Hier erhalten Sie alle Informationen rund um die aktuelle Lage der Corona-Pandemie in Pleidelsheim. Die Gemeindeverwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, ihre Bürger*innen umfassend zu informieren und bestmöglich zu unterstützen. Hier stellen wir aktuelle Informationen und Neuigkeiten sowie Hilfsangebote zur Verfügung.
Wir möchten Sie bitten allgemeine Informationen von der Webseite unserer Landesregierung zu beziehen. Hier finden Sie eine Übersicht aller Verordnungen, und es werden Ihnen viele Fragen beantwortet. Ebenfalls bietet Ihnen die Seite des Robert-Koch-Institut umfassende Informationen.
Auch die Webseite unseres Landkreises stellt umfassende Informationen zur Verfügung.
Folgende Empfehlungen haben wir für Sie:
- Corona-Warn-App der Bundesregierung
- Messenger-Service unserer Landesregierung
Corona-Teststation
Corona-Teststation in Pleidelsheim
Wo? Foyer der Sporthalle
Was? Schnelltest (Bürgertest) und PCR-Test
Dauer? Schnelltest innerhalb 15 Minuten / PCR-Test innerhalb 24 Std.
Kosten? Schnelltest kostenlos / PCR-Test ggf. gegen Gebühr
Terminbuchung:https://portal.schnellteststrasse.de/webform/6UiSGlNokzkgixsE
Öffnungszeiten: siehe unter Terminbuchung
Eine Übersicht der aktuellenTestmöglichkeiten in den Kommunen finden Sie hier.
SIE HABEN EIN POSITIVES TESTERGEBNIS ERHALTEN?
Bitte begeben Sie sich umgehend in Quarantäne (=Wohnung nicht verlassen und keine Besucher empfangen)! Sie sind aufgrund der Corona-Verordnung Absonderung des Landes Baden-Württemberg hierzu verpflichtet.
Die aktuellen Quarantäne-Regelungen finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/ .
Unter der Mailadresse corona(@)rathaus-pleidelsheim.de ist das Corona-Team der Gemeindeverwaltung für Rückfragen erreichbar.
SIE HABEN ERFAHREN, DASS SIE KONTAKT ZU EINER POSITIV GETESTETEN PERSON HATTEN?
Die aktuellen Quarantäne-Regelungen finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/ .
Unter der Mailadresse corona(@)rathaus-pleidelsheim.de ist das Corona-Team der Gemeindeverwaltung für Rückfragen erreichbar.
WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR HAUSHALTE UNTER QUARANTÄNE
Die aktuellen Quarantäne-Regelungen finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/ .
Unter der Mailadresse corona(@)rathaus-pleidelsheim.de ist das Corona-Team der Gemeindeverwaltung für Rückfragen erreichbar.
EINREISE UND QUARANTÄNE
Hier finden Sie alle Informationen unserer Landesregierung zum Thema Einreise und Quarantäne. Zusätzlich gibt es auch umfassende Antworten auf häufige Fragen zur Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (EQ). Zusätzlich zur Landesverordnung gilt die Coronavirus-Einreiseverordnung der Bundesregierung. Informationen hierzu finden Sie hier auf deutsch oder in englischer Sprache.
Risikogebiete werden seit dem 1. August 2021 nur noch in zwei Kategorien ausgewiesen:
- Hochinzidenzgebiete
- Virusvariantengebiete
Eine Übersicht aller gelisteten Gebiete finden Sie unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Die Liste wird laufend aktualisiert, prüfen Sie daher am besten direkt vor Ihrem Urlaub und direkt vor Ihrer Rückkehr, ob Ihr Reiseland gelistet ist.
