Bekanntmachung Umlegung Gewerbegebiet XII
icon.crdate03.05.2024
Umlegung Gewerbegebiet XII Gemeinde Pleidelsheim, Landkreis Ludwigsburg Gemarkung Pleidelsheim
Umlegung Gewerbegebiet XII
Gemeinde Pleidelsheim, Landkreis Ludwigsburg
Gemarkung Pleidelsheim
Der Umlegungsplan, bestehend aus Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis, der durch Beschluss des Umlegungsausschusses vom 15.04.2021 aufgestellt wurde, ist am 11.03.2024 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 Abs.1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der aktuellen Fassung der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtsstand ersetzt. Diese Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Bekanntmachung kann binnen sechs Wochen seit der Bekanntgabe Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei der Gemeinde Pleidelsheim eingereicht werden (§ 217 BauGB). Über den Antrag entscheidet das Landgericht Stuttgart, Kammer für Baulandsachen, in Stuttgart.
Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit angefochten wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrags dienen.
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat gemäß § 224BauGB keine aufschiebende Wirkung. Um sie herzustellen, bedürfte es eines Antrags gemäß §80Abs.5 der Verwaltungsgerichtsordnung.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ohne Rechtsanwalt gestellt werden kann, dass aber für die weiteren prozessualen Erklärungen in der Hauptsache der Antragsteller sich eines vertretungsberechtigten Rechtsanwalts bedienen muss (§ 222 Abs.3 Satz2 BauGB).
Pleidelsheim, den 03.05.2024
Bürgermeisteramt
Gez.
Ralf Trettner
Bürgermeister