuellenTestmöglichkeiten in den Kommunen finden Sie hier.
SIE HABEN EIN POSITIVES TESTERGEBNIS ERHALTEN?
Bitte begeben Sie sich umgehend in Quarantäne (=Wohnung nicht verlassen und keine Besucher empfangen)!
Alternativ dürfen Sie mit sogenannten „Absonderungsersetzenden Schutzmaßnahmen“ die Wohnung auch während der Quarantänezeit verlassen.
Diese Maßnahmen sind:
- Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) ohne Ausatemventil in folgenden Situationen:
- in Innenräumen, sofern ein Kontakt zu anderen, nicht dem eigenen Haushalt angehörigen, Personen nicht ausgeschlossen ist
- im Freien, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
- Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske auf Grund anderer Rechtsvorschriften gilt.
- Betretungsverbot von medizinisch-pflegerische Einrichtungen, Massenunterkünften sowie Justizvollzugsanstalten.
Sie sind aufgrund der Corona-Verordnung Absonderung des Landes Baden-Württemberg hierzu verpflichtet.
Die aktuellen Quarantäne-Regelungen finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/ .
Unter der Mailadresse corona(@)rathaus-pleidelsheim.de ist das Corona-Team der Gemeindeverwaltung für Rückfragen erreichbar.
SIE HABEN ERFAHREN, DASS SIE KONTAKT ZU EINER POSITIV GETESTETEN PERSON HATTEN?
Die aktuellen Quarantäne-Regelungen finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/ .
Unter der Mailadresse corona(@)rathaus-pleidelsheim.de ist das Corona-Team der Gemeindeverwaltung für Rückfragen erreichbar.
WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR HAUSHALTE UNTER QUARANTÄNE
Die aktuellen Quarantäne-Regelungen finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/ .
Unter der Mailadresse corona(@)rathaus-pleidelsheim.de ist das Corona-Team der Gemeindeverwaltung für Rückfragen erreichbar.
EINREISE UND QUARANTÄNE
Es gilt die Coronavirus-Einreiseverordnung der Bundesregierung. Informationen hierzu finden Sie hier auf deutsch oder in englischer Sprache.
Risikogebiete werden seit dem 1. Juni 2022 nur noch in der Kategorie „Virusvariantengebiete“ ausgewiesen.
Eine Übersicht aller gelisteten Gebiete finden Sie unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Die Liste wird laufend aktualisiert, prüfen Sie daher am besten direkt vor Ihrem Urlaub und direkt vor Ihrer Rückkehr, ob Ihr Reiseland gelistet ist.
Grundsätzlich ist bei Rückreise aus einem Virusvariantengebiet zu beachten:
- Es muss bei Einreise aus Virusvariantengebieten immer, für jede Person egal welchen Alters, eine Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de ausgefüllt werden. (Diese Seite sagt Ihnen auch, ob Ihr Reiseland ein Virusvariantengebiet war/ist).
- 14 Tage Quarantänepflicht* bei Einreise aus Virusvariantengebieten, egal welchen Alters.
* Berechnung erfolgt analog zur Infizierten-Quarantäne, also „Einreisetag +14“ - Bsp.: 02.08. eingereist, Quarantäne bis einschließlich 16.08.
Bitte bringen Sie keine Nachweise persönlich ins Rathaus!
Nutzen Sie ausschließlich corona(@)rathaus-pleidelsheim.de bzw. www.einreiseanmeldung.de
Die gelisteten Gebiete sowie die Regelungen der Einreise-Verordnung ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich daher unbedingt – am besten direkt vor der Abreise und nochmals direkt vor der Rückkehr – über die geltenden Regelungen.
ENTSCHÄDIGUNGSANSPRÜCHE BEI QUARANTÄNE; TÄTIGKEITSVERBOT ODER BETREUUNGSERFORDERNIS
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind. Das gilt auch für die gegenwärtige Corona-Pandemie.
Sie haben Fragen zum IfSG? Sie wollen wissen, ob Sie eine Entschädigung erhalten und wie Sie einen Antrag dafür stellen können? Dies alles ist für Sie auf der Webseite des IfGS zusammengefasst.
Das Hilfe-Telefon - Beratung und Hilfe für Frauen
Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung werden Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr beraten. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte können anonym und kostenfrei beraten werden.