Grundsätzlich ist bei Rückreise aus dem Ausland zu beachten:
- Es muss bei Einreise aus Risikogebieten immer, für jede Person egal welchen Alters, eine Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de ausgefüllt werden
- Es besteht bei Einreise aus allen Ländern eine Nachweispflicht (getestet/geimpft/genesen) ab 12 Jahren
- Quarantänepflicht* bei Einreise aus Risikogebieten, egal welchen Alters:
10 Tage bei Hochinzidenzgebieten,
14 Tage bei Virusvariantengebieten
*Neben vielen speziellen Quarantäneausnahmen gibt es folgende allgemeine Ausnahmen von der Quarantänepflicht bei Hochinzidenzgebieten:
- Keine Quarantänepflicht, wenn der zuständigen Behörde ein gültiger Impf-/oder Genesenennachweis vorgelegt wird.
- Verkürzte Quarantänepflicht, wenn der Nachweis eines bei Einreise und eines frühestens am 5. Tag nach der Einreise erstellten Tests („Zwei-Test-Strategie“) der zuständigen Behörde vorgelegt wird.
- Pleidelsheimer können diese Nachweise an corona@rathaus-pleidelsheim.de senden oder direkt bei www.einreiseanmeldung.de hochladen.
- Verkürzte Quarantänepflicht bei Kindern unter 12 Jahren: Quarantäne endet fünf Tage nach der Einreise automatisch.
- Verkürzungen/Aufhebungen gelten nur, sofern keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus vorliegen.
Bitte bringen Sie keine Nachweise persönlich ins Rathaus!
Nutzen Sie ausschließlich corona(@)rathaus-pleidelsheim.de bzw. www.einreiseanmeldung.de
Insbesondere geimpfte Eltern, für die keine Quarantänepflicht besteht, sollten bei Rückreise aus Hochinzidenzgebieten beachten:
Für Kinder unter 12 Jahren besteht keine Testpflicht für die Einreise, ein Test ist jedoch auf freiwilliger Basis möglich.
Die Einreise-Quarantäne endet für Kinder aus Hochinzidenz-Gebieten erst nach 5 Tagen**!
Somit könnten zwar die geimpften Eltern die Einreise-Quarantäne verlassen, die nicht geimpften Kinder müssten jedoch für die Quarantänedauer zu Hause bleiben und dürfen währenddessen auch keine Freunde („Besucher“) empfangen.
** Berechnung erfolgt analog zur 10/14-tägigen Quarantäne, also „Einreisetag +5“ - Bsp.: 02.08. eingereist à Quarantäne bis einschließlich 07.08.
Die gelisteten Gebiete sowie die Regelungen der Einreise-Verordnung ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich daher unbedingt – am besten direkt vor der Abreise und nochmals direkt vor der Rückkehr – über die geltenden Regelungen.
ENTSCHÄDIGUNGSANSPRÜCHE BEI QUARANTÄNE; TÄTIGKEITSVERBOT ODER BETREUUNGSERFORDERNIS
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind. Das gilt auch für die gegenwärtige Corona-Pandemie.
Sie haben Fragen zum IfSG? Sie wollen wissen, ob Sie eine Entschädigung erhalten und wie Sie einen Antrag dafür stellen können? Dies alles ist für Sie auf der Webseite des IfGS zusammengefasst.
Das Hilfe-Telefon - Beratung und Hilfe für Frauen
Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung werden Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr beraten. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte können anonym und kostenfrei beraten werden.
Corona-Hilfen der Bundesregierung
Überbrückungshilfe
Hier finden Sie weitere Infos zur Überbrückungshilfe
Für Fragen zum Bundesprogramm finden Sie auf der Seite der Antragsplattform eine FAQ-Liste sowie ein Kontaktformular. Eine Service-Hotline ist unter +49 30-52685087 erreichbar.
Novemberhilfe / Dezemberhilfe
Hier finden Sie weitere Infos zur Novemberhilfe/ Dezemberhilfe
Für Fragen zur November- und Dezemberhilfe finden Sie eine FAQ-Liste sowie ein Kontaktformular. Eine Service-Hotline ist unter +49 30-52685087 erreichbar.
Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe
Informationen zur Antragsstellung und das Antragsformular finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